Du hast eine Pauschalreise bei Neckermann-Reisen gebucht.
Diese wurde aber von dir Storniert, weil der Flug um 30 Stunden verlegt. wurde. Nun hast du den Reisepreis erhalten und verlangst zusätzlich einen Schadensersatz für vertane Urlaubsfreude.
bei gebuchten Pauschalreisen sollte man einen blick in das Reiserecht des deutschen BGB werfen, welches in § 651 a ff. BGB geregelt ist.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass man sich bei einer Pauschalreise meines Wissens nach in erster Linie an den Reisveranstalter wendet, da dieser ja den Reisevertrag mit Ihnen eingegangen ist.
Es ist allerdings nicht selten, dass Flugzeiten im Nachhinein einseitig vom Pauschalreiseveranstalter geändert werden. Denn oft beziehen Veranstalter sogenannte Änderungsvorbehalte in ihre Verträge mit ein. Dazu lässt sich in § 651 f II BGB eine wichtige Regelung finden:
„Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann der Reiseveranstalter einseitig nur ändern, wenn dies im Vertrag vorgesehen und die Änderung unerheblich ist.“
Fraglich ist also, ob es sich bei der Änderung des Fluges um 30 Stunden um eine lediglich unerhebliche Änderung handelt oder ob dies einen Reisemangel darstellt. Wann ein Reisemangel vorliegt, klärt § 651 i BGB
„Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen.
Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann.
Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft.“
Bezogen auf deinen Fall weicht die Reise tatsächlich in erheblichen Maß von der ursprünglichen Beschaffenheit ab. Deshalb denke ich, dass hier eindeutig ein Mangel vorliegt.
Dies bestätigen auch die folgenden Urteile:
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000, Az. 318c C 128/00 (der Volltext lässt sich bei Google finden“ reise-recht-wiki.de 318c C 128/00 “)
Hier hat das Gericht die Überzeugung vertreten, dass eine Flugzeitenänderung dann nicht mehr unzumutbar sei, wenn durch sie ein Reisetag verloren ginge oder die Nachtruhe beeinträchtigt werde. Dann könne der Reisende einen Anspruch auf Reisepreisminderung geltend machen.
AG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2004, Az. 47 C 1816/04(der Volltext lässt sich bei Google finden“ reise-recht-wiki.de 47 C 1816/04 “)
Die Vorverlegung des Rückflugtages begründet einen Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit.
Der Anspruch auf Schadensersatz aufgrund vertaner Urlaubszeit ist neuerdings in § 651 n BGB geregelt.
„Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist vom Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, und wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht oder wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.
Wird die Pauschalreise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.“
Oftmals wird gesagt, dass ab einer Minderungshöhe von 50 % ein Anspruch auf Schadensersatz in Frage kommt. Ich denke, dass dies bei dir hier eindeutig der Fall ist. (Zumindest meiner Meinung nach)
Eine 30-stündige Verspätung ist für mich sehr erheblich und du solltest dich nicht scheuen die Ansprüche geltend zu machen. Benötigst du dazu Hilfe, so empfehle ich, einen Fachanwalt aufzusuchen.
Ebenso kann es helfen noch weitere Forenbeiträge zu lesen:
http://flugrechte.eu/12966/lamatravel-pauschalreise-reisemängel-reisepreisminderung
http://flugrechte.eu/12315/reisepreisminderung-pauschalreise-weltreisen-verspätung