Letzte Woche durchsuchte ich das Internet nach Angeboten, da ich mit meiner Familie im nächsten Jahr auf die Malediven fliegen möchte. Doch eine Formulierung in den allgeminen Geschäftsbedingungen dieses Reiseanbieters hat mich stutzig gemacht. Denn innerhalb des Buchungsvorganges wurde unter anderen folgende Klausel angezeigt:
„Wichtige Hinweise zum Kombiflug Wir kombinieren Hin- und Rückflug individuell für Sie und achten dabei auf Ihre gewünschten Flugzeiten. Für Ihren Hin- und Rückflug erhalten Sie jeweils ein separates E-Ticket.
Bitte beachten Sie:
Wir haben keinen Einfluss auf die Bestätigung Ihrer Flüge. Durch die freie Kombination von Hin-und Rückflug kann es im Einzelfall dazu kommen, dass eine Teilstrecke von der Fluggesellschaft nicht bestätigt werden kann. Dies beeinflusst nicht die erfolgreich gebuchte weitere Teilstrecke. Gern helfen wir Ihnen, einen Alternativflug zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die erfolgreich gebuchte Strecke jedoch nur zu den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft storniert werden. Wenden Sie sich in einem solchen Fall immer vertrauensvoll an „X.de“.
Bestätigt man diese Kausel in einem klinen Auswahlfenster, gelangt man zu folgenden, ergänzenden Hinweis:
„Hin- und Rückflug werden jeweils unabhängig voneinander als Einzelflug gebucht (wichtige Hinweise zum Kombiflug)“.
Das heißt, um die von mir gewählte Flugverbindung zu buchen, muss ich mich mit der Geltung dieser beiden Klauseln einverstanden erklären. Das bedeutet, die Kunden dieser Seite sind ja dann weitgehend eingeschränkt in ihrer freien Entscheidung, wie und welche Flüge sie buchen können und wollen.
Benachteiligt diese Klausel die Kunden nicht in einem sehr hohen Maße? Entzieht der Anbieter sich damit nicht der Verantwortung? Darf er das einfach so reinschreiben? Der Veranstalter bietet ja immerhin eine Paketleistung an, jedenfalls ist das Angebot ja so zu verstehen? Und der Veranstalter kann durch diese Klausel jederzeit den Vertrag zu seinen Gunsten einseitig ändern.