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Hi, ich versuche mich und meine Problematik kurz und knapp zu halten!
Ich hoffe, einige von Ihnen kennen sich mit dem folgenden "Geschäftsmodell" etwas aus und können mir weiterhelfen.

Ich schloss vor gut 8 Jahren bei einer bestimmten Reisefirma einen sog. Reiseservicevertrag ab.
Folgendes Prinz steckt dahinter:
ich überweise monatilich einen bestimmten Betrag (in meinem Fall: 96,- € und ab dem 5 Jahr sind es nur noch 76,- € gewesen) an die Reisefirma. Für diese Einzahlung werden einem dann solche sog. "Reisewerte" gutgeschrieben. Diese Reisewerte können dann bei der Buchung von Urlaubsreisen entweder sofort angerechnet werden, wodurch der Kunde einen geringeren Betrag zahlen muss, oder sie werden dem Kunden nach Abschluss der Buchung ausgezahlt.
Innerhalb der letzten 8 Jahre ist es nie zu irgendeinem Problem bzgl. der Anrechung o.Ä. , gekommen.
Letztes Jahr buchte ich eine Reise die mich 2.890€ gekostet hat. Da ich länger keine Reise mehr unternommen hatte, hatte sich schon ein Guthaben gesammelt, welches ich einlösen wollte ( 2650,- €).
Ich bezahlte zunächst meine Reisebuchung und wollte mir dann im Anschluss die 2.650,- € auszahlen lassen.
Leider wurde mir dies strikt verweigert. Ich forderte die Reisefirma mehrfach auf, mir diesen Betrag auszuzahlen, doch leider ohne Erfolg.
Stattdessen wurde ich nur dazu aufmerksam gemacht, einen Blick in die Vertragsänderungen zu werfen, in denen stand, dass Reisewerte nur noch in einer Höhe von 10% des Reisepreises angerechnet werden könnten, weshalb mir die Auszahlung nicht zustehe.
Weiterhin stand in dem Schreiben, "dass sie aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse nunmehr die erworbenen Reisewerte nicht mehr vollständig auf den Reisepreis zur Anrechnung bringen könne. Nach den AGB sei der Vertragspartner berechtigt, eine Anrechnung von Reisewerten lediglich in Höhe der Provisionierung der betreffenden Reise durch den Reiseveranstalter vorzunehmen, was einer Anrechnung von Reisewerten in Höhe von maximal 10 % des jeweiligen Reisepreises entspräche[...]"
Daraufhin entschied ich mich dafür, die Mitgliedschaft zu kündigen. Gesagt, getan. Wenig später bestätigte mir die Reisefirma die Kündigung.


Ich bin fest davon überzeugt, dass die AGB unwirksam und nicht rechtens sind!
Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens i.H.v. 2650,- €?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Sie haben seit 8 Jahren einen Reiseservicevertrag abgeschlossen. Bei diesem haben Sie jeden Monat 96€ bzw. 76€ einbezahlt und dafür sog. Reisewerte gutgeschrieben bekommen. Bei Ihrer letzten Reise teilte Ihnen die Versicherung jedoch mit, dass aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse laut AGB nur noch 10% des Reisepreises angerechnet werden können. Sie fragen sich nun, ob eine solche Klausel wirksam ist und Sie einen Anspruch auf Zahlung des gesamten Guthabens haben. 

Über einen ähnlichen Sachverhalt hat das AG Dortmund im Jahre 2015 entschieden:

Im vorliegenden Fall bestand der Reiseservicevertrag der Kundin schon über zehn Jahre, in deren Verlauf es noch nie zu Problemen bei der Verrechnung der Reisewerte gekommen war. Zu Beginn zahlte die Kundin jeden Monat 89,00 € ein (für die jeweils 100,00 € Reisewerte gutgeschrieben wurden), später nur noch 69,00 € (für die je 75,00 € Reisewerte berechnet wurden).

Als die Kundin im Jahr 2014 eine Reise im Preis von etwa 2.600,00 € buchte betrug ihr Guthaben an Reisewerten etwa 2.500,00 €. Nachdem sie jedoch den vollen Preis der Reise zunächst selbst gezahlt hatte, verweigerte ihr der Vertragspartner die Auszahlung ihres Guthabens mit einem Verweis auf eine Änderung der Vertragsbedingungen. Diese sähen jetzt vor, dass Reisewerte nur noch in einer Höhe von 10% des Reisepreises angerechnet werden könnten, weshalb der Kundin die Auszahlung nicht zustehe.

Das AG Dortmund entschied dann folgendes:

AG Dortmund, Urt. v. 07.07.2015, Az: 425 C 2660/15 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 425 C 2660/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

In einem Reiseservicevertrag muss es dem Kunden theoretisch möglich sein, das von ihm eingezahlte Guthaben vollständig für Reisebuchungen aufzuwenden.

Eine Frau schloss einen Reiseservicevertrag ab, bei dem sie monatlich einen Betrag zahlte und dafür „Reisewerte“ gutgeschrieben bekam. Als sie eine Reise buchte und ihr die Anrechnung ihres Guthabens verweigert wurde, klagte sie vor Gericht. Das beklagte Unternehmen berief sich auf neue Vertragsbedingungen, das Gericht befand jedoch, dass diese unwirksam seien, da sie eine Anrechnung der Reisewerte beinahe unmöglich machten.

Ich denke, dass auch Ihnen daher ein Anspruch auf das gesamte Guthaben zusteht.

Für nähere Informationen könnte es außerdem hilfreich sein, einen Fachanwalt einzuschalten.

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