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Hallihallo,

wir wollten meinen Junggesellinnen-Abschied in Barcelona feiern. Dazu buchten wir auf der Homepage von Lufthansa einen Flug von Graz dorthin. Leider wurde kein Direktflug angeboten und wir mussten in Frankfurt umsteigen.

Vor dem Abflug trafen wir uns zum Vorglühen und freuten uns riesig auf unseren Party-Marathon in Barcelona. Da mein Zukünftiger und ich eine gute Anbindung zu den Öffentlichen haben, wollten meine Mädels und ich mit dem Bus zum Flughafen fahren und das Auto in der Garage stehen lassen. Unsere Laune war auf dem Höhepunkt als wir endlich losgingen.

Der Flug LH1581 sollte um 19:15 Uhr starten und um 20:35 Uhr in Frankfurt landen. Dort ging es mit dem Flug LH1138 um 21:20 Uhr weiter, bis wir um 23:20 Uhr in Barcelona landen sollten. Pünktlich, um noch einen Absacker zu sich zu nehmen. Wir waren pünktlich um 16:30 Uhr am Flughafen, also mehr als 2 Stunden vor dem Abflug. Wir gönnten uns noch einen kleinen Snack bei Nordsee und gingen 45 Minuten später zum Schalter, der gerade öffnete. Die Schlange war sehr lang, aber das störte uns nicht. Beim Check-In verlief alles reibungslos, auch beim Sicherheitscheck gab es keine Probleme. Wir saßen also beim Gate und schauten sehnsüchtig auf unseren Flieger, der schon bereitstand. Nach langem Warten schaute ich angespannt auf die Uhr und fragte mich, wieso das Gate 15 Minuten vor dem geplanten Start noch geschlossen war. Meine Freundinnen versuchten mich zu beruhigen, dass die Umsteigezeit lang genug sei und der Anschlussflug sicher warten würde, er war ja schließlich auch von Lufthansa. Um 19:30 Uhr war ich kaum noch auf dem Platz zu halten, als endlich das Boarding begann. Bis alle ihre Plätze eingenommen hatten verging nochmals eine halbe Ewigkeit. Endlich starteten wir!

In Frankfurt angekommen, war alles zu spät. Der Anschlussflug hatte nicht gewartet und war schon weg. Meine Laune sank gegen null. Da meine Freundinnen wissen, wie aggressiv ich werden kann, wenn etwas schief geht, gingen 2 von ihnen ohne mich zum Schalter und fragten wie es weitergehen soll. Sie kamen mit der Nachricht zurück, dass wir umgebucht wurden.

Am nächsten Morgen um 8:21 Uhr hatten wir Barcelona endlich erreicht! Da meine Nichte gerade Jura studiert, machte sie mich auf die EU Fluggastverordnung 261/04 aufmerksam. Also schrieb ich Lufthansa eine Forderung von 400€. Die Entfernung Graz-Frankfurt-Barcelona beträgt gerundet 1.700km. Es wurde von Lufthansa kein direkter Flug angeboten, deswegen darf bei der Berechnung auch nicht auf die direkte Linie abgestellt werden. Es wurde weder ein direkter Flug angeboten, bezahlt noch durchgeführt. Lufthansa will allerdings nur 250€ bezahlen, da die unmittelbare Entfernung zwischen Abflugort und Endziel zählt und die beträgt hier 1.240km.

Wird bei der Berechnung tatsächlich auf die unmittelbare Entfernung abgestellt oder zählen die Flugstrecken einzeln?

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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Ihr Flug von Graz über Frankfurt nach Barcelona hatte eine Verspätung. Sie haben dadurch einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Artikel 7 VO Nr. 261/2004. Nun stellt sich die Frage, wie hoch Ihre Ausgleichszahlungen sind. Maßgeblich dafür ist die Entfernung. Problematisch ist, wie diese bei einem Flug mit Zwischenlandung berechnet wird.

Hier ergeben sich zwei verschiedene Möglichkeiten:

1. Entfernung zw. Graz und Frankfurt 601 km + Entfernung zw. Frankfurt und Barcelona 1.093 km = 1.694 km

Würde die Berechnung also nach der tatsächlich zurückgelegten Strecke berechnet werden, hätten Sie einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 EUR.

2. Entfernung zw. Graz und Barcelona = 1.230 km

Würde die Berechnung nach der Strecke zwischen Graz und Barcelona erfolgen, hätten Sie jedoch nur einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 EUR

Nun stellt sich die Frage, welche Methode anzuwenden ist. Hierzu hat das LG Landshut in einem ähnlichen Fall folgendes Entschieden:

LG Landshut, Urt. v. 16.12.2015, Az: 13 S 2291/15 (Dieses Urteil lässt sich im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 13 S 2291/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Im vorliegenden Fall buchte der Kläger bei einem Luftfahrtunternehmen einen Flug von Rom über Amsterdam nach München. Aufgrund einer Abflugverspätung verpasste er seinen Anschlussflug und kam erst mit mehr als 3 Stunden Verspätung an seinem Zielflughafen an.

Der Kläger hat erstinstanzlich 250,–EUR zugesprochen bekommen. Er geht jedoch in Berufung, da ihm die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung nicht richtig erscheint. Er beantragt weitere 150,–EUR aufgrund der Distanz die sich bei addieren der beiden Teilstrecken ergibt.

Das Landesgericht Landshut wies die Berufung, wie schon die Vorinstanz ab. Die Berechnung soll sich nicht aus den Teilstrecken ergeben, sondern errechnet sich nach der Großkreismethode aus der unmittelbaren Entfernung zwischen dem Ausgangsflughafen und dem letzten Zielort.

Nach dem Urteil des LG Landshut ist also die Großkreismethode anzuwenden, welche die unmittelbare Entfernung zwischen den Start- und dem Endzielort als maßgebliche Strecke heranzieht. Also in Ihrem Fall die Entfernung zwischen Graz und Barcelona. Damit beträgt die maßgebliche Entfernung unter 1500 km und Sie haben meines Erachtens wirklich nur einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 EUR.

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