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Guten Tag,

Vor drei Wochen bin ich mit meiner Familie aus Neuseeland zurückgekommen, wobei auf dem Hinflug einiges schiefgelaufen ist. Ich hoffe sehr, dass mir da jemand helfen kann! Was da ablief war echt die absolute Frechheit!

Wir wollten von Frankfurt nach Christchurch in Neuseeland. Das Ganze sollte mit einem Air Etihad-Flug EY8 von Frankfurt nach Abu Dhabi, anschließend mit dem Flug EY450 nach Sydney und von dort mit Air New Zealand-Flug EY4422 nach Christchurch stattfinden. In Christchurch hatten wir einen Campingwagen für den Ankunftstag gebucht. Wir wollten einfach ein bisschen in Neuseeland campen und ein bisschen durch das Land fahren. Weil wir so etwas noch nie gebucht hatten, gingen wir in ein Reisebüro, wo eine sehr kompetente Frau uns bei der Buchung half.

Auf dem Flug EY8 von Frankfurt nach Abu Dhabi lief alles einwandfrei. Das Gepäck wurde praktischerweise durchgecheckt bis Sydney. In Abu Dhabi angekommen warteten wir auf unseren Flug. Wir warteten bereits über 1 Stunde auf unseren Flug und wurden zunehmend ungeduldiger. So lang war der Zwischenstopp in Abu Dhabi nicht geplant!

Die Laune meiner pubertierenden Tochter war auf einem Tiefpunkt angekommen. Sie zickte ständig rum, sie wolle sich frisch machen, sie habe sich den Urlaub anders vorgestellt, sie wäre jetzt sowieso sehr viel lieber mit ihrer Freundin mitgeflogen. Mein Mann und ich waren bemüht ruhig zu bleiben, aber eine zickende Tochter nebendran und ein Flug, der einfach nicht starten wollte, machten das Vorhaben nicht gerade einfach! Nach 4 Stunden ungeduldigem Warten konnten wir ENDLICH in das Flugzeug einsteigen, kurz darauf flogen wir auch los. Den Anschlussflug EY4422 konnten wir allerdings vergessen…

Der Flug an sich verlief ereignislos, bis auf eine inzwischen schmollende Tochter. Natürlich waren mein Mann und ich schuld an dem ganzen Theater. Pubertät eben. Mit 5 Stunden Verspätung kamen wir in Sydney an. Dort mussten wir erneut warten…Wir waren durchgeschwitzt und genervt bis auf die Knochen, inzwischen hätte ich auch nichts mehr dagegen gehabt mich frisch zu machen! Weil inzwischen 14 Uhr war, bekamen wir von der Fluggesellschaft Essensgutscheine. Nach dem Essen wurde unser Flug umgebucht…nach Auckland! Unser Flug nach Christchurch sollte am nächsten Tag um ca. 6:30 Uhr gehen. Wenigstens bekamen wir von der Fluggesellschaft ein Hotelzimmer! In Auckland angekommen, war unser Gepäck nicht da. Also meldete mein Mann umgehend den Verlust. Anscheinend sollte das Gepäck in Christchurch am nächsten Tag ankommen.

Am nächsten Morgen flogen wir endlich nach Christchurch. Wenigstens konnten wir uns alle im Hotel frisch machen und kurz schlafen! Um den gemieteten Campingwagen machte ich mir anfangs zwar Sorgen, mein Mann konnte allerdings abklären, dass wir einen Tag später kommen würden. Das war zum Glück kein Problem!

In Christchurch angekommen war unser Gepäck immer noch nicht da! Am Flughafen konnte uns auch niemand sagen, wann genau es ankommen würde. Trotz der einigermaßen guten Laune, da der Flug pünktlich abflog, sank sie nun wieder rapide ab. Wie sollten wir denn Urlaub machen ohne Gepäck?? Uns wurde von Air New Zealand angeboten für 100 Dollar pro Person Kleidung und Noteinkäufe erledigen zu können. Uns blieb nichts anderes übrig, als das Angebot anzunehmen, auch wenn uns unser eigenes Gepäck lieber war. 2 Tage später kam dann endlich auch unser Gepäck an. Jetzt konnte der Urlaub endlich losgehen!!!

Zu meinem oben geschilderten Problem habe ich ein paar Fragen:

  • Habe ich irgendeinen Anspruch, weil wir den Anschlussflug verpasst haben und einen Tag später am Zielort ankamen?
  • Habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten des Notpakets?
  • Habe ich Anspruch auf Reisepreisminderung, weil Urlaubstage entfallen sind?
Gefragt in Flugverspätung von
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Ihr wolltet über Weihnachten und Silvester nach Neuseeland reisen, um dort die Feiertage zu verbringen. Dafür habt ihr eure Reise vom 21.12-09.01. 2014 gebucht. Dies kostete 10.500 Euro.

Ihr seid jedoch erst einen Tag später in Christchurch angekommen. 

