3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo!

Gestern wurde zwei Stunden vor Abflug unser Flug von Köln/Bonn nach Riga anulliert. Nach 4 1/2 Stunden in der Warteschlange wurde uns dann endlich bestätigt das es keine weiteren Hinflüge (egal welche Airline) in den nächsten Tagen geben würde. Unser Rückflug wäre am Dienstag gewesen. Es wurde uns bestätigt das wir den Rückflug stornieren können und alles voll rückerstattet bekommen. Dies habe ich heute morgen getan (Ryanair hat mir das Geld sogar schon überweisen!), der Antrag auf Entschädigung läuft.

Aber unsere Frage ist: So kurzfristig konnten wir das Airbnb Appartment nicht mehr stornieren. Bzw. eine Freundin ist von aus Hannover aus angereist und nimmt das Apparment in Anspruch. Können wir die Kosten für die Personen die nicht hinfliegen konnten geltend machen?

Viele Grüße
Ariane
Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo Ariane, 

 

leider kam es dazu, dass euer Flug nach Riga kurzfristig annulliert wurde. Leider konnte euch kein Alternativflug angeboten werden, auch nicht mit anderen Airlines. Nun würdet ihr gerne wissen, ob ihr die entstandenen Kosten für euer Air BnB von Ryanair zurückverlangen könnt. 

 

Bei Annullierungen greifen in erster Linie die Regelungen der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Die Grundlage bildet insbesondere Art. 5 der Verordnung. 

„Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen 

a)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten, 

b)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und 

c)  vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, 

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder 

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunfts- zeit zu erreichen, oder 

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.“

Da ihr nur sehr kurzfristig im Voraus über die Annullierung informiert wurdet und euch auch keine passende Alternative angeboten wurde, so müsste zunächst der Anspruch auf Ausgleichsleistungen tatsächlich in Frage kommen. 

Zudem habt ihr schon geklärt, dass ihr nach At. 8 der VO die Flugscheinkosten zurückerstattet bekommt. 

Allerdings lässt sich in der Fluggastrechteverordnung leider keine Norm finden, die darauf hinweist, dass ein Luftfahrtunternehmen auch die entstandenen Kosten dafür tragen muss, wenn Sie eine Unterkunft absagen müssen. Ich gehe davon aus, dass ihr das Geld dafür deshalb nicht von Ryanair zurück verlangen könnt. 

Allerdings stellt dies lediglich meine Auffassung der Dinge dar. Wenn ihr einen Rechtsberatung wünscht, so muss man sich eher an einen Fachanwalt wenden. 

Beantwortet von (21,990 Punkte)
0 Punkte
...