Guten Tag,
in deinem Fall könnte sich meines Erachtens nach ein Blick in die EU-Fluggastrechteverordnung lohnen.
Genauer gesagt in Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung, denn dort steht es wie folgt:
1) Wird auf diesen Flug Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges)
Im Umkehrschluss bedeutet das für mich, dass die Fluggesellschaft dir auch die Kosten erstatten muss, die du für Verpflegung ausgeben musstest, weil die Airline dir von sich aus keine Verpflegung angeboten hat.
Zur Verdeutlichung möchte ich auch folgendes Urteil anbringen:
AG Rüsselsheim, Urteil vom 21.1.2014, Az. 3 C 2973/13 (32) (bei Google findest du den Volltext, wenn du auf "reise-recht-wiki.de" folgendes eingibst: "3 C 2973/13 (32)")
Zwei Reisende verbrachten über 7 Stunden am Frankfurter Flughafen, da ihr Flug einen unplanmäßigen Zwischenstopp einlegte. Sie klagten auf Erstattung der Kosten für Mahlzeit und Getränke, die sie in dieser Zeit zu sich nahmen.
Das Gericht gab ihnen Recht und die Fluggesellschaft erkannte eine Erstattung sowohl der Kosten für Speisen und Getränke als auch der Kosten des Rechtsanwaltes der Kläger an.
In Bezug auf dieses Urteil sehe ich das in deinem Fall den Flug ausführende Luftfahrtunternehmen in der Pflicht, dir die Kosten für Speisen und Getränke zu erstatten.
Dieser Beitrag spiegelt jedoch nur meine persönlichen Gedanken zu deiner Frage wieder und ersetzt daher nicht eine juristische Beratung durch einen Anwalt für Reiserecht.