3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Ich habe einen Flug mit Airline A gebucht (Hin und Zurück für 1000 Euro), der nach stundenlanger Wartezeit gestrichen wurde. Von der Airline A wurde kein Ersatzflug angeboten bzw. konnte nichts dergleichen angeboten werden, da der Schalter stundenlang belegt war (Warteschlange).

Ich musste daher einen Ersatzflug mit einer anderen Airline B buchen, der mich 800 Euro (nur Hinflug) gekostet hat. Zusätzlich sind mir Hotelkosten (Spät-Check-in) in Höhe von 50 Euro entstanden.

Nach diversen Schreiben hat mir die Airline A den hälftigen Kaufpreis (500 Euro) und den Ausgleichsanspruch von 250 Euro überwiesen.

Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz für die Zusatzkosten, die mir durch den Flug mit Airline B (800 Euro - 500 Euro = 300 Euro) und den späten Hotel-Check-in (50 Euro) entstanden sind? Oder sind die mit dem Ausgleichsanspruch abgegolten?

Airline A ist Eurowings, Airline B ist Ryanair. Die Beträge sind willkürlich und wurden so nur zur Vereifnachung gewählt.
Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo lieber Fragensteller, 

 

ihre Frage zielt darauf ab, ob man auch neben einem Ausgleichsanspruch einen zusätzlichen Anspruch auf den Ersatz weiterer Kosten hat. 

Anspruchsgrundlage ist insofern die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004. Hinsichtlich dem Ausgleichsleistungsanspruch n. Art. 7 und dem Anspruch auf Ticketerstattung gem. Art. 8 muss ich an dieser Stelle wohl nicht weiter eingehen, da dies ja anscheinend bereits geregelt ist. 

 

Bezüglich dem entstandenen Schaden in Höhe der 300 Euro, möchte ich auf Art. 12 der Verordnung verweisen:

Artikel 12 I - Weiter gehender Schadensersatz 
Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden. 

Nach diesem Artikel müsste ein zusätzlicher Anspruch auf einen Ersatz des entstandenen Schadens wohl grundsätzlich möglich sein. Allerdings ist es auch denkbar, dass die bereits gezahlten Ausgleichszahlungen darauf angerechnet werden müssen. 

 

Zu diesem Thema habe ich auch folgendes Urteil gefunden:

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.03.2011, Az 2-24 S 1/11 (zu finden über die Google-Suche „2-24 S 1/11 reise-recht-wiki“)

Neben den Ansprüchen auf eine Ausgleichszahlung kann auch ein Anspruch auf weitergehender Schadensersatz bestehen. Dies betrifft jeden Schaden, der direkt durch die Annullierung hervorgerufen wird, beispielsweise zusätzliche Flugkosten für einen Alternativflug.

Dieses Urteil zeigt, dass zusätzlich entstandene Kosten für einen notwendigen Flug, der selbst gebucht wurde, wohl auch ersetzt werden könnte. Da die gezahlten Ausgleichsleistungen zur Bezahlung des neuen Fluges nicht genügt, könnte ich mir vorstellen, dass Sie die zusätzlichen Aufwendungen ersetzt bekommen werden. 

Ich gehe allerdings davon aus, dass kaum eine Airline dies freiwillig zahlen wird. Sollte es notwendig werden gerichtlich vorzugehen, so könnte es von Nöten sein, sich an einen Fachanwalt zu wenden.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
0 Punkte
...