Guten Tag,
immer wenn Sie einen Flug über servicepoint.de gebucht haben, musste Sie eine zusätzliche Zahlungspauschale von 7 Euro zahlen. Dies empfinden Sie als nicht gerechtfertigt.
Ob die Erhebung solcher service fees rechtens ist, könnte eventuell dieses Urteil klären, welches Sie ganz einfach im Volltext über die Website reise-recht-wiki.de lesen können.
LG Aschaffenburg, Urt. v. 13.07.2016, Az.:1 HK O 66/15:
Im vorliegenden Fall kam es dazu, dass eine Kundin gegen ein Online-Flugvermittlungsportal geklagt hat, aufgrund der Tatsache, dass die Zahlung mit bestimmten Kreditkarten („MasterCard“ „VISA“ und „American-Express“) eine zusätzliche Zahlungspauschale von 7,00€ pro Reisenden verlangte. Dies sei, so die Klägerin, mehr als die von der Flugvermittlung selbst für Gebrauch der Kreditkarten gezahlte Summe. Die Flugvermittlung widersprach, da sie selbst nicht für die Erhebung von Zahlungen und die Auswahl der Zahlungsmittel verantwortlich sei. Alle Zahlungen gingen direkt an die entsprechende Fluggesellschaft und die Vermittlung selbst habe keinerlei Einfluss auf den Ablauf oder die erhobenen Kosten.
Die Klägerin forderte eine Unterlassung. Ein solcher Anspruch würde dieser nach §§ 3, 3 a, 8 Abs. 1 UWG, 312 a Abs. 4 Nr. 2 BGB zustehen. Denn eine unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, .die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Nach § 3 a UWG handelt insbesondere unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, als bloße Vermittlerin der Flüge keine Einflussmöglichkeit auf die Fluggesellschaften zu haben, die die Zahlungsmittelentgelte erheben würden. Ebenso war es nicht möglich, dass diese nachweisen kann, lediglich als Vermittlerin tätig geworden sein. Ebenso war es ihr nicht möglich zu belegen, dass die Airline die Zahlungspauschale für die Kreditkartenzahlung direkt erhoben und diese auch beim Kunden direkt eingezogen hätte.
Letztendlich wurde festgelegt, dass bei der Buchung von Flugreisen es nicht rechtens sei, Zahlungsmittel unter Zahlung von höheren Kosten anzubieten als die, die dem Unternehmen selbst durch Verwendung des Zahlungsmittels entstehen. Deshalb wurde letztendlich der Klage statt gegeben.
Demzufolge müsste man konstatieren, dass die Erhebung einer zusätzliche Pauschale tatsächlich nicht ganz rechtens wäre. Allerdings stellt diese These nur meine Meinung nach Überarbeitung des Urteils dar. Es handelt sich hier um eine sehr komplizierte Angelegenheit, weshalb es sicher ratsam wäre, einen Fachanwalt zu befragen.