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Hallo ihr lieben alle,

ich wollte mit meinen beiden besten Freundinnen nach Griechenland, genauer gesagt Heraklion. Weil ich von meiner Arbeit nicht früher frei bekam, buchte ich eine Pauschalreise, die 2 Tage später starten sollte, als die meiner Freundinnen. Das Hotel war trotzdem dasselbe und Dank der netten Dame an der Hotelrezeption hatten wir 3 trotzdem ein gemeinsames Zimmer.

Ich buchte bei ITS Indi den Condor-Flug DE1692 von Hannover (Abflug 5:20 Uhr) mit Ankunft in Heraklion um 9:35 Uhr. Ich wollte so früh fliegen, um den gesamten Tag mit meinen Mädels zu verbringen. In meiner Pauschalreise war der Service „Zug zum Flug“ und ein Transfer vor Ort enthalten. Darum war ich sehr froh, weil ich bei Braunschweig wohne. Da ich laut Reiseunterlagen selbst für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen verantwortlich war, buchte ich den ICE948 von Braunschweig nach Hannover. Die geplante Abfahrt war um 2:33 Uhr und die Ankunft in Hannover sollte um 3:09 Uhr sein. Mehr als 2 Stunden Zeit also.

Es war der letzte ICE, der an diesem Tag nach Hannover fahren würde. Der Zug früher wäre gegen 1 Uhr in Hannover gewesen, 4 Stunden Aufenthalt am Flughafen wären dann aber doch zu lang gewesen. Damit ich auch sicher einen Platz im ICE hatte, buchte ich eine Sitzplatzreservierung zusätzlich. Dann kam der große Tag und ich fuhr zum Bahnhof.

Dort dann die Hiobsbotschaft: ca. 90 Minuten Verspätung!!! Ich war wie versteinert! Den Schlaf hatte ich extra ausfallen lassen, um pünktlich am Bahnhof zu sein und dann sowas! Nachdem ich mich gefangen hatte, lief ich zum Reisezentrum der DB. Um diese Zeit das aber natürlich geschlossen. Also ging ich zum Ticketautomaten und suchte nach einer Alternative. Vergeblich. Es gab kaum Ersatzzüge für diese Uhrzeit. Mir blieb nichts anderes übrig, als genervt und todmüde den verspäteten ICE zu nehmen.

Ich kam schließlich um 4:40 Uhr in Hannover an. 40 Minuten vor Abflug! Das Boarding war natürlich schon geschlossen. Super. Meine Laune war auch Dank meiner Müdigkeit auf dem Gefrierpunkt. Was jetzt?! Wütend ging ich zum Schalter von Condor. Die teilten mir mit, dass ich ein neues Ticket buchen müsste. Der Spaß sollte mich 1.590€ kosten, außerdem kamen 2 Zwischenstopps in München und Athen hinzu. Das Ganze sollte dann auch eine andere Airline durchführen.

Mein neuer Abflug fand um 8:45 Uhr statt, die Ankunft erfolgte dann wenigstens planmäßig um 16:55 Uhr in Heraklion. Ich hatte also kaum geschlafen, war genervt ohne Ende und hatte eine Verspätung von 7 Stunden 20 Minuten!!!

Haftet ITS Indi für die Folgen der Zugverspätung? Kann ich von ITS Indi die Erstattung meines Ticketpreises verlangen?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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2 Antworten

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Guten Tag,

 du hast eine Pauschalreise gebucht, in der ein Zug zum Flug Ticket enthalten war. Dein Zug hatte allerdings 90 Minuten Verspätung, sodass du erst 40 Minuten vor Abflug am Flughafen warst. Damit hast du deinen Flug verpasst, da das Boarding bereits abgeschlossen war. Daraufhin musstest du neue Flugtickets im Wert von knapp 1.600€ kaufen. Nun fragst du dich ob ITS für die Zugverspätung haftet und ob sie dir die Ticketkosten für den neuen Flug erstatten müssen. Da du eine Pauschalreise gebucht hast, ist auch das Reisevertragsrecht aus den §§651 a-m BGB anzuwenden.

Damit ein Reiseveranstalter für Zugverspätungen haftet, muss er das Rail&Fly Ticket als Eigenleistung anbieten (vgl. AG Hannover, Urteil vom 27.3.2017, "419 C 8989/16 reise-recht-wiki.de"). So wie du deine Situation beschreibst, dürfte das Zug-zum-Flug Ticket tatsächlich eine Eigenleistung von ITS sein, womit diese auch für die Verspätung haften.

Fraglich ist also nur noch, ob sie dir daher die Ticketkosten in Höhe von 1.590€ erstatten müssen. Bei meiner Recherche dazu, bin ich auf folgende Urteile gestoßen:

LG Hannover, Urteil vom 27.3.2017, Az. 1 S 54/16 (bei Google zu finden unter: " 1 S 54/16 reise-recht-wiki.de")

Verspätet sich der Zug zum Flug und der Fluggast erreicht dadurch seinen Flug nicht mehr, muss der Reiseveranstalter dem Fluggast die Ticketkosten für den neuen Flug gemäß §651 f Absatz 1 BGB erstatten und ihm eine Reisepreisminderung gemäß §651 d Absatz 1 BGB einräumen.

LG Berlin, Urteil vom 30.11.2012, Az. 55 S 114/11 (nachzulesen unter: "55 S 114/11 reise-recht-wiki.de")

Der Kläger hat einen Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß §651 d Absatz 1 BGB, sowie einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für neue Flugtickets, sollte sich der Zug im Rahmen eines Rail&Fly Tickets verspäten und der Fluggast seinen Flug daher nicht erreichen.

