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Huhu ihr Lieben!
Mein Name ist Swantje und ich bin 24 Jahre alt. Ich studiere in Stuttgart Architektur und Stadtplanung.
Ich hatte im Jahr 2016 die Möglichkeit, ein Praktikum in New York zu machen. Das habe ich auch genutzt. Für den Flug, die Unterkunft etc. war ich selbst verantwortlich und musste alles selber organisieren. Es hat alles super geklappt. Der Hinflug war top, die Unterkunft auch und das Praktikum hat sich auch alle Male gelohnt!
Dann kam der Rückflug. Am 29.05.2016 sollte es von New York nach Stuttgart zurück gehen. Einen Direktflug gab es nicht, sondern wir mussten einen Zwischenstopp in London machen. Der Flug wurde damals von British Airways durchgeführt. Am Flughafen in New York angekommen (JFK) merkte ich, dass Aufruhr genau an meinem Terminal herrschte (Terminal 7, FlugNr. BA 112). Ich erkundigte mich bei den anderen Fluggästen was los war. Ein Herr meinte zu mir, dass es wohl Probleme mit der Technik gab. Nach einiger Zeit wurden wir dann aufgeklärt; es gab technische Probleme, genauer, alle Check-In Schalter sind am Terminal 7 ausgefallen. Wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, gab es wohl Leistungsprobleme bei dem zuständigen Telekommunikationsanbieter. Da das technische Problem nicht sofort behoben werden konnte, mussten die am Schalter sitzenden Mitarbeiter alle Bordkarten und Gepäckabschnitte per Hand ausfüllen. Das hat natürlich sehr viel Zeit gekostet. Deshalb startete mein Flieger nach London, erst 2 Stunden später. Aufgrund dieser Verspätung war es mir dann nicht mehr möglich den Anschlussflug in London nach Stuttgart zu bekommen. Also musste ich auf einen anderen Flug warten. So erreichte ich dann Stuttgart am 30.5 erst gegen 20 Uhr, anstatt gegen 10 Uhr morgens.
Von meinen Vielflieger-Freunden weiß ich, dass diese oft eine Entschädigung für verspätete Flüge bzw. Ankünfte erhalten haben. Das ließ ich mir nicht zweimal sagen und setzte mich umgehend nach meiner Ankunft, mit British Airways in Verbindung. Ich erhielt ein klares Nein für meine Aufforderung, mich für die Warterei und verspätete Ankunft zu entschädigen.
Ich will mit der ganzen Sache nun vor Gericht gehen. Allerdings wollte ich mich hier erst noch etwas über das alles informieren, bevor ich tatsächlich Klage einreiche.
Denn ich erhielt noch ein weiteres Schreiben von British Airways in dem es hieß, dass sie für diesen Umstand und das technische Problem nichts können und sie alle Maßnahmen ergriffen haben, um Flüge so früh es geht auszuführen und gar keine erst zu annullieren. Die Energieversorgung für die Primär- und Back-up-Systeme an Terminal 7 ist ausgefallen. Diese Problematik konnte durch den vor Ort am JFK Flughafen anwesenden Techniker konnte nicht beseitigt werden. Vielmehr musste ein Techniker vom entsprechenden Telekommunikationsanbieter kommen, um die Sache wieder zu beheben. Das Problem dabei war anscheinend, dass in dem Moment ein Streik bei diesem Telekommunikationsanbieter herrschte, weshalb erst mit über 10 Stunden Verspätung, ein Techniker von diesem Anbieter zum Flughafen erscheinen konnte, um sich dem Computerproblem zu widmen.
Der Airline waren bis dahin angeblich die Hände gebunden und sie haben sich bestmöglich bemüht, alles im Griff zu behalten und alle Flüge tzd. Noch am selben Tag starten zu lassen, nur eben mit Verspätung. Zudem ist die Tatsache, dass sowohl das Primärsystem als auch das Back-up-System für über 10 Stunden ausgefallen sind, etwas, dass außerhalb der üblichen Probleme lag und damit wurde eine Situation geschaffen, die von der Airline nicht mehr beherrschbar war und damit außerhalb des Rahmens der gewöhnlichen Betriebstätigkeit einer Luftfahrtunternehmens lag. Außerdem handelte es sich um einen äußerst dummen Zufall, dass ausgerechnet an dem Tag, auch noch ein Streik bei dem Telekommunikationsanbieter herrschte, der die ganze Sache noch weiter verzögerte.
Das sei jedoch nicht etwas, was der Airline zuzuschreiben sei und damit lag auch das nicht in deren Verantwortungsbereich. Somit stünden mir aus keinerlei Ansicht irgendwelche Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz zu, so British Airways.
-> Ich bin jedoch sehr wohl der Meinung, dass der Computerausfall etc. in dem Risikobereich des Luftfahrtunternehmens fällt.


