Guten Tag,
Eine Reiserücktrittsversicherung kommt für die Kosten eines Reiserücktritts auf. Dabei werden zumeist jedoch nur spezielle Fälle, wie z.B. eine unerwartete schwere Erkrankung, bedacht.
Bei anderen Fällen kommt es dann zum Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung. Meistens behauptet die Versicherung dann das der Stornierungsgrund nicht durch die Versicherung gedeckt ist bzw. man nicht früh genug storniert hat. Manchmal irrt sich die Versicherung dann allerdings und wird trotzdem zur Kasse gebeten.
Ob dies auch in deinem Fall so ist, die Versicherung also doch die Kosten übernehmen muss, möchte ich anhand des folgenden Urteils verdeutlichen.
Dabei geht es mir um das Urteil des Amtsgerichts in München vom 11.9.2008. Dieses Urteil kannst du bei Interesse selbstverständlich auch nachlesen unter: "257 C 9001/08 reise-recht-wiki.de".
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein Mann buchte für sich und seine Familie eine Reise mit Reiserücktrittsversicherung nach Djerba. Danach hatte der Sohn einen Sportunfall und erlitt eine Nasenbeinfraktur, die zunächst ambulant behandelt wurde. Als sich später jedoch herausstellte, dass eine operative Begradigung des Nasenbeins notwendig wurde, stornierte der Mann die Reise kurz vor Reiseantritt.
Entschieden hat das Gericht in diesem Fall wie folgt:
Ein Nasenbeinbruch stelt im Regelfall keine schwere Erkrankung im Sinne der allgemeinen Vertragsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung dar, da eine operative Behandlung normalerweise nicht erforderlich ist.
Wenn allerdings klar wird, dass eine Operation erfolgen muss, berechtigt dass zur Stornierung. Der Versicherungsnehmer muss auch erst dann die Reise stornieren und die Versicherung kann nicht einwenden, dass eine frühere Stornierung nötig gewesen wäre und nur anteilige Kosten erstatten.
Aufgrund dieses Urteils bin ich zu der Meinung bewogen, dass ihr euch vollkommen richtig verhalten habt und die Reise auch nicht unverzüglich stornieren musstet. Daher sehe ich die Versicherung in der Pflicht euch die Stornogebühren in Höhe von 90% zu erstatten.
Für weitergehende Informationen könnte euch ein Rechtsanwalt weiterhelfen.