3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,818 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hey, meiner Familie ist genau dasselbe passiert!

Auch wir reisten (eine 4 Köpfige Familie) in die Türkei, nach Side.
Side suchten wir uns deshalb aus weil wir es a) bereits kannten und den Ort sehr schön finden und
b) weil es sehr kinderfreundlich ist und den Urlaub dadurch sehr angenehm macht.

Wir sind bisher ganze 4x in Side gewesen und jedes Mal sind wir zufrieden abgereist.
Den Urlaub stellen wir uns manchmal selbst zusammen und manchmal buchen wir einfach über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise.
So auch das letzte Mal.

Als wir in Side ankamen, bemerkten wir auch einen etwas unangenehmen Geruch, der sich aber schnell wieder legte (oder wir gewöhnten uns einfach schnell daran). Wir sprangen alle noch am selben Tag ins Meer und ließen anschließend den Tag im Hotelrestaurant abklingen.
Bereits am nächsten Morgen fühle sich mein Mann leicht unwohl. Nach dem Frühstück ging es ihm jedoch besser, weshalb wir wieder zum Strand liefen.
Leider verbrachten wir nicht viel Zeit am Strand, weil sich plötzlich alle von über Magenbeschwerden beklagten. Also liefen wir wieder zurück zum Hotel und verbrachten seitdem fast jeden Tag im Hotelzimmer, kränklich und äußerst angeschlagen (wir hatten uns einen Magen-Darm Virus eingefangen).
Wir haben nach einer Weile dann erst mitbekommen, dass der Strand aufgrund einer defekten Kläranlage verschmutzt war. Anstatt dass das Abwasser kilometerweit ins Meer gepumpt wird, ist das Abwasser bereits in Strandnähe ausgelaufen, was wiederum für die Magenprobleme sorgte.
Der Hotelmanager meinte, dass alle Reiseveranstalter informiert worden sind.
Unserer teilte uns jedoch nichts von diesen Problemen mit.

Als wir ihn noch vor Ort per e-Mail kontaktierten und ihm von unserem Problem berichteten, war dieser mehr als schockiert und konnte es nicht fassen. Von der Abwasserproblematik wusste er laut eigener Aussage nