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Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem. Dennoch weiß ich nicht genau, wie das rechtlich zu beurteilen ist und wie ich dagegen vorgehen kann.

Auch ich bin schon jahrelang Mitglied bei "Miles & More" und bin mittlerweile auch zum höchsten Mitglied, dem " Hon Circle Member " aufgestiegen.

Bisher habe ich immer selbst von den Prämien profitiert und habe diese nie irgendwie weitergegeben.

Nun ist es etwas anders.
Ein sehr guter Freund von mir hatte Geburtstag und ich wollte ihm etwas Gutes tun. Deshalb habe ich einige meiner Meilen eingelöst, ein Flugticket mit Hotelübernachtung gebucht und schenkte ihm diese kleine Reise zum Geburtstag.
ER hat sich wahnsinnig gefreut und war sehr dankbar.

Leider konnte er aufgrund einiger familiärer Probleme zu dem gebuchten Tag nicht das Ticket einlösen. Er meinte zu mir, dass er mich zunächst fragen wollte, ob ich nicht an seine Stelle fliegen möchte. Er wusste aber, dass ich viel Stress auf Arbeit zu dem Zeitpunkt hatte, weshalb er mich dann doch nicht gefragt hat. Deshalb dachte er sich, bevor das Ticket verfällt, verschenkt er es an einem ihm guten Freund. Ich kenne diesen Freund nicht. Ich wusste auch nicht, dass er nicht fliegen konnte, noch, dass er das Ticket weiterveräußert hat.

Ich muss zugeben, dass ich nur durch Zufall hier auf dieser Seite und diese Frage gestoßen bin! Deshalb dachte ich, ich frage hier mal nach, ob ich deswegen seitens Lufthansa gekündigt werde?
Ich wusste wirklich nicht, dass er das Ticket an eine andere Person weiterveräußern würde. Und wenn ich die AGBs richtig verstanden habe, dann darf ich u.a. an gute Freunde das Ticket weiterveräußern/-schenken!

Ich habe bisher noch nichts von Lufthansa erhalten, habe aber nun, nachdem ich diesen Text hier im Forum gelesen habe und mir das Urteil angeschaut habe, die Sorge, dass eine fristlose Kündigung kommt.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Gefragt in Rechtsberatung von
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Sie sind Mitglied des Vielfliegerprogrammes "Miles & More". Nun haben Sie mit diesem einem Freund eine Reise geschenkt. Dieser hat die Reise weiterverschenkt.

Sie fragen sich nun, ob Sie dadurch gekündigt werden können. Dafür ist zunächst entscheidend, ob eine Übertragung der Reise an einen Dritten zulässig ist. 

Eine solche Übertragung kann in den AGBs ausgeschlossen sein, wie folgende Grundsatzentscheidung des BGH besagt:

BGH, Urt. v. 28.10.2014, Az: X ZR 79/13 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: X ZR 79/13 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Ein Teilnehmer eines Vielflieger- und Prämienprogramms buchte durch das Programm erworbene Prämienflugtickets von Frankfurt nach Los Angeles und New York nach Frankfurt für einen Dritten. Dadurch verstieß er gegen die geltenden Teilnahmebedingungen des Programms und seine Mitgliedschaft wurde durch die Fluggesellschaft gekündigt. Der Kläger verlangte u.a. die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam war.

Das Gericht befand die zugrundeliegenden Klauseln der Teilnahmebedingungen als wirksame Bestandteile einer AGB und den Verstoß gegen diese als wirksamen außerordentlichen Kündigungsgrund.

Falls Miles&More also in Ihren AGBs die Übertragung der Meilen ausgeschlossen hat, ist das Verschenken einer Reise also nicht zulässig. Sie hätten dann Ihrem Freund die Reise nicht schenken dürfen. Lufthansa könnte Sie in einem solchen Fall dann fristlos kündigen.

Falls es jedoch nicht in den AGBs ausgeschlossen ist, war dieses Geschenk zulässig. Dann sollte es meines Erachtens auch kein Problem darstellen, dass Ihr  Freund die Reise nicht selber angetreten ist, sondern weitergegeben hat.

Da dies nur eine Rechtseinschätzung darstellt, lohnt es sich vielleicht zusätzlich Rat bei einem Anwalt zu suchen. 

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