Hallo,
bei deiner Suche nach dem passenden Hotel bist du auf eine Website gestoßen, bei der die verschiedenen Hotels mit Sternen angezeigt wurden. Dabei dachtest du, dass die angezeigten Sterne der offiziellen internationalen Sternevergabe durch die objektive Stelle entsprachen. Erst nach längerem Anschauen der Seite wurde deutlich, dass es sich bei den Sternen um eine Selbsteinschätzung der Hotels bzw. um Kundeneinschätzungen handelte.
Ist es rechtens auf einer Website die Sterneangabe neben dem Hotelnamen aus Kundenbewertungen zu erhalten anstelle der objektiven Hotelsterne?
Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich mich auf folgendes Urteil beziehen:
OLG Nürnberg, Urteil vom 19.4.2016, Az. 3 U 1974/15 (den Volltext kannst du bei Interesse gerne nachlesen, wenn du bei "reise-recht-wiki.de" eingibst: "3 U 1974/15")
Ein Online-Hotelvermittler wurde auf Unterlassung verklagt, da auf seiner Internetseite Hotels in Verbindung mit einer Sternebewertung präsentiert wurden. Der Kläger beanstandete, dass diese Sternebewertung, dargestellt durch waagerecht angeordnete fünfzackige Sterne, die Verbraucher insofern täuschen könne, dass diese davon ausgingen, die Bewertung sei von einer objektiven und unabhängigen Klassifizierungsstelle ausgeführt worden. Dies sei Irreführung, da die Bewertung von der Hotelvermittlung selbst vorgenommen würde.
Das Gericht unterstützte diese Auslegung und verurteile die Hotelvermittlung derartige Darstellungen zu unterlassen, der Vermittler ging jedoch in Berufung und argumentierte, dass die Bewertungen sehr wohl objektiv und transparent seien und insofern durchaus zulässig zur Klassifizierung wären.
Das Gericht lehnte die Berufung ab. Die Bewertungskriterien seien nicht komplett nachvollziehbar und die Unabhängigkeit der Hotelvermittlung sei schon deshalb nicht gegeben, da sie vertragliche Verbindungen zu den von ihr präsentierten Hotels habe.
Fazit
Aufgrund dieses Urteils bin ich der Auffassung, dass es nicht rechtens ist, wenn eine Hotelbewertung durch waagerecht angeordnete fünfzackige Sterne vorgenommen wird, da dies den Verbraucher insofern täuschen könnte, dass die Bewertung von einer objektiven und unabhängigen Klassifizierungsstelle ausgeführt worden ist.
Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtsmeinung dar und ersetzt daher nicht die juristische Beratung eines Anwalts.
Außerdem könnte es dir auch weiterhelfen, wenn du dir vielleicht einen bereits bestehenden Beitrag zu diesem Thema ansiehst. Ich habe mir erlaubt dir an dieser Stelle einen zu verlinken:
http://www.flugrechte.eu/12382/irreführendes-bewertungssystem-hotelvergleichsseite-vorgehen?show=12382#q12382