Hallo Victor,
es ist natürlich sehr ärgerlich, wenn man im schönen Havanna über eine Woche ohne Koffer ausharren muss. Nun würdest du gerne 700 Euro an Entschädigung für die Kosten im Hotel und an Essen und Trinken verlangen.
Montrealer Übereinkommen
Bezüglich Gepäckverspätungen und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten solltest du einen Blick in das Montrealer Übereinkommen werfen. Dort findet sich in Art. 19 MÜ eine äußerst wichtige Regelung:
"Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen."
Dies bedeutet im Prinzip, dass jeder Schaden, der dir durch die verspätete Übergabe des Gepäcks Koffer entstanden ist, ersetzt werden muss. Fraglich ist für was dies alles gilt. In der Regel ist von diesem Ersatz der materielle Schaden umfasst. Dies bezieht sich v.a. auf Ausgaben für Ersatzkleidung und Kosmetikartikel. Wichtig ist dabei, dass ebenso begründet werden muss, warum diese Ausgaben auch notwendig waren. Ich bin mir nicht sicher, ob dies auch für die Verpflegung gilt. Denn Essen und Trinken hätten Sie auch gemusst, wenn das Gepäck rechtzeitig eingetroffen wäre. Daher sehe ich da nicht wirklich einen Kausalzusammenhang.
AG Frankfurt a.M. - Urteil vom 13.06.2013, Az. 29 C 2518/12(19)
(zu finden unter der Google-Suche „29 C 2518/12(19) reise-recht-wiki“)
Der erwähnte Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen umfasst alle notwendigen Ausgaben, um die Gepäckverspätung „aufzufangen“. Es muss jedoch jeweils begründet werden können, warum die Anschaffungen notwendig waren, Ausgaben darüber hinaus werden nicht erstattet.
Wichtig zu wissen ist ebenso, dass es keine Tagespauschale gibt. Es gibt eher eine Haftungshöchstbegrenzung, welche in Art. 22 Abs. 2 MÜ nieder geschrieben ist. Der betrag liegt bei 1.131 Sonderziehungsrechten pro Person. Umgerechnet schwankt die Höhe, liegt aber ungefähr bei ca. 1300 Euro.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84
(zu finden über Google-Suche „32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki“)
Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.
Ebenso ist zu beachten, dass die Anzeige über den Verspätungsschaden innerhalb der vorgegeben Frist von 21 Tagen nach Erhalt des verspäteten Gepäcks gegenüber dem Anspruchsgegner zu erfolgen hat. Anspruchsgegner ist meist die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind.
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12
(zu finden über Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)
Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.
AG Bremen, Urteil vom 05.12.2013, Az. 9 C 244/13
(zu finden unter der Google-Suche „9 C 244/13 reise-recht-wiki“)
Eine Gepäckverspätung muss gemäß Art. 31 MÜ innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks angezeigt werden. Die Anzeige muss hierbei gegenüber dem Unternehmen geschehen, welches Ihr Gepäck transportiert hatte. Erst nach der Anzeige können eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden.
Daher solltest du schnellstmöglich ihre möglichen Ansprüche bei Iberia anzeigen. Ich hoffe dieser Beitrag konnte dir einige Hinweise geben, jedoch sollten Sie beachten, dass eine Rechtsberatung nur von einem Fachanwalt ausgeführt werden kann. Falls du weitere Fragen haben solltest, stell diese gerne oder schau dich im Forum um.