Ich buchte für mich und meine Frau am 27.12 eine Reise nach Ägypten, bestehend aus einem Hotel, einer Vollversorgung, eine Unterbringung auf einem Nilschiff, auch dort mit Vollversorgung, Flüge und einem Ausflugsprogramm. Dafür bezahlten wir 1.822 Euro, schlossen aber auch gleichzeitig für 108 Euro eine Reiserücktrittsversicherung ab.
Wir waren gespannt, und freuten uns auf die reise, weil wir von Ägypten schon viel im Fernsehen gesehen haben, und noch nie so weit weg von zu Hause waren. Als wir allerdings am 30.12 unsere Reiseunterlagen erhielten, mussten wir feststellen, dass diese mehrere Fehler aufwiesen.
So war zum Beispiel der Name meiner Frau falsch geschrieben, laut den Unterlagen war auch ausdrücklich der Transfer ausgeschlossen, das falsche Hotel angegeben, und keinerlei Verpflegung. Das hatten wir allerdings alles anders gebucht.
Weil wir ja nicht mit so fehlerhaften unterlagen starten konnten, meldete ich mich bei dem Reiseveranstalter, und wies ihn auf die fehlerhaften unterlagen hin.
Am 07.01. erhielt ich eine Antwort, in der stand, dass unsere neuen Tickets und Unterlagen am Abflughafen Düsseldorf hinterlegt wurden. Wir dachten, dass jetzt alles endlich seine Richtigkeit haben wird. Doch weit gefehlt. Auch am Flughafen erhielten wir nur fehlerhafte unterlagen. Am 09.01, als die Reise starten sollte, begaben wir uns zum Flughafen, um die Unterlagen in Empfang zu nehmen, erhielten wir zwar die geänderten Flugscheine, aber keine Gutscheine für das Hotel, den Transfer, das Schiff oder das Ausflugsprogramm!!!
Das war uns dann nicht mehr ganz geheuer.
Wer weiß was hätte passieren können.
Am schlimmsten wäre es gewesen, wir wären in Ägypten angekommen, und hätten weder einen Transfer, noch ein Hotel gehabt.
Deswegen haben wir versucht, in Düsseldorf den Anbieter zu kontaktieren. Wir haben es wirklich lange und mehrfach versucht, aber er meldete sich nicht am telefon. Wir entschieden uns deshalb dafür, wieder mit dem Taxi zurück zufahren, was uns 80 Euro kostete.
Muss der Reiseanbieter mir, weil ich die Gutscheine nicht erhalten habe, den Reisepreis erstatten?