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Guten Tag allerseits,

als ich am 02.03.2018 von einer Messe in England wieder zurück nach Deutschland fliegen wollte, wurde doch tatsächlich mein Flug annulliert. Ursprünglich war von mir geplant, dass ich um 13:25 Uhr von Birmingham mit dem Lufthansa-Flug LH955 zurück nach Frankfurt fliegen würde und dort um 16:00 Uhr lande. Aber nein, soweit kam es nicht. Ich hatte mich so beeilt, rechtzeitig von der Messe wegzukommen, dass ich meinen Flieger nicht verpasse. Bin auch völlig außer Atem angekommen, wunderte mich aber schon, warum keine Gate-Nummer an der Anzeige sichtbar war, sondern nur das sehr beliebte Wort „cancelled“! Ich dachte ich spinne und bin sofort zum Schalter. Als sich die nicht enden wollende Warteschlange endlich aufgelöst hatte, habe ich die Dame dahinter gefragt, warum mein Flug gestrichen wurde.

Mir wurde zur Antwort gegeben, dass sich auf der einzigen Start- und Landebahn in Birmingham aufgrund einer Oberflächenerneuerung die Nässe sammelte und es deswegen zu rutschig zum Landen oder Abheben sei. Außerdem würde es immer noch zu stark Regnen und der Wind sei viel zu heftig, als dass eine sichere Landung gewährt sei. Deshalb sei es unmöglich für das Flugzeug, das uns nach Frankfurt bringen sollte zu landen. Ich konnte es nicht fassen! Das konnte alles nicht wahr sein!

Bei den heutigen modernen Techniken soll ein Flug an einer nassen Start- und Landebahn scheitern, die auch noch frisch erneuert wurde?

Kann ich eine Ausgleichszahlung verlangen, denn schließlich wurde ich gezwungen länger in Birmingham zu bleiben?
Gefragt in Flugannullierung von
wieder getaggt von
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1 Antwort

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Ja, aber nur für die Kosten die dir enstanden sind... (Übernachtung, Essen, Trinken usw.)

Eine Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechten fällt flach, da der Grund "Wetter" ist, bzw. die Starts/Landungen freizugeben nicht in der Verantwortung der Airline liegen, sondern die Flugsicherung das regelt und kein anderer Einfluß darauf hat.
Beantwortet von (180 Punkte)
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