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Ihr Lieben,

für unsere bevorstehende Deutschlandreise wollte ich mich im Internet über verschiedene Hotels in verschiedenen Städten vorab informieren und dann vor Ort buchen. Wir hatten uns vorgenommen im Urlaub einmal quer durch Deutschland zu fahren und alle für uns sehenswerten Städte zu besichtigen. Starten wollten wir im Süden in Freiburg im Breisgau und enden sollte unsere Tour ganz oben im Norden und zwar in Kiel. Ich dachte, dass es das Beste sei, alle in Frage kommenden Hotels bzw. Unterkünfte vorab herauszuschreiben und dann bei der Ankunft im Übernachtungsort zu buchen. Dadurch waren wir von den Tagen, die wir in einer Stadt verbringen wollten, unabhängig.

Also setzte ich mich vor meinen Computer und durchkämmte sämtliche Hotels. Dabei freute ich mich, dass viele Hotels 5 Sterne hatten, die preislich in unser Budget passten. Zuerst viel mir nicht auf, dass die Sterne waagerecht abgebildet waren. Was heißt nicht auffallen, gesehen habe ich es schon, nur dachte ich mir nichts weiter dabei und so war ich der Meinung, die Sterne entsprächen der Hotelklassifizierung.

Da es mit der Zeit dann doch zu viele 5-Sterne-Hoels wurden, wurde ich doch nachdenklich und schaute genauer hin. Und wie konnte es auch anders sein, es waren keine Hotelklassifizierungen, sondern Bewertungen des Hotels durch Kunden. Das ist völlig irreführend und sollte besser gekennzeichnet werden.

Ist das rechtens?

Gefragt in Weitergehende Informationen von
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Guten Tag,

Dürfen auf einer Website die Kundenbewertungen in Form von waagerechten Sternen neben dem Hotelnamen angezeigt werden?

Hierzu möchte ich auf folgende Urteile verweisen:

LG Nürnberg, Urteil vom 21.8.2015, Az. 4 HK O 6806/14 (bei Google zu finden unter: "4 HK O 6806/14 reise-recht-wiki.de")

Ein Internetportal, auf welchem Hotels präsentiert und beworben werden und gebucht werden können wurde angeklagt die Hotelbewertung in Form von Sternen neben dem Hotelnamen zu unterlassen. Diese Form der Bewertung wirke auf mögliche Kunden zu sehr wie eine objektive, von einer externen Klassifizierungsstelle durchgeführte Bewertung. Die Betreiber der Plattform argumentierten, dass die Bewertungen objektiv seien, regelmäßig überprüft würden und für die Kunden deutlich ersichtlich seien, dass es sich nicht um ein spezifisches Klassifikationssystem handele.

Das Gericht fand jedoch, dass nicht deutlich ersichtlich war, welcher Art die Klassifizierung sei und verurteilte die Beklagte diese Bewerbung von Hotels mit Hilfe eines derartigen Sternsystems zu unterlassen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 19.4.2016, Az. 3 U 1974/15 (bei Google zu finden unter: "3 U 1974/15 reise-recht-wiki.de")

Hier ging die Online-Hotelvermittlung in Berufung, welche jedoch abgewiesen wurde. 

Eine Werbung, die waagerecht angeordnete fünfzackige Sterne neben der Geschäftsbeziehung eines Hotels aufführt, suggeriert beim Adressaten, dass diesen Sternen eine offizielle Klassifizierung durch eine neutrale Klassifizierungsstelle zugrunde liegt. Ein Hotel-Bewertungsverfahren muss objektiv und neutral durchgeführt werden und auf transparenten Kriterien beruhen um eine Irreführung von Kunden zu vermeiden. 

Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung, kann denke ich gesagt werden, dass eine Kundenbewertung in Form von waagerechten fünfzackigen Sternen neben dem Hotelnamen nicht rechtens ist, da diese Art der Bewertung  irreführend ist.

Es gibt in diesem Forum auch schon bereits bestehende Beiträge zu diesem Thema, welche dir vielleicht auch weiterhelfen könnten:

http://www.flugrechte.eu/12382/irreführendes-bewertungssystem-hotelvergleichsseite-vorgehen?show=12382#q12382

http://www.flugrechte.eu/12386/sterneangabe-hotelnahmen-kundenbewertungen-hotelsterne?show=13372#a13372

Zusätzlich zu diesen Beiträgen kannst du selbstverständlich eine professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.

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