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Wir fühlen uns ungerecht behandelt!
Meine Frau und ich hatten seit 10 Jahren einen Reiseservicevertrag mit der Deutschen Reise Touristik GmbH abgeschlossen. Für diesen Reisevertrag haben wir monatlich 89€ eingezahlt, wofür wir 100€ Reisewert gutgeschrieben bekamen. Das hatte alles wunderbar geklappt und wir konnten dadurch viele schöne Reisen unternehmen. 2010 wurde von Seiten der Versicherung der Betrag auf 69€ geändert und uns wurden nur noch 75€ Reisewert gutgeschrieben. Wie schon erwähnt, besaßen wir den Vertrag seit 10 Jahren und es ging immer alles gut. Bis zu unserer Mallorca-Reise.

Ich buchte also für uns beide eine 8-tägige Reise von Köln/Bonn um 12:05 Uhr mit Ryanair-Flug FR662 nach Palma de Mallorca. Ankunft am Flughafen um 14:45 Uhr. Zurück wollten wir wieder mit Ryanair Flug FR669. Abflug in Palma wäre um 22:05 Uhr gewesen und somit hätte die Landung in Köln/Bonn um 0:20 Uhr erfolgt. Gut, unsere Rückflugzeit wäre nicht optimal gewesen, aber so hätten wir einen Urlaubstag gewonnen, was in unserem Fall viel gewesen wäre, weil wir nur 8 Tage bleiben wollten bzw. konnten.

Unser Hotel hätte uns alles geboten wovon wir nur träumen konnten. Das 4-Sterne-Hotel Condesa de la Bahia hatte Strandlage, Pool, eine Sonnenterrasse und war natürlich all inclusive. Ein besonderes Highlight war für meine Frau das Buffett mit Show-Cooking. Sie selbst ist eine begnadete Hobbyköchin und erhoffte sich dadurch einige Tricks und Kniffe abschauen zu können. Mallorca passte ihr besonders gut, da ihr die mediterrane Küche sehr am Herzen liegt.

Die ganze Reise hatte einen Wert von 2.600€. Das passte uns sehr gut, denn wir besaßen aus unserem Reiseservicevertrag ein Guthaben von 2.500€. Somit würde uns der Urlaub gerade einmal 100€ kosten und dadurch hätten wir uns einige Extras am Urlaubsort leisten können. Doch leider wurde uns die Auszahlung des Guthabens nach der Bezahlung der Reise verweigert, trotz mehrmaliger Aufforderung meinerseits. In einem Schreiben teilte mir die Versicherung mit, dass aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse laut AGB nur noch 10% des Reisepreises angerechnet werden können. Dem Schreiben lag ein Scheck bei und ein auszufüllendes Formular. Beides hatten wir nicht genutzt und den Reiseservicevertrag daraufhin gekündigt.

Jetzt zu meinen Fragen:

-          Sind die AGB und so eine geringe Anrechnung wirklich wirksam?

Habe ich einen Anspruch auf die Zahlung des gesamten Guthabens?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Sie haben seit einigen Jahren einen Reiseservicevertrag abgeschlossen. Bei diesem haben Sie jeden Monat 89€ bzw. 69€ einbezahlt und dafür einen Reisegutschein i.H.v 100€ bzw. 75€ erhalten. Bei Ihrer letzten Reise teilte Ihnen die Versicherung jedoch mit, dass aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse laut AGB nur noch 10% des Reisepreises angerechnet werden können. Sie fragen sich nun, ob eine solche Klausel wirksam ist und Sie einen Anspruch auf Zahlung des gesamten Guthabens haben. 

Über einen ähnlichen Sachverhalt hat das AG Dortmund im Jahre 2015 entschieden:

Im vorliegenden Fall bestand der Reiseservicevertrag der Kundin schon über zehn Jahre, in deren Verlauf es noch nie zu Problemen bei der Verrechnung der Reisewerte gekommen war. Zu Beginn zahlte die Kundin jeden Monat 89,00 € ein (für die jeweils 100,00 € Reisewerte gutgeschrieben wurden), später nur noch 69,00 € (für die je 75,00 € Reisewerte berechnet wurden).

Als die Kundin im Jahr 2014 eine Reise im Preis von etwa 2.600,00 € buchte betrug ihr Guthaben an Reisewerten etwa 2.500,00 €. Nachdem sie jedoch den vollen Preis der Reise zunächst selbst gezahlt hatte, verweigerte ihr der Vertragspartner die Auszahlung ihres Guthabens mit einem Verweis auf eine Änderung der Vertragsbedingungen. Diese sähen jetzt vor, dass Reisewerte nur noch in einer Höhe von 10% des Reisepreises angerechnet werden könnten, weshalb der Kundin die Auszahlung nicht zustehe.

Das AG Dortmund entschied dann folgendes:

AG Dortmund, Urt. v. 07.07.2015, Az: 425 C 2660/15 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 425 C 2660/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

In einem Reiseservicevertrag muss es dem Kunden theoretisch möglich sein, das von ihm eingezahlte Guthaben vollständig für Reisebuchungen aufzuwenden.

Eine Frau schloss einen Reiseservicevertrag ab, bei dem sie monatlich einen Betrag zahlte und dafür „Reisewerte“ gutgeschrieben bekam. Als sie eine Reise buchte und ihr die Anrechnung ihres Guthabens verweigert wurde, klagte sie vor Gericht. Das beklagte Unternehmen berief sich auf neue Vertragsbedingungen, das Gericht befand jedoch, dass diese unwirksam seien, da sie eine Anrechnung der Reisewerte beinahe unmöglich machten.

Ich denke, dass auch Ihnen daher ein Anspruch auf das gesamte Guthaben zusteht.

Für nähere Informationen könnte es außerdem hilfreich sein, einen Fachanwalt einzuschalten.

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