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Guten Tag,

schon 10 Jahre lang sammle ich sogenannte Reisewerte. Ich besitze einen Reiseservicevertrag und tätige eine monatliche Zahlung, um Reisewerte anzusparen. Für mich ist diese Art eine Urlaubsreise zu bezahlen super, denn so spare ich mir meinen Urlaub an und muss nicht die ganze Summe auf einmal aufbringen. Es gibt zwei Möglichkeiten die Reisewerte einzusetzen: Erstens können sie bei einer Buchung sofort angerechnet werden oder zweitens nach Abschluss der Buchung können sie ausgezahlt werden. Das hat bis jetzt immer so funktioniert. Leider haben die Reisewerte im Laufe der Jahre an Geldwert verloren. Anfangs entsprachen 89€ 100 Reisewerten, inzwischen sind es nur noch 69€ für 75 Reisewerte. Das hatte mich schon etwas geärgert, aber ändern konnte ich nichts.

Zum Zeitpunkt meiner Reise hatte ich ein Guthaben von 2.500€. mit diesem Guthaben wollte ich meine Mexiko-Reise finanzieren und buchte 2 Wochen Mexiko im Dreams Tulum Resort & Spa. Ich sollte um 14:25 Uhr von Düsseldorf mit Eurowings Flug EW1170 nach Cancun fliegen. Gelandet wäre ich in Cancun um 19:05 Uhr. Zurück wäre ich wieder mit Eurowings Flug EW1171 um 20:45 Uhr von Cancun nach Düsseldorf geflogen. Ankunft in Düsseldorf war um 13:55 Uhr. Die ganze Reise kostete mich circa 2.600€.

Diesen Betrag hatte ich zunächst selbst bezahlt und wollte dann meine Reisewerte einlösen. Doch der Vertragspartner verweigerte die Auszahlung meines Guthabens mit dem verweis auf die geänderten Vertragsbedingungen. Darin hieß es, dass die Werte nur noch in Höhe von 10% des Reisepreises angerechnet werden und deshalb stehe mir keine Anrechnung zu. Obwohl ich meinen Vertragspartner mehrmals zur Auszahlung aufgefordert hatte, wurden mir die Reisewerte nicht ausgezahlt. Daraufhin kündigte ich meinen Reiseservicevertrag. Mir wurde daraufhin angeboten 20% des Reisepreises anzurechnen. Dem Schreiben lag ein Scheck über die errechnete Summe bei und ein Formular, das ich ausgefüllt zurückschicken sollte. Doch nichts davon hatte ich gemacht.

Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung meines gesamten Guthabens?
Gefragt in Flugverspätung von
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Sie haben seit einigen Jahren einen Reiseservicevertrag abgeschlossen. Bei diesem haben Sie jeden Monat 89€ bzw. 69€ einbezahlt und dafür einen Reisegutschein i.H.v 100€ bzw. 75€ erhalten. Bei Ihrer letzten Reise teilte Ihnen die Versicherung jedoch mit, dass aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse laut AGB nur noch 10% des Reisepreises angerechnet werden können. Sie fragen sich nun, ob eine solche Klausel wirksam ist und Sie einen Anspruch auf Zahlung des gesamten Guthabens haben. 

Über einen ähnlichen Sachverhalt hat das AG Dortmund im Jahre 2015 entschieden:

Im vorliegenden Fall bestand der Reiseservicevertrag der Kundin schon über zehn Jahre, in deren Verlauf es noch nie zu Problemen bei der Verrechnung der Reisewerte gekommen war. Zu Beginn zahlte die Kundin jeden Monat 89,00 € ein (für die jeweils 100,00 € Reisewerte gutgeschrieben wurden), später nur noch 69,00 € (für die je 75,00 € Reisewerte berechnet wurden).

Als die Kundin im Jahr 2014 eine Reise im Preis von etwa 2.600,00 € buchte betrug ihr Guthaben an Reisewerten etwa 2.500,00 €. Nachdem sie jedoch den vollen Preis der Reise zunächst selbst gezahlt hatte, verweigerte ihr der Vertragspartner die Auszahlung ihres Guthabens mit einem Verweis auf eine Änderung der Vertragsbedingungen. Diese sähen jetzt vor, dass Reisewerte nur noch in einer Höhe von 10% des Reisepreises angerechnet werden könnten, weshalb der Kundin die Auszahlung nicht zustehe.

Das AG Dortmund entschied dann folgendes:

AG Dortmund, Urt. v. 07.07.2015, Az: 425 C 2660/15 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 425 C 2660/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

In einem Reiseservicevertrag muss es dem Kunden theoretisch möglich sein, das von ihm eingezahlte Guthaben vollständig für Reisebuchungen aufzuwenden.

Eine Frau schloss einen Reiseservicevertrag ab, bei dem sie monatlich einen Betrag zahlte und dafür „Reisewerte“ gutgeschrieben bekam. Als sie eine Reise buchte und ihr die Anrechnung ihres Guthabens verweigert wurde, klagte sie vor Gericht. Das beklagte Unternehmen berief sich auf neue Vertragsbedingungen, das Gericht befand jedoch, dass diese unwirksam seien, da sie eine Anrechnung der Reisewerte beinahe unmöglich machten.

Ich denke, dass auch Ihnen daher ein Anspruch auf das gesamte Guthaben zusteht.

Für nähere Informationen könnte es außerdem hilfreich sein, einen Fachanwalt einzuschalten.

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