Euer Flug von Abu Dhabi nach Sydney mit Etihad Airways hatte eine so erhebliche Verspätung, dass ihr euren Anschlussflug nach Christchurch verpasst habt. zudem wurde euer Gepäck nicht mit durchgecheckt. Der Ersatzflug führte euch zudem nicht nach Christchurch, sondern nach Auckland. 

Eure Fragen sind nun folgende:

  • Habt ihr irgendeinen Anspruch, weil ihr den Anschlussflug verpasst haben und einen Tag später am Zielort ankamt?
  • Habt ihr einen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Notpakets?
  • Habt ihr einen Anspruch auf Reisepreisminderung, weil Urlaubstage entfallen sind?

1. Minderung

Wenn ihr eine Pauschalreise gebucht habt, richten sich eure Ansprüche auch nach dem Reiserecht, und den §§ 651 a ff BGB. 

Das Reisevertragsrecht räumt den Reisenden verschiedene Ansprüche ein, sollte ein Reisemangel im Sinne des §651 i Absatz 1 BGB vorliegen.

Ein solcher ist immer dann gegeben, wenn der Reiseveranstalter die Reise nicht mit den zugesicherten Eigenschaften erbringt und sie mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Da ihr nicht dort gelandet seid, wo ihr es geplant habt, und euer Gepäck nicht kam, und ihr den Campingwagen nicht nutzen konntet, liegt ein Reisemangel vor.

Von daher kommt eine Reisepreisminderung durchaus in betracht.

§ 651m Minderung

(1) Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(2) Hat der Reisende mehr als den geminderten Reisepreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. § 346 Absatz 1 und § 347 Absatz 1 finden entsprechende Anwendung.

Wie hoch die Minderung im Einzelfall aussieht, lässt sich nicht pauschal sagen. Dabei kann euch ein Fachanwalt zwar helfen, im Endeffekt steht die genaue Höhe aber im Ermessen des Gerichts. Aber auf jeden Fall steht euch ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises gegen euren Reiseveranstalter zu.

 2. Gepäckverspätung

bei verpätet zugestelltem Gepäck richtet sich Ihr Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ), genauer nach Art 19 MÜ. Der MÜ findet seine Anwendung nur innerhalb bzw. zwischen den Staaten die es unterzeichnet haben z.B die EU, die USA. Liegt eine Gepäckverspätung, verschuldet durch den jeweiligen Luftfrachführer vor und hat der Passagier dadurch Schaden erlitten den er auch geltend gemacht hat, kann er einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 19 MÜ erlangen.

Der Schaden liegt hier in der Höhe des Notpakets, sodass ihr diese Schäden von der Airline, hier Ethihad Airways ersetzt verlangen könnt. 

3. Weitere Ansprüche

Ansprüche gegen die Fluggesellschaft lassen sich aus der Fluggastrechteverordnung ableiten.

Zu nächst muss geklärt werden, ob es sich um einen Flug im Rahmen des Code-Sharing-Verfahren handelt oder um einen Direktflug. Dabei teilen sich mehrere Fluggesellschaften denselben Flug, fliegen also mit unterschiedlichen Flugnummern (im Gegensatz zu einem Direktflug, wo mehrere Flugzeuge unter denselben Flugnummern fliegen). Wer den jeweiligen Flug ausführt sagt Ihnen in der Regel die Boardkarte oder der Flugplan. Danach richtet sich Ihr Anspruchsgegner.

Es kommt maßgeblich auf die Verspätung am Endziel an. Diese beträgt bei Ihnen ca. 4 Stunden.

Die Definition der großen Verspätung ist streckenabhängig:

Flugstrecke bis einschließlich 1.500 km: Verspätung über 2 Stunden

Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km: Verspätung über 3 Stunden

Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km: Verspätung über 4 Stunden

 

 

Kann ein Passagier aufgrund einer Flugverspätung nicht umgehend befördert werden, stehen ihm Ausgleichsleistungen zu. Diese können aus einer zumutbaren anderweitigen Beförderung bestehen sowie aus Ausgleichszahlungen und der Stornierung des Fluges inklusive einer Rückerstattung der Kosten. Der Passagier kann hierbei allein entscheiden, für welche der Unterstützungs- und Ausgleichsleistungen er sich entscheidet. Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist streckenabhängig. Bis zu einer anderen oder späteren Beförderungsart hat das Unternehmen für eine angemessene Versorgung der Passagiere zu sorgen.

 

LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013, Az.: 2-24 S 47/12

Es ist davon auszugehen, dass ein verpasster Anschlussflug und eine entsprechende Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslösen – auch dann, wenn der Umsteigeflughafen außerhalb der EU liegt oder die Zubringer- und Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden.

Folglich könnt ihr bezüglich des verpassten Anschlussfluges einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen Etihad Airways geltend machen.

 Falls ihr einen Fachanwalt für Reiserecht sucht, schaut doch einmal hier: 

http://flugrechte.eu/574/fachanwalt-reiserecht?show=574#q574

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