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Hallo,

sind am 23.06.18 von Paderborn nach Fuerteventura mit small planet airline geflogen ( Flug llx 5963 / 5p5963)

im Flieger (noch in paderborn am flughafen) sagte der Pilot aufeinmal das wir in Malaga stoppen müssen zum tanken.

Ich habe mal alle Zeiten aufgeschrieben (alle Zeiten sind ortszeiten):

geplanter abflug: 10.50 uhr

tatsächlicher abflug: kurz nach 12

Zwischenstopp in Malaga:

ankunft: 14.45 Uhr

abflug: 15.50

ankunft Fuerteventura: 16.45

Ich finde das ist eine totale Frechheit und zu dem der miserable Service an Board.

beim zwischen landen müssten fast alle die ihr Handy sichtbar hatten es sofort ausschalten!

kann man bei so einer Situation die Airline eine entschädigung anfechten ?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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1 Antwort

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Hallo,

 

Sie sind mit der Airline Small Planet von Paderborn nach Fuerteventura geflogen. Leider sind Sie ca. eine Stunde später abgeflogen als geplant und haben einen zusätzlichen Zwischenstopp zum Tanken in Malaga eingelegt. Sie fragen sich, ob Sie deshalb eine Entschädigung verlangen können.

 

Also zunächst einmal müsste man dahingehend einen Blick in die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 werfen, da diese in Fällen einer Nur-Flug-Verbindung die rechtlichen Grundlagen beinhalten. 

Mittlerweile ist anerkannt, dass Fluggästen, die von einer großen Verspätung betroffen waren, ebenfalls Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der Verordnung zu stehen. Diese Verspätung bezieht sich allerdings auf die Ankunftsverspätung am letzten Zielort. Dies bedeutet: Sind Sie mit einer Verspätung von über 3 Stunden in Fuerteventura angekommen sind, dann könnte Ihnen eventuell ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zustehen. Berechnet wird nach der Großkreismethode zwischen dem ersten und letztem Zielort:

 

- bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km  – 250 €

- bei einer Flugstrecke von 1500 km bis zu 3500 km innerhalb der EU – 400€

- bei einer Flugstrecke über 3500 km auch außerhalb der EU – 600€

LG Landshut, Urteil vom 16.12.2015, Az. 13 S 2291/15 (im Internet kann man das Urteil bei Interesse nachlesen, wenn man bei Google eingibst: "13 S 2291/15 reise-recht-wiki.de")

Die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung ergibt sich dabei nach der Großkreismethode aus der unmittelbaren Distanz von Ausgangsflughafen bis zum letzten Zielort. 

Sie beschreiben leider nicht genau, wie große die Verspätung jetzt genau war. Sie müssen selber schauen inwieweit sich das Gesagte auf ihren Fall anwenden lässt. 

 

Eine Ausnahme besteht dann, wenn außergewöhnliche Umstände i.S.v. Art. 5 III der Verordnung vorgelegen haben. Ersichtlich ist mir dahingehend allerdings nichts. Bezüglich des zusätzlichen Zwischenstopps ist zu sagen, dass ein solcher unter Umständen vorkommen kann. Es ist natürlich wichtig, dass ein Flugzeug zwischenzeitlich betankt wird. Natürlich ist es nicht schon, wenn sich die Flugreise dadurch verzögert. Aber wie bereits erwähnt, kommt ab einer 3stündigen Ankunftsverspätung ja der Ausgleichsanspruch in Betracht. Alles darunter muss wohl leider als Unannehmlichkeit hingenommen werden. 

Sie sollten sich also direkt an Small Planet wenden und die Entschädigung fordern. 
Zuletzt möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass dies hier lediglich meine Auffassung der Dinge darstellt. Für eine konkrete Rechtsberatung müssen Sie eindeutig einen Anwalt aufsuchen, der sich im besten Falle auf Fluggastrechte oder Reiserecht spezialisiert 
hat.

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