Hallo liebes Forum.
Ich buchte für mich und meine Freundin vorletzten Herbst eine Reise nach Griechenland.
Zum Zeitpunkt der Buchung, und auch zum Zeitpunkt der Reise war meine Freundin schwanger. Vor der Buchung hatten wir allerdings mit der Ärztin geredet, diese sagte, ein Flug solle kein Problem darstellen, da nicht mit Komplikationen zu rechnen sei, was die Schwangerschaft betrifft.
Da meine Freundin Archäologie studiert, dachten wir, Griechenland wäre das perfekte Reiseziel. Als wir im Reisebüro diese Reise buchten, akzeptierten wir übrigens auch gleich eine Reiserücktrittsversicherung mit, für den Fall dass es zu irgendwelchen Komplikationen oder Schwierigkeiten kommen sollte.
Einige Wochen vor der Reise kam es jedoch unerwartet zu plötzlichen frühzeitigen Wehen. Daraufhin haben wir uns im Krankenhaus mit der Frauenärztin getroffen, und zu diesem Zeitpunkt hat sie dann von der Reise abgeraten, da die Reise eine unnötige Belastung für meine Freundin und das Kind darstellen würde.
Also hörten wir auf sie und stornierten den Urlaub, und die Flüge.
Die Stornokosten betrugen knapp 2500 Euro, das wollten wir jetzt von unserer Reiserücktrittsversicherung zurück erstattet haben.
Die Versicherung lehnte die Zahlung jedoch ab. Sie behaupteten, die Schwangerschaft sei bereits bei Buchung bekannt gewesen. Nach den Versicherungsbedingungen sei nur eine unerwartete schwere Erkrankung ein Versicherungsfall.
Das stimmt zwar dahingehend, dass die Schwangerschaft bereits bekannt sei, doch waren die eingetretenen Komplikationen vollkommen unerwartet, und auch kein Ereignis, mit dem man normalerweise rechnen muss.
Außerdem kann ja eine Schwangerschaft auch keine Krankheit sein, sie ist vielmehr (meistens) etwas ganz tolles.
Liegt hier ein versicherungsfall vor, also habe ich Anspruch auf die Stornokosten?