Auf Ihrer Kreuzfahrt erlitt Ihre Frau eine Salmonellenvergiftung und musste ins Krankenhaus. Sie fragen sich nun, ob Sie einen Anspruch auf eine Reisepreiserstattung, Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verdienstausfall haben.
Das ist meines Erachtens immer dann der Fall, wenn der Reiseveranstalter für die Erkrankung verantwortlich ist. Unzweifelhaft muss sich der Veranstalter zur Verantwortung ziehen, wenn die Salmonellen durch das Essen auf der Kreuzfahrt verursacht wurde. Jedoch stellt sich hinsichtlich einer Erkrankung an Salmonellen immer das Problem der Beweislast. Also ob der Reisende beweisen muss, dass die Salmonellen durch Essen des Reiseveranstalters ausgelöst wurde, oder ob den Reiseveranstalter die Beweislast trifft.
Dazu habe ich verschiedene Urteile gefunden:
LG Darmstadt, Urt. v. 13.01.1995, Az: 3 O 442/92 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 3 O 442/92 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Bei einer Salmonelloseerkrankung mindert sich der Reisepreis für die betroffene Zeit um 100 %.
Hat der Reiseveranstalter die Erkrankung zu verschulden, dann besteht für den Reisenden ein Schadensersatzanspruch gegen ihn.
Im Hinblick auf § 651 BGB kehrt sich die Beweislast bzgl. des Verschuldens um, allerdings kann sich der Reiseveranstalter damit entlasten, dass er zur Genüge darlegen kann, dass er Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung einer Salmonelloseerkrankung der Reisenden getroffen hatte.
AG Rostock, Urt. v. 12.07.2013, Az: 47 C 402/12 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 47 C 402/12 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Erleidet ein Reisender eine Salmonellenerkrankung während einer Kreuzfahrt, so muss er beweisen, ob er sich an Bord oder während eines Landgangs angesteckt hat.
AG Bad Homburg, Urt. v. 25.01.2005, Az: 2 C 2400/04 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 2 C 2400/04 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Erleiden Reisende eine Salmonellenvergiftung während einer Reise, müssen diese genau begründen und darstellen, dass sie sich durch das Hotelessen angesteckt haben.
Eine bloße Behauptung, dass die Salmonellenvergiftung durch das Hotelessen entstanden ist, genügt nicht.
LG Leipzig, Urt. v. 29.10.2010, Az: 5 O 1659/10 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 5 O 1659/10 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Der Ursprung einer Salmonellenerkrankung aus einem Hotel kann nur belegt werden, wenn mindestens 10% der Hotelgäste ebenfalls an Salmonellen erkrankt sind.
Demnach tragen Sie als Reisender wahrscheinlich die Beweislast. Allerdings kann in Ihrem Fall von anderen Menschen bezeugt werden, dass Sie nicht an Land gegessen haben und die Salmonellen daher nur von dem Essen auf dem Schiff stammen können.
Daher könnte ich mir vorstellen, dass Sie durchaus Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen können.
Sie sollten aber aufgrund des komplexen Sachverhaltes und der unklaren Rechtslage auch darüber nachdenken, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.