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Ich weiß nicht ob sich jemand mit diesem geschäftsmodell auskennt, aber ich hatte vor einigen Jahren mit einer Reisefirma einen sogenannten Reiseservicevertrag abgeschlossen.

Das funktionierte so, dass ich monatlich einen bestimmten Geldbetrag an die Firma überwies.  Für die Einzahlungen erhielten wir sogenannte Reisewerte gutgeschrieben. Ich schloss diesen Vertrag im Dezember 2004 ab, damals wurde vereinbart monatlich 89,00 Euro zu überweisen. Dafür wurden mir jedes mal umgerechnet Reisewerte in Höhe von 100 Euro gutgeschrieben. 6 jahre nach Vertragsabschluss hatte mich ein Mitarbeiter der Firma angerufen, und erklärt, dass sich das System ein klein wenig geändert hatte, und ich jetzt monatlich nur noch 69,50 Euro zahlen sollte, und dafür 75 Euro gutgeschrieben bekommen werde.

Wenn man dann eine Reise über die Firma bucht, hatte man die Wahl, die Reise entweder komplett vom Reisekonto zu bezahlen, oder selbstständig zu bezahlen, und im Nachhinein das Geld von der Firma zurück zu bekommen. Das hatte die letzten 10 Jahre auch funktioniert.

 

Jetzt wollte ich aber im Juli 2015 nach Palma de Mallorca reisen, und buchte dafür auch die Reise zu einem Gesamtpreis von 2.640 Euro. Zu diesem Zeitpunkt betrug mein Guthaben bei der Reisefirma 2500 Euro!

Ich hatte mich dafür entschieden, den Preis erst einmal selbst zu zahlen, und ihn mir dann von der Firma erstatten zu lassen. Nach meinem urlaub forderte ich die Firma mehrfach auf, unter anderen über Brief, Email und Anrufe, mir den Reisepreis zu erstatten, was die jedoch nicht taten!

Da wurde mir das alles zu viel und ich kündigte meine Mitgliedschaft bei diesem vertrag, was mir von der Firma auch am 3. 12 bestätigt wurde.

A 10.11. erreichte mich folgende Email der Firma:

„dass sie aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse nunmehr die erworbenen Reisewerte nicht mehr vollständig auf den Reisepreis zur Anrechnung bringen könne. Nach den AGB sei der Vertragspartner berechtigt, eine Anrechnung von Reisewerten lediglich in Höhe der Provisionierung der betreffenden Reise durch den Reiseveranstalter vorzunehmen, was einer Anrechnung von Reisewerten in Höhe von maximal 10 % des jeweiligen Reisepreises entspräche.“

Mir wurde dann auch angeboten, lediglich 20% des Reisepreises erstattet zu bekommen. Ich war fassungslos!

Ich frage mich jetzt, ob die Firma wirklich so eine geringe Anrechnung im Vergleich zu dem tatsächlichen Preis vorschlagen kann. Außerdem kann sie durch die AGB doch nicht einfach so bestimmen was sie wann und wie leisten kann!

Habe ich eine Chance doch noch mein dort eingezahltes Geld zu erhalten?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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2 Antworten

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Guten Tag,

bei meiner Recherche zu Ihren Fragen, bin ich auf ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund gestoßen, das die rechtliche Lage meiner Meinung nach klären sollte. 

Und zwar handelt es sich hierbei um das Urteil vom 7.7.2015. Dieses Urteil können Sie selbstverständlich auch selbst nachlesen, wenn Sie bei Google eingeben: "425 C 2660/15 reise-recht-wiki.de".

In dem hier verhandelten Fall schloss eine Frau einen Reiseservicevertrag ab, bei dem sie monatlich einen Betrag zahlte und dafür "Reisewerte" gutgeschrieben bekam. Als sie eine Reise buchte, zahlte sie zunächst den vollen Preis selbst und verlangte im Nachhinein die Auszahlung ihres Guthabens. Dies wurde ihr jedoch mit dem Verweis auf eine Änderung der Vertragsbedingungen versagt. Diese sähen jetzt vor, dass Reisewerte nur noch in einer Höhe von 10% des Reisepreises angerechnet werden können, weshalb der Kundin die Auszahlung nicht zustehe. Die Klägerin kündigte den Vertrag und zog vor Gericht gegen den Reiseserviceanbieter auf Auszahlung ihres vollen Guthabens. 

