Guten Tag,
Sie haben einen Flug mit Germania mit dem Ziel Fuerteventura gebucht. Nun erhielten Sie eine Nachricht, dass der Flug annulliert wurde. Alternativ könnten Sie eher oder später fliegen und auch von einem anderen Abflughafen.
Rechtliche Grundlage ist hier wohl die europäische Fluggastrechtverordnung Nr. 261/2004. Gleich vorweg: ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der VO kommt vorliegend wohl nicht in Betracht, da Sie über die Annullierung mehr als zwei Wochen im Voraus informiert wurden.
Ihnen geht es in erster Linie um den Anspruch aus Art. 8 der Verordnung.
„Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseab- schnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprüngli- chen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmögli- chen Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.“
Dies ist auch genau die Möglichkeit, die Ihnen von Germania angeboten wurde.
Hinsichtlich der Alternativbeförderung gibt es einiges zu beachten. Dazu sind diese Urteile aufschlussreich:
AG Geldern, Urteil vom 20.02.2008, AZ 4 C 241/07(einfach zu googlen "AZ 4 C 241/07 reise-recht-wiki.de")
Eine Annullierung eines Fluges muss dem Passagier alternative Beförderungsmittel angeboten werden, welche durch das Flugunternehmen übernommen werden.
LG Potsdam Urteil vom 27.10.2010 - 13 S 89/10 (einfach zu googlen "AZ 4 C 241/07 reise-recht-wiki.de")
Diese Regelung begründet keine Verpflichtung einer Fluggesellschaft, auf Kontingente einer anderen Fluggesellschaft zurückzugreifen und dem von einer Annullierung betroffenen Fluggast einen Flug einer anderen Fluggesellschaft zu vermitteln bzw. zu beschaffen.
Dies bedeutet also, dass Germania wohl nicht Flüge andere Airlines anbieten muss. Daher könnte es wohl sehr schwierig werden, einen passenden Alternativflug zu finden, der Ihnen auch zeitlich passt. Sehr ärgerlich, allerdings bleibt Ihnen ja noch die Möglichkeit der Rückerstattung. Insofern ist es wohl meiner Meinung nach am sinnvollsten diese Möglichkeit wahrzunehmen und sich selbst neue Flüge zu buchen, die dann zeitlich passen.
Sie sind in jedem Fall nicht die ersten Reisenden, denen das passiert. Hier im Forum gibt es mehrere Beiträge zu solchen Vorfällen.
Zuletzt möchte ich Ihnen noch den Hinweis geben, dass es sich hier nicht um einen Rechtsrat handelt, sondern lediglich meine persönliche Auffassung. Im Zweifel sollten Sie sich nicht scheuen, einen professionellen Rat einzuholen.