Hallo Tina
Ihr habt erst am Schalter des Flughafens erfahren, dass euer Flug von Condor um knapp 8 Stunden nach hinten verlegt wurde.
Condor behauptet, dass sie euch rechtzeitig informiert hätten, und euch schon mit einer Email vom 01.03. darauf hingewiesen hätten, dass der Flug verschoben wurde.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Flug innerhalb der EU stattfindet, daher sollte sich in deinem Fall meiner Meinung nach ein Blick in die EU-VO Nr. 261/2004 vorzugswürdig erscheinen.
Obwohl eine Vorverlegung des Fluges nicht von der Verordnung erfasst wird, so können in diesem Fall dennoch Ansprüche aus der Verordnung entstehen.
Dazu muss der Flug jedoch um eine bestimmte Stundenzahl vorverlegt werden, damit der Flug dann wie annulliert betrachtet werden kann, wodurch Ansprüche aus Artikel 5 der oben verlinkten Verordnunng entstehen können.
Hierzu folgendes Urteil:
AG Hannover, Urteil vom 11.4.2011, Az.512 C 15244/10 ( bei Google zu finden unter: „512 C 15244/10 reise-recht-wiki.de“)
Eine Vorverlegung des Fluges um mindestens 10 Stunden wird wie eine Annullierung behandelt, sodass Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung entstehen .
Wie du siehst muss der Flug um mindestens 10 Stunden vorverlegt werden, damit Ansprüche aus der Eu-Verordnung entstehen können. Nun wurde dein Flug jedoch um 8 Stunden nach hinten verlegt, sodass für dich meiner Meinung nach keine Ansprüche aus der Verordnung enstehen.
Etwas anderes kann sich dann ergeben, wenn ihr beispielsweise mit Kindern reisen würdet, oder durch die Verlegung die Nachtruhe gestört werden würde. Dazu hast du jedoch nichts vorgetragen.
Von einer Annullierung kann man auch dann sprechen, wenn der komplette Flug sich ändert. Indizien dafür sind zum Beispiel eine Änderung der Flugnummer oder der Flugroute.
Was die Beweislast für den Erhalt der Benachrichtigung betrifft, müsste das Flugunternehmen darlegen, dass es den Reisegast informiert habt. Condor muss als beweisen, dass sie die Nachricht verschickt haben, nicht ihr müsst beweisen, dass ihr sie nicht erhalten habt.
Dies stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar. Für weitere Informationen könnte sich das zu Rate ziehen eines Fachanwalts lohnen.