Meine Tochter hat sich für ein Auslandsjahr in den vereinigten Staaten beworben. Dieses parlamentarische Patenschaftsprogramm hatte eine Laufzeit von einem Jahr. Leider erhielt sie dafür im November 2016 eine Absage.
Um sie zu trösten, und damit aufzuheitern, trotzdem mal in die Usa zu reisen, buchte ich einen zwei wöchigen urlaub in San francisco für die ganze Familie. Wir wollten nicht die ganze Zeit in San Francisco bleiben, sondern durch ganz Kalifornien, besonders Los Angeles und Las Vegas reisen, aber das ist hier nicht so wichtig.
Wir wollten am 23 September von Dresden nach San Francisco fliegen. Der Rückflug war für den 09 Oktober geplant. Vorsichtshalber schloss ich damals eine Reiseversicherung und Reiserücktrittsversicherung ab, denn das alles hat ganz viel geld gekostet, und man weiß ja nie, ob etwas dazwischen kommt.
Anfang Februar kam aber überraschend die Nachricht, dass meine Tochter nun doch an dem Programm teilnehmen kann, da sie durch das Nachrückverfahren doch einen Schulplatz bekommen hat. Ihr Auslandsjahr sollte am 11. August starten.
Daher brauchten wir nun auch die Reise und die Flüge nach San Francisco nicht mehr. Zum Glück hatte ich eine Reiserücktrittsversicherung, so dachte ich zumindest. Ich stornierte die Flüge, und stellte die Kosten dafür meiner Versicherung in Rechnung. Das waren ungefähr 890 Euro.
Die Versicherung lehnte die Zahlung jedoch mit der Begründung ab, dass kein Versicherungsfall vorliegt. In den bedingung steht „Arbeitsplatzwechsel der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson...". Und Laut Versicherung liegt das nicht vor.
Ich aber bin da anderer Meinung: Da sich meine minderjährige Tochter in der Schulausbildung befindet, steht der Schulbesuch einem Arbeitsplatz gleich. Die Teilnahme am Patenschafts-Programm stellt somit ein Arbeitsplatzwechsel dar.
Wie ist das rechtlich zu beurteilen? Kann ich von der Versicherung die Zahlung der 890 Euro verlangen?