Danke ersteinmal!
Da wir schon das Unternehmen Flightright damit beauftragt haben, die Ausgleichszahlung einzuholen, bezog sich meine Frage eher auf die neuenstanden Kosten des Tickets.
Unser eigentliche Ryanair-Flug, welcher von Hamburg nach Bergamo gehen sollte, hat 280€ gekostet. Da Ryanair ausschließlich auf die Umbuchung auf der Unternehmens-Webseite verwies und da am selben, als auch in den nächsten zwei Tagen kein Flug verfügbar war, (wobei sich die ein Reiseantritr zwei Tage später garnicht mehr gelohnt hätte, da der gesamte Urlaub nur vier volle Tage hätte gehen sollen) waren wir gezwungen, nicht zuletzt wegen des Geburtstages meines Vaters, einen anderen Flug mit einer anderen Airline zu buchen, der denn 1250€ gekostet hat. Dieser ging wohlbemerkt nach Venedig, wo wir uns für viel mehr Geld (106€ am Tag) einen Mietwagen kaufen mussten, als wir ihn ursprünglich, nämlich 23€ am Tag, bekommen hätten.
Sie sehen wo das hinführt: Die Ausgleichszahlung ist zwar eine Minderung der entstanden Kosten, jedoch nicht das, was sie eigentlich sein soll, nämlich eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten- und die hatten wir, wie sicherlich abzusehen ist, in Gänze. Vielleicht können Sie nun absehen, worum es mir und uns eigentlich geht. Selbst mit meinem zugegeben beschränkten Verständnis vom Recht, kann ich erahnen, dass das nicht das Ziel der EU-Fluggastverordnungen gewesen sein kann.