Hallo Sebastian,
deine Eltern haben eine Pauschalreise nach Spanien gebucht, die sie jedoch leider aufgrund einer Erkrankung wieder stornieren mussten. Die Versicherung hatte damit geworben, dass sie alle Kosten übernimmt, wollte jedoch nur den Betrag abzüglich einer Selbstbeteiligung zahlen.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich dazu da, die Stornierungskosten zu übernehmen, sollte ein Reiseteilnehmer oder ein Angehöriger schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, wodurch die Reise storniert werden muss.
Dabei gibt es die Möglichkeit eine solche Versicherung mit und ohne Selbstbeteiligung zu erwerben. Versicherungen die eine Selbstbeteiligung vorsehen, sind dann günstiger für die Reisenden als eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung.
Dazu ein Beispiel:
Eine günstige Pauschalreise in beliebte Urlaubsgebiete liegt im Bereich von 400-700€ pro Person. Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung würde 20-35€ pro Person kosten. Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung kostet den Reisenden dagegen nur ca. 15€.
Die Höhe der Selbstbeteiligung des Reisenden richtet sich nach dem Reisepreis, welche jedoch 25% des Reisepreises nicht überschreiten sollte.
Auch hierzu noch ein Beispiel:
Bei einer Reise mit einem Reisepreis von 400€ bis 700€, würden bei einer frühzeitigen Stornierung 80-140€ oder bei einer späteren Stornierung 160-280€ an Stornokosten entstehen. Bei einer Selbstbeteiligung des Reisenden von 150€ müsste die Versicherung bei einer frühzeitigen Stornierung dann gar nichts zahlen, da die Selbstbeteiligung von max. 25% nicht überschritten wurde.
Dadurch das die Versicherung Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbeteiligung günstiger als die ohne anbietet, wird durch die Selbstbeteiligung des Reisenden der Gewinn für die Versicherung reguliert.
Ob eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung in deinem Fall vorliegt, sollte jedoch in jedem Fall in den AGB´s zu der Versicherung ausgewiesen sein. Solltet ihr daher eine Reiserücktrittsversicherung mit einer solchen Selbstbeteiligung erworben haben, so besteht in meinen Augen leider keine Möglichkeit gegen die ERV vorzugehen, da hier meiner Meinung nach kein rechtlicher Verstoß gegeben ist.
Da dieser Beitrag nur eine Rechtsmeinung darstellt, könnte sich auch das Hinzuziehen eines Fachanwalts lohnen.