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Guten Morgen Fluggastrechte-Mitglieder,

ich habe 2016 über Iberia einen Flug von Berlin / Tegel (TXL)  nach Teneriffa (TFS) gebucht, mit einem kurzen Zwischenstopp in Madrid (MAD).
Nun ist es leider so gewesen, dass wir am Tag der Abreise die Meldung erhalten haben, dass wir nicht starten können.
Grund dafür schien wohl ein Problem mit dem Flugzeug zu sein.
Da wir jedoch wirklich nur einen kurzen Zwischenstopp in Madrid hatten und nur ca eine 3/4 Stunde Zeit hatten, um unseren Anschlussflug Richtung Teneriffa zu erwischen, haben wir diesen natürlich aufgrund der Probleme mit dem Flieger in Berlin, nicht mehr erwischen können.

Nach einer wirklich langen Wartezeit in Berlin wurden wir endlich darüber informiert, wie es weitergehen sollte:
uns wurde ein Ersatzflug zur Verfügung gestellt, der dafür sorgen sollte, dass wir sicher unser Ziel Teneriffa erreichen sollten!
Nach einer gefühlten halben Ewigkeit, erreichten wir dann endlich Teneriffa - knapp 24 Stunden später, juhuu sadno..

Nachdem ich wieder zurück aus Teneriffa angekommen bin -ich sage euch eins, Teneriffa ist wirklich wunderschön!!!- , wollte ich die Verspätung und den dadruch verpassten Urlaubstag nicht einfach so beruhen lassen und habe mich bei Iberia bzgl einer Problemlöung gemeldet.
Diese waren nicht so kooperativ wie gedacht.
Stattdessen teilten sie mir -nachdem ich ca 15 Min. am Telefon warten musste und ständig hin und her geleitet wurde- , dass ich mich in meinem Fall nicht an sie (Iberia) sondern an Iberia Express wenden soll, weil der erste Flugteil nicht von Iberia ausgeführt wurde  (auch wenn ich über Iberia den ganzen Flug gebucht habe), sondern über Iberia Express.
Dies ergäbe sich "selbstverständlicher Weise aus dem Zusatz, der sich auf dem gebuchten "E-Ticket und Reiseroute!" : "Durchgeführt von / Operated by: Iberia Express" ! "

Mhm...schöner Zusatz, der mich jedoch wirklich herzlich wenig interessierte...zumindest bis dato.
Ich meine, ich habe über Iberia eine einheitliche Buchung durchgeführt. Es kann doch nicht sein, dass ich mich nun bei Problemen, stets an irgendwelche anderen Unternehmen/Fluggesellschaften etc. melden muss. Und diese wiederum stets ihre "Zuständigkeit" für die jeweilige Problematik, ablehnen und sich gegenseitig die Schuhe in die Schuld schieben.
Ich habe mir gedacht, dass doch eigentlich diejenigen für die /Ansprüche etc einzustehen haben, dessen Flugnummer sich auf dem Flugticket befindet?
Wer den Flug letztendlich durchführt, kann doch egal sein, oder ?!
Meine Flugnummer fing mit den von Iberia vorgesehenen Zeichen "IB" an und nicht mit den von Iberia Express "I2".

Ich habe mich etwas informiert und bin in diesem Zusammenhang mehrmals auf das Wort "Code-Sharing" gestoßen. ( -->  https://www.fairplane.de/magazin/codesharing/ )

Liegt hier so etwas vor?
Falls ja, wer haftetet dann in meinem Fall, Iberia oder Iberia Express?
Gegen wen kann ich denn nun meine Ansprüche geltend machen?


Danke euch und einen schönen Tag allen yes smiley

 

Gefragt in Flugverspätung von
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Sie haben einen Flug von Berlin über Madrid nach Teneriffa mit Iberia gebucht. Der erste Flug konnte jedoch nicht starten, sodass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben und mit einer Verspätung von 24 Stunden angekommen sind.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Du eingibst "EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Es ist Ihre Verspätung am Endziel maßgeblich, und Ihnen könnten Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 der EU-VO zustehen. Ihre möglichen Ausgleichsleistungen stellen sich dann wie folgt dar:

a)    Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger > 250€

b)   Bei einer Verspätung von 3 Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km > 300 €

c)    Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen > 600 €.

In Ihrem Fall erscheint problematisch, gegen wen diese Ansprüche zu richten sind, denn der erste Flug wurde nicht von Iberia, sondern Iberia Express durchgeführt.

Anspruchsgegner ist gemäß Art. 3 Abs. 5 EU VO 261/2004 immer das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Art. 3 Anwendungsbereich

„(5) Diese Verordnung gilt für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen, die Beförderungen für Fluggäste im Sinne der Absätze 1 und 2 erbringen. 2 Erfüllt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das in keiner Vertragsbeziehung mit dem Fluggast steht, Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung, so wird davon ausgegangen, dass es im Namen der Person handelt, die in einer Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Fluggast steht.“

BGH, Urteil vom 29.11.2009, Az. Xa ZR 132/08 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " BGH Xa ZR 132/08 reise-recht-wiki.de")

Zur Feststellung welche Airline den Flug durchgeführt hat, sind zunächst die Bordkarten heranzuziehen. Insbesondere ist dann auf die Flugnummer bzw. das IATA-Zeichen auf dem Flugschein abzustellen. Des Weiteren kann aber auch der tatsächliche beziehungsweise visuelle Eindruck an Bord aufzeigen, welche Fluggesellschaft tätig wird. Erkennungsmerkmale können dabei die Uniformen der Flugbegleiter, die Beschriftung des Flugzeuges oder auch die Ansagen des Flugpersonals sein.

Sie buchten Ihren Flug bei Iber, letzlich ausgeführt wurde der eine Flug jedoch von Iberia Express. Iberia Express ist eine Partner Airline von Iberia. Es könnte sich hier deshalb a) einerseits um Code-Sharing handelt, oder b) darum, dass die Iberia Express lediglich als Gehilfe von Iberia fungierte.

a) Lag Code-Sharing vor, teilten sich also Iberia und die Iberia Express die Flugstrecke, dann haben Sie sich an Iberia Express zu wenden.

b) Sollte aber Iberia die Iberia Express lediglich mit dem Flug beautragt haben, ist Iberia die ausführende Fluggesellschaft.

Für die Beurteilung, wer jetzt tatsächlich den Flug ausgeführt hat, ist auf jeden Einzelfall abzustellen. Anhaltspunkte sind aber immer die Bordkarte und die Flugnummer, aber auch äußere Merkmale, wie Uniform der Crew oder ähnliches.

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