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Ich suchte im Januar diesen Jahres nach einigen schönen Hotels für den Sommerurlaub und stieß dabei auf eine Internetseite, die Hotelbewertungen anbietet, wo man dann das Hotel auch buchen kann. Dabei fand ich das Bewertungssystem irgendwie eigenartig. Und zwar benutzt diese Internetseite ein Sternesystem zur Hotelbewertung. Dabei wird so eine Sternebewertung doch idR von einer objektiven und neutralen Stelle vergeben wird. Hier war es aber nicht so, weil der Hotelbewerter diese Hotels auch gleich zur Buchung anbietet.

Dadurch wird das ganze Bewertungssystem irreführend. Der Nutzer der Seite denkt siyh ja, dass diese Bewertung von neutralen Nutzern kommt, und nicht vom Seitenbetreiber.

Zwar wird auf der Internetseite ein Hinweis-Text eingeblendet, worauf steht, dass die Sterne auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie auf Erfahrungen von Kunden beruht, wobei dieser Text erst durch Pop-up-Fenster und Mouseover-Funktionen erscheint, aber reicht das wirklich aus, um diese Irreführung zu unterbinden? Meiner Meinung nach nicht.  Die Sternebewertung wird übrigens so dargestellt wie man sich das vorstellt, mit 5 in der Waagerechten angeordneneten, fünfzackigen Sternen.

Ich habe daraufhin an die Infoseite der Seite geschrieben, und auf diesen Umstand hingewiesen. Mir wurde geantwortet, bei der Bewertung der Hotels handele es sich weder um unwahre, noch zur Täuschung geeignete Angaben. Die Bewertung erfolge entsprechend den Vorgaben, die von der Rechtsprechung für Sternequalifizierungen aufgestellt worden seien. Dabei handelt es sich um ein objektives Verfahren von neutraler Stelle. Zwischen der Sternebewertung und der durch die Buchung erhaltene Provision bestehe wohl kein Zusammenhang, da die Seite kein Entgelt für die Klassifizierung erhält. Die bewertung beruht nicht auf der Selbstbewertung der Hotels, sondern aus einem harten Fragenkatalog, bestehend aus verschiedenen Kategorien. Das bedeutet, Kundenbewertungen werden einbezogen, und Negativbewertungen überprüft.

Aber reicht dieser Vortrag aus als Entschuldigung? Oder ist die ganze bewertungsvariante doch rechtswidrig?

Gefragt in Weitergehende Informationen von
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1 Antwort

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Hallo, 

als sie letztens nach schönen Hotels im Internet Ausschau gehalten haben, ist Ihnen auf einer Website aufgefallen, dass diese ein Sternesystem hat, allerdings finden Sie dieses Bewertungssystem sehr irreführend, da dieses eher vom Seitenbetreiber ausgefüllt wird und nicht von neutralen Nutzern. Sie fragen sich, ob diese Bewertungsvariante rechtswidrig ist.

Um diese Frage adäquat zu beantworten möchte ich auf ein interessantes Urteil zurück greifen.

OLG Nürnberg, Urt. v. 19.04.2016, Az.: 3 U 1974/15 (finden Sie einfach bei reise-recht-wiki)

In diesem Urteil ging es um den Sachverhalt, dass ein Online-Hotelvermittler wurde auf Unterlassung verklagt, da auf seiner Internetseite Hotels in Verbindung mit einer Sternebewertung präsentiert wurden. Der Kläger beanstandete, dass diese Sternebewertung die Verbraucher insofern täuschen könne, dass diese davon ausgingen, die Bewertung sei von einer objektiven und unabhängigen Klassifizierungsstelle ausgeführt worden. Dies sei Irreführung, da die Bewertung von der Hotelvermittlung selbst vorgenommen würde.

In der Klage ging es demnach um die Unterlassung von Werbung mit dem eigenen Sternesystem. Das zuständige Gericht unterstützte zunächst diese Auslegung und verurteilte die Hotelvermittlung derartige Darstellungen zu unterlassen. Daraufhin ging der Vermittler allerdings in Berufung und argumentierte, dass die Bewertungen sehr wohl objektiv und transparent seien und insofern durchaus zulässig zur Klassifizierung wären.

Die Berufung wurde allerdings abgelehnt. Die Begründung war, dass die Bewertungskriterien nicht komplett nachvollziehbar seien und die Unabhängigkeit der Hotelvermittlung sei schon deshalb nicht gegeben, da sie vertragliche Verbindungen zu den von ihr präsentierten Hotels habe.

Der Unterlassungsanspruch erfolgte demnach aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG i. V. m. §§ 3 Abs. 15 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG.

Dies bedeutet, dass ein solches Bewertungssystem also weder transparent noch objektiv ist. Deshalb sind auch die Bewertungskriterien nicht nachzuvollziehen und könnten Verbraucher irre führen. 

Es handelt sich meines Erachtens nach um eine sehr schwierige und komplexe rechtliche Angelegenheit. Für ganz genaue Details sollten Sie allerdings lieber einen Fachanwalt fragen.

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