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Guten Tag,

folgendes Anliegen habe ich: wir, zwei Erw. und zwei Kinder (9 u. 10J.) , haben über OPODO einen Nur-Flug von TXL nach CDG und zurück gebucht.  Der Rückflug am 1.5.2018 wurde inzwischen neun Mal verändert (bislang immer noch in der Frist 14-Tage vor Reiseantritt). Sowohl die Flugnummer ist verändert (also neuer Flug), als auch die Route, die jetzt einen Zwischenstopp in Düsseldorf vorsieht. Des Weiteren reisen wir vier Stunden vor unserer eigentlich gebuchten Abreisezeit ab, vier Stunden die uns an unserem Urlaubsziel verloren gehen und sind nun fünf Stunden, anstelle von 1 Std 40 Min., auf dem Rückweg. Ich empfinde das als Zumutung und hätte diesen Rückflug in dieser Form nie gebucht! Wir haben in Paris bereits Übernachtungen gebucht, wollen die Reise auch antreten, sind jedoch sehr verärgert über die veränderten Bedingungen. Das Vertrauen, auf einen anderen Flug der gleichen Gesellschaft (EuroWings) umzubuchen, fehlt mir ehrlich gesagt. Welche Möglichkeiten haben wir aber? Ich würde mich sehr über fachkundige Informationen freuen! Vielen Dank! J.S.

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (120 Punkte)
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Hallo, 

leider war es so, dass der gebuchte Eurowings Flug nun schon neun mal verlegt wurde. Nun kam es allerdings zu einer vollständigen Annullierung mit der Ersatzmöglichkeit nun vier Stunden vor der ursprünglich gebuchten Abflugszeit loszufliegen. Nun ist auch ein zusätzlicher Zwischenstopp inbegriffen, so dass sich die Reisezeit zusätzlich verlängert. 

Welche Möglichkeiten bestehen?

In der Regel können Flugreisende im Falle einer Annullierung Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der Verordnung geltend gemacht werden. Dies gilt zumindest solange kein Ausschlussgrund greift. Dies ist hier wie Sie schon selbst bemerkt haben die 2-Wochen-Frist. 

Viel wichtiger ist für Sie wahrscheinlich der Betreeungsleistungsanspruch i.S.v. Art. 8 der Verordnung. Sie könnten dann zwischen folgenden Optionen wählen: 

- der vollständigen Erstattung der gesamten Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde

- einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

- einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts

Ich denke, dass es für Sie wohl die beste Alternative darstellt, den betreffenden Flug zu stornieren und die Kosten zurück zu verlangen. Dann können Sie auch einen neuen Flug buchen, der dann zu besseren Bedingungen durchgeführt wird.

AG Geldern, Urteil vom 20.02.2008, Az 4 C 241/07 (zu finden über die Google-Suche „4 C 241/07 reise-recht-wiki“)

Bei der Annullierung eines Fluges sind dem Passagier alternative Beförderungsmöglichkeiten anzubieten. Der Passagier kann sich dann entscheiden, ob er diese annimmt.

Allerdings müssen Sie selber entscheiden, ob Sie die von Eurowings angebotene Möglichkeit in Betracht ziehen wollen oder ob Sie selber einen Flug neu buchen wollen.

Bei ganz konkreten Fragen ist es allerdings doch immer von Vorteil einen professionellen Rechtsrat einzuholen. 

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