Guten Tag Mario,
das klingt ja nach einer verzwickten Angelegenheit, die sich sicher nicht einfach beantworten lässt.
Es kommt meines Erachtens nach in erster Linie darauf an, ob Sie die Flüge auch in Kombination bei Eurowings gebucht haben. Ist dies der Fall, so kann die Airline nicht einfach den Folgeflug so verlegen, dass Sie nicht an ihrem Endziel ankommen. Vielmehr müsste Ihnen Eurowings einen Alternativflug anbieten. Entweder einen neuen Zubringerflug oder einen anderen Anschlussflug.
Bei Flugänderungen können manchmal Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung in Betracht kommen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Airline die Flugreisenden weniger als zwei Wochen im Voraus über die Verschiebung informiert. Ansonsten müssten Reisende eine Änderung des Flugplans akzeptieren, was hier wohl auch der Fall ist.
Ich denke es ist besonders wichtig, dass ihr jetzt keine Mühen scheut und euch weiterhin an Eurowings wendet.
Solltet ihr die Flüge allerdings einzeln, also nicht in Kombination gebucht haben, so liegt dies wohl nicht mehr in der Einflusssphäre der Airline. Dies ist dann eher als Eigenverschulden zu werten, da der Fluggäst genügend Zeit zwischen den Flügen einplanen muss. Allerdings muss dies wie bereits oben gesagt auch anders herum gelten. Es kann nicht zu Lasten der Fluggäste gehen, dass Eurowings ihren Flugplan in der Weise ändert, dass es in tatsächlicher Weise gar nicht möglich ist, den Flug zu erreichen.
Allerdings kann ich dir hier leider auch nicht unbedingt sagen, was man da machen kann außer sich weiterhin an den Kundendienst zu wenden. Im Zweifel könnte eventuell ein Fachanwalt weiterhelfen.