Das Gericht hat der Klägerin Recht zugesprochen und die Beklagte zur Zahlung des vollen Guthabens an die Klägerin verpflichtet. 

Es führte an, dass es dem Kunden in einem Reiseservicevertrag theoretisch möglich sein muss, das von ihm eingezahlte Guthaben vollständig für Reisebuchungen aufzuwenden.

Aufgrund der Existenz dieses Urteils denke ich, dass du gute Chancen hast dein in den Reiseservicevertrag eingezahlte Geld in vollständiger Höhe zu erhalten.

Da dieser Beitrag jedoch nur eine persönliche Rechtseinschätzung darstellt, könnte sich das zu Rate ziehen eines Anwalts durchaus als hilfreich erweisen.

Beantwortet von (11,620 Punkte)
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Sie haben seit einigen Jahren einen Reiseservicevertrag abgeschlossen. Bei diesem haben Sie jeden Monat 89€ bzw. 69€ einbezahlt und dafür einen Reisegutschein i.H.v 100€ bzw. 75€ erhalten. Bei Ihrer letzten Reise teilte Ihnen die Versicherung jedoch mit, dass aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse laut AGB nur noch 20% des Reisepreises angerechnet werden können. Sie fragen sich nun, ob eine solche Klausel wirksam ist und Sie einen Anspruch auf Zahlung des gesamten Guthabens haben. 

Über einen ähnlichen Sachverhalt hat das AG Dortmund im Jahre 2015 entschieden:

Im vorliegenden Fall bestand der Reiseservicevertrag der Kundin schon über zehn Jahre, in deren Verlauf es noch nie zu Problemen bei der Verrechnung der Reisewerte gekommen war. Zu Beginn zahlte die Kundin jeden Monat 89,00 € ein (für die jeweils 100,00 € Reisewerte gutgeschrieben wurden), später nur noch 69,00 € (für die je 75,00 € Reisewerte berechnet wurden).

Als die Kundin im Jahr 2014 eine Reise im Preis von etwa 2.600,00 € buchte betrug ihr Guthaben an Reisewerten etwa 2.500,00 €. Nachdem sie jedoch den vollen Preis der Reise zunächst selbst gezahlt hatte, verweigerte ihr der Vertragspartner die Auszahlung ihres Guthabens mit einem Verweis auf eine Änderung der Vertragsbedingungen. Diese sähen jetzt vor, dass Reisewerte nur noch in einer Höhe von 10% des Reisepreises angerechnet werden könnten, weshalb der Kundin die Auszahlung nicht zustehe.

Das AG Dortmund entschied dann folgendes:

AG Dortmund, Urt. v. 07.07.2015, Az: 425 C 2660/15 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 425 C 2660/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

In einem Reiseservicevertrag muss es dem Kunden theoretisch möglich sein, das von ihm eingezahlte Guthaben vollständig für Reisebuchungen aufzuwenden.

Eine Frau schloss einen Reiseservicevertrag ab, bei dem sie monatlich einen Betrag zahlte und dafür „Reisewerte“ gutgeschrieben bekam. Als sie eine Reise buchte und ihr die Anrechnung ihres Guthabens verweigert wurde, klagte sie vor Gericht. Das beklagte Unternehmen berief sich auf neue Vertragsbedingungen, das Gericht befand jedoch, dass diese unwirksam seien, da sie eine Anrechnung der Reisewerte beinahe unmöglich machten.

Ich denke, dass auch Ihnen daher ein Anspruch auf das gesamte Guthaben zusteht.

Für nähere Informationen könnte es außerdem hilfreich sein, einen Fachanwalt einzuschalten.

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