Wie kann ich hier rechtlich gegen British Airways vorgehen?
Welche Ansprüche könnte ich geltend machen?
Und ganz wichtig: wie sind meine Erfolgschancen?

Liebst, Swantje.

Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
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Hallo Swantje,

Du wolltest also von New York nach Stuttgart fliegen. Doch an deinem Terminal sind alle Check-Inn Schalter ausgefallen, sodass es zu einer Verspätung kam. Du bist dann mit einer verspätung von 10 Stunden angekommen.

Das ist tatsächlich extrem ärgerlich.

Bei einer Annullierungen oder Flugverspätungen kommen Ansprüche aus der Europäische Fluggastrechte Verordnung EG-VO 261/2004 in Betracht. Ob das sich auch auf verpasste Anschlussflügen bezieht, hat der EuGH in der folgenden Grundsatzentscheidung entschieden:

EuGH, Urteil vom 26.2.2013, Az. C-11/11 (bei Google zu finden unter: "C-11/11 reise-recht-wiki.de")
Verspätet sich eine Zubringerflug so, dass der Anschlussflug nicht mehr erreicht werden kann und somit den Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, steht den Fluggästen eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Verordnung.

LG Darmstadt, Hinweisbeschluss v. 15.01. 2017, Az.: 25 S 75/16 (bei Google zu finden unter: "25 S 75/16 reise-recht-wiki.de")
Kommt es zu einer Flugverspätung aufgrund eines verpassten Anschlussfluges, wobei der betroffene Fluggast mind. drei Stunden zu spät an seinem Zielort ankommt, so kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen, auch wenn der Zubringerflug und der Anschlussflug nicht von derselben Fluggesellschaft durchgeführt wurde.

Du könntest also tatsächlich einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen die Fluggesellschaft haben. Die Höhe deines Anspruchs ergibt sich aus Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechte Verordnung:

 (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlung in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen."

Von dem Anspruch auf Ausgleichsleistung kann die Fluggesellschaft jedoch nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung befreit sein, wenn sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. 

BGH, Urt. v. 13.11.2013, Az.: X ZR 115/12 (bei Google zu finden unter: "X ZR 115/12 reise-recht-wiki.de")
Ein Reisender, der aufgrund einer Verspätung des Zubringerfluges seinen Anschlussflug verpasst, hat in der Regel auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlung aus der Fluggastrechteverordnung. Dies gilt nicht, wenn sich die Fluggesellschaft wirksam auf "außergewöhnliche Umstände berufen kann, etwa weil das pünktlich gestartete Flugzeug am Ankunftsflughafen keine Landeerlaubnis erhält.

Grund für die Verspätung war der Ausfall der Technik im Terminal. Fraglich ist, ob das einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der deine Airline von der Ausgleichszahlungen befreit.

Dazu hat das LG Stuttgart im Jahre 2017 folgendes entschieden:

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017  - 5 S 142/17 -

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung, weil sämtliche Check-In-Schalter eines Terminals am Startflughafen für mehrere Stunden ausfallen, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich in einem solchen Fall auf außergewöhnliche Umstände nach Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

Da der Fall sehr ähnlich zu deinem ist, könnte ich mir vorstellen, dass auch in Ihrem Fall von einem außergewöhnlichen Umstand auszugehen sein könnte, welcher die Fluggesellschaft vom Leisten der Ausgleichszahlungen befreien würde. 

Bitte beachte jedoch, dass dieser Beitrag lediglich eine Rechtseinschätzung darstellt. Es könnte daher trotzdem Sinn machen, einen Anwalt für Reiserecht zu kontaktieren.

Hier habe ich auch einen Beitrag im Forum gefunden, der zu dir passen könnte:

http://flugrechte.eu/12548/flugversp%C3%A4tung-kompletten-terminal-au%C3%9Fergew%C3%B6hnlichen-umstand?show=12548#q12548 

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