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Hallo,

 

gerne wollte ich einmal Tunesien bereisen und so hatte ich vor meinen diesjährigen Urlaub auf der Insel Djerba zu verbringen. Besonders an der Ostküste findet man günstige Hotels für Pauschalreisen, wo unter anderem Wassersportmöglichkeiten angeboten werden. Es gibt lange Sandstrände und gerne wollte ich eine der beliebten Privatfahrten mit diesen altertümlich aussehenden Booten auf die 6km lange Flamingo Halbinsel unternehmen. Das ist nicht mal eine Handvoll von dem, was Djerba alles zu bieten hat. Ich war von der Vielfalt der Sehenswürdigkeiten wirklich beeindruckt, denn mit so etwas habe ich nicht gerechnet.

Also begann ich mit meiner Recherche nach einem geeigneten Hotel. Nach langem Suchen fand ich auch eine Website, auf der Hotels mit Sternen angezeigt wurden. Es war mir schon wichtig ein sauberes Hotel zu bekommen, denn es ist ja bekannt, dass in solchen Ländern 3 Sterne eine andere Bedeutung haben als bei uns. Die Seite machte einen guten Eindruck auf mich und vermittelte mir das Gefühl, dass die angezeigten Sterne der offiziellen internationalen Sternevergabe durch die objektive Stelle entsprachen.

Doch nach weiterem Schauen wurde ich bitter enttäuscht. Durch die Mouseover-Funktion wurde mir mitgeteilt, dass die angegebenen Sterne eine Selbsteinschätzung der Hotels bzw. Kundeneinschätzungen seien. Das hat mich schon erschreckt, denn ich war der Meinung, dass die Sterne über die internationale objektive Stelle verteilt wurden.

Habe ich mich da vertan?

Gefragt in Weitergehende Informationen von
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2 Antworten

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Hallo,

bei deiner Suche nach dem passenden Hotel bist du auf eine Website gestoßen, bei der die verschiedenen Hotels mit Sternen angezeigt wurden. Dabei dachtest du, dass die angezeigten Sterne der offiziellen internationalen Sternevergabe durch die objektive Stelle entsprachen. Erst nach längerem Anschauen der Seite wurde deutlich, dass es sich bei den Sternen um eine Selbsteinschätzung der Hotels bzw. um Kundeneinschätzungen handelte.

Ist es rechtens auf einer Website die Sterneangabe neben dem Hotelnamen aus Kundenbewertungen zu erhalten anstelle der objektiven Hotelsterne?

Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich mich auf folgendes Urteil beziehen:

OLG Nürnberg, Urteil vom 19.4.2016, Az. 3 U 1974/15 (den Volltext kannst du bei Interesse gerne nachlesen, wenn du bei "reise-recht-wiki.de" eingibst: "3 U 1974/15")

Ein Online-Hotelvermittler wurde auf Unterlassung verklagt, da auf seiner Internetseite Hotels in Verbindung mit einer Sternebewertung präsentiert wurden. Der Kläger beanstandete, dass diese Sternebewertung, dargestellt durch waagerecht angeordnete fünfzackige Sterne, die Verbraucher insofern täuschen könne, dass diese davon ausgingen, die Bewertung sei von einer objektiven und unabhängigen Klassifizierungsstelle ausgeführt worden. Dies sei Irreführung, da die Bewertung von der Hotelvermittlung selbst vorgenommen würde.

Das Gericht unterstützte diese Auslegung und verurteile die Hotelvermittlung derartige Darstellungen zu unterlassen, der Vermittler ging jedoch in Berufung und argumentierte, dass die Bewertungen sehr wohl objektiv und transparent seien und insofern durchaus zulässig zur Klassifizierung wären.

Das Gericht lehnte die Berufung ab. Die Bewertungskriterien seien nicht komplett nachvollziehbar und die Unabhängigkeit der Hotelvermittlung sei schon deshalb nicht gegeben, da sie vertragliche Verbindungen zu den von ihr präsentierten Hotels habe.

Fazit

Aufgrund dieses Urteils bin ich der Auffassung, dass es nicht rechtens ist, wenn eine Hotelbewertung durch waagerecht angeordnete fünfzackige Sterne vorgenommen wird, da dies den Verbraucher insofern täuschen könnte, dass die Bewertung von einer objektiven und unabhängigen Klassifizierungsstelle ausgeführt worden ist. 

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtsmeinung dar und ersetzt daher nicht die juristische Beratung eines Anwalts.

Außerdem könnte es dir auch  weiterhelfen, wenn du dir vielleicht einen bereits bestehenden Beitrag zu diesem Thema ansiehst. Ich habe mir erlaubt dir an dieser Stelle einen zu verlinken:

http://www.flugrechte.eu/12382/irreführendes-bewertungssystem-hotelvergleichsseite-vorgehen?show=12382#q12382

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Sie fragen sich, ob das Sternsystem einer Buchungswebsite rechtmäßig ist, da es auf eigenen und nicht auf Kundeneinschätzungen  beruht. 

Ein ganz ähnliches Problem wurde in diesem Forum bereits diskutiert:

Wie kann ich gegen ein irreführendes Bewertungssystem einer Hotelvergleichsseite vorgehen?

Auch dieser Fragesteller wollte wissen, ob ein solches Sternsystem rechtmäßig ist, da es eine undeutliche Werbung darstellt.

Mit diesem Bewertungssystem setzte sich 2016 auch schon das OLG Nürnberg auseinander. 

Dieses entschied folgendes:

OLG Nürnberg, Urt. v. 19.04.2016, Az: 3 U 1974/15 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 3 U 1974/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Eine Werbung, die waagrecht angeordnete fünfzackige Sterne neben der Geschäftsbezeichnung eines Hotels aufführt, suggeriert beim Adressaten, dass diesen Sternen eine offizielle Klassifizierung durch eine neutrale Klassifizierungsstelle zugrunde liegt.

Ein Hotel-Bewertungsverfahren muss objektiv und neutral durchgeführt werden und auf transparenten Kriterien beruhen um eine Irreführung von Kunden zu vermeiden.

Ich denke also, dass die Ausgestaltung der Website durchaus irreführend und damit nicht zulässig ist.

Dieser  Beitrag stellt jedoch nur meine Rechtsmeinung dar. Es könnte sich daher als vorteilhaft erweisen, zusätzlich einen Fachanwalt für Reiserecht um Rat zu fragen.

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