Hallo,
als sie letztens nach schönen Hotels im Internet Ausschau gehalten haben, ist Ihnen auf einer Website aufgefallen, dass diese ein Sternesystem hat, allerdings finden Sie dieses Bewertungssystem sehr irreführend, da dieses eher vom Seitenbetreiber ausgefüllt wird und nicht von neutralen Nutzern. Sie fragen sich, ob diese Bewertungsvariante rechtswidrig ist.
Um diese Frage adäquat zu beantworten möchte ich auf ein interessantes Urteil zurück greifen.
OLG Nürnberg, Urt. v. 19.04.2016, Az.: 3 U 1974/15 (finden Sie einfach bei reise-recht-wiki)
In diesem Urteil ging es um den Sachverhalt, dass ein Online-Hotelvermittler wurde auf Unterlassung verklagt, da auf seiner Internetseite Hotels in Verbindung mit einer Sternebewertung präsentiert wurden. Der Kläger beanstandete, dass diese Sternebewertung die Verbraucher insofern täuschen könne, dass diese davon ausgingen, die Bewertung sei von einer objektiven und unabhängigen Klassifizierungsstelle ausgeführt worden. Dies sei Irreführung, da die Bewertung von der Hotelvermittlung selbst vorgenommen würde.
In der Klage ging es demnach um die Unterlassung von Werbung mit dem eigenen Sternesystem. Das zuständige Gericht unterstützte zunächst diese Auslegung und verurteilte die Hotelvermittlung derartige Darstellungen zu unterlassen. Daraufhin ging der Vermittler allerdings in Berufung und argumentierte, dass die Bewertungen sehr wohl objektiv und transparent seien und insofern durchaus zulässig zur Klassifizierung wären.
Die Berufung wurde allerdings abgelehnt. Die Begründung war, dass die Bewertungskriterien nicht komplett nachvollziehbar seien und die Unabhängigkeit der Hotelvermittlung sei schon deshalb nicht gegeben, da sie vertragliche Verbindungen zu den von ihr präsentierten Hotels habe.
Der Unterlassungsanspruch erfolgte demnach aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG i. V. m. §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG.
Dies bedeutet, dass ein solches Bewertungssystem also weder transparent noch objektiv ist. Deshalb sind auch die Bewertungskriterien nicht nachzuvollziehen und könnten Verbraucher irre führen.
Es handelt sich meines Erachtens nach um eine sehr schwierige und komplexe rechtliche Angelegenheit. Für ganz genaue Details sollten Sie allerdings lieber einen Fachanwalt fragen.