Wie du siehst, muss ITS dir nicht nur die Kosten für die neuen Flugtickets erstatten, sondern du kannst auch einen Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß §651 d Absatz 1 BGB geltend machen. Die Höhe der Reisepreisminderung wird im Einzelfall entschieden.

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Sie haben eine Pauschalreise inklusive eines Rail&Fly Tickets gebucht. Aufrgrund einer Bahnverspätung haben Sie jedoch leider Ihren Flug verpasst und fragen sich nun, wer für die Mehrkosten aufkommen muss, da der Reiseveranstalter Ihnen ja das Rail&Fly Ticket zur Verfügung gestellt hat.

Diese Thematik ist jedoch nicht ganz unumstritten. Zur Orientierung habe ich Ihnen ein paar Urteile aufgezeigt:

Folgende bejahen einen Entschädigungsanspruch:

AG Hannover, Urt. v. 03.08.2016, Az: 436 C 1486/16 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 436 C 1486/16 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Versendet ein Reiseveranstalter Tickets in denen das Rail & Fly mitgebucht wurde, so ist er auch für eine Verspätung und deren Folgen haftbar.

Ein Reisegast nimmt einen Reiseveranstalter, die TUI Deutschland auf Zahlung einer Entschädigung in Anspruch. Der Kläger buchte bei der Beklagten eine Reise inklusive Rail & Fly Ticket. Der Zug zum Flughafen hatte Verspätung, wodurch der Kläger seinen Flug nicht rechtzeitig erreichen konnte.

Der Kläger musste einen anderen Flug buchen und kam mit einer 7 stündigen Verspätung am Urlaubsziel an. Die Beklagte ist der Meinung, dass sie für das zu spät kommen des Zubringerzuges nicht haftet, da es sich um eine Fremdleistung handelt.

Das Gericht entschied, dass die TUI Deutschland für die Mehrkosten aufkommen muss. Die Beklagte verkaufe dieses Ticket ohne extra Gebühr und wirbt auch damit, daher sei sie dafür auch haftbar.

LG Frankfurt, Urt. v. 17.12.2009, Az: 2-24 S 109/09 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 2-24 S 109/09 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Reiseveranstalter haftet bei Ausgabe von Rail & Fly-Ticket für Zugverspätung.

Ein Ehepaar bucht bei einem Reiseveranstalter eine Flugpauschalreise. Sie erhielten ein Rail & Fly-Ticket, das ihnen eine kostenlose Zugfahrt zum Flughafen ermöglichte. Weil der Zug große Verspätung hatte, kamen die Kläger nicht wie geplant 2 Stunden, sondern 45 Minuten vor Abflug an. Das Personal verweigerte ihnen daraufhin den Zugang zum Flugzeug.
Die Kläger verlangen von dem Beklagten nun die Rückzahlung des Reisepreises sowie eine Schadensersatzzahlung wegen vertaner Urlaubszeit.

Das Landgericht Frankfurt hat der Klage stattgegeben. Das Unternehmen müsse sich die Verspätung der Bahn und die Weigerung der Flugbeförderung zurechnen lassen. Zudem sei die Reise durch die Unmöglichkeit des Antritts mangelhaft.

LG Frankfurt, Urt. v. 31.01.2008, Az: 2-24 S 232/07 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "AAz: 2-24 S 232/07 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Eine Fluggesellschaft haftet bei Zugerspätung mit einem Rail&Fly Ticket, wenn keine zeitnahe Alternativlösung gefunden werden kann.

Ein Fluggast nimmt eine Fluggesellschaft auf Schadensersatz und Rückzahlung des Reisepreises in Anspruch, da der Hinflug aufgrund von einer Zugverspätung nicht erreicht werden konnte und erst 3 Tage später möglich war.
Das Gericht entschied, dass der Kläger nach Kündigung des Reisevertrages gem. §651e Abs.1 BGB einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises hat.

LG Hannover, Urt. v. 27.03.2017, Az: 1 S 54/16 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 1 S 54/16 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Bei Eigenleistungen des Pauschalreiseveranstalters, trifft ihn die vertragliche Haftung für Reisemängel

Ein Fluggast nimmt ein Luftfahrtunternehmen in Anspruch auf Schadensersatz für die Kosten eines Ersatzflugs aufgrund einer Zugerspätung bei einer Zug-zum-Flug Fahrt.

Das Gericht entschied, dass die Berufung des Beklagten abgewiesen wird und der Fluggast Anspruch auf den Schadensersatz hat.

Der BGH hat jedoch in einem Urteil aus dem Jahre 2010 anders entschieden und einen Anspruch verneint:

BGH, Urt. v. 28.10.2010, Az: Xa ZR 46/10 (Das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: Xa ZR 46/10 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Wird eine Reiseleistung eines Dritten bei der Buchung einer Reise mit angeboten und gebucht, so hat dieser Dritte auch die Kosten zur Erfüllung seiner Reiseleistung zu tragen.

Die Klägerin bucht bei einem privaten Reiseveranstalter eine Flugreise mit Anreise mit dem Zug zum Abflughafen. Durch eine Verspätung der Deutschen Bahn konnte der geplante Abflug nicht erreicht werden und ein neuer Flughafen wurde vom Reiseveranstalter vorgeschlagen. Diesen Vorschlag nahm die Klägerin auch in Anspruch und fordert nun die dadurch entstandennen Mehrkosten zurück, die der Veranstalter von ihrem Konto abgebucht hat

Der Bundesgerichtshof wies die Berufung der Beklagten ab.

Wie Sie sehen, ist es also nicht ganz eindeutig und es muss einzelfallabhängig entschieden werden. Sie sollten sich zunächst noch einmal an den Reiseveranstalter wenden und die Erstattung Ihrer Mehrkosten fordern. Im Streitfall müsste jedoch ein Gericht entscheiden.

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