Hallo Thomas
du wolltest von Wien nach Köln fliegen, das sollte am Abend des 27.10 geschehen, jedoch wurde dein Flug annulliert, und keiner hat dir dies mitgeteilt. Das ist wirklich ärgerlich.
Wie du herausgefunden hast, lag der Grund für die Annullierung in einem Streik der Flugbegleiter und der Schwesterngesellschaft. Dir wurde kein Alternativer Flug angeboten, und nun fragst du dich, ob dir eventuell Ansprüche zustehen.
in deinem Fall würde die Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 anwendbar sein.
Eine Flugannullierung ist in der Regel mit viel Aufwand für den Reisenden verbunden, weshalb grundsätzlich dieser ein Recht auf Entschädigung hat. Im nächsten Schritt ist jedoch zu klären, unter welchen Umständen der Flug annulliert wurde.
Sind außergewöhnliche Umstände für die Flugannullierung verantwortlich, ist der Fluganbieter nicht dazu verpflichtet eine Entschädigung an die Fluggäste zu zahlen.
Du sagst, dass dein Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde. In der Regel ist das ein außergewöhnlicher Zustand, an dem die Fluggesellschaft nicht direkt schuld ist und auch nicht viel dagegen tun kann.
Das BGH hat im Urteil vom 12. Juni 2014 (Az.: X ZR 104/13) entschieden:
"Die Verspätung beider Flüge sei auf außegewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der VO zurückzuführen, die die Beklagte nicht habe beeinflussen können. Sie habe sich im Rahmen des Zumutbaren bemüht, ein Subcharterunternehmen zu verpflichten."
"Ersatzmaschinen habe die Beklagte nicht vorhalten müssen. Ein derartiger Aufwand sei unverhältnismäßig und führe zu einer wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Vertreuerung der Flugpreise."
In diesem Fall hatte der Kläger keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung, da der Streik als außergewöhnlicher Zustand eingestuft wurde.
Ich denke auch, dass dies leider auf deinen Fall zutrifft.
Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände besteht kein Schadenersatz bezüglich der Annullierung des Fluges. Ausgleichzahlungen können jedoch für die fehlende Unterbringung, sowie die Umbuchung eingefordert werden.
Ich kann Betroffenen, die versuchen ihre Flugpassagier Entschädigung von der Fluggesellschaft einzuklagen nur raten, direkt zu einem Fachanwalt zu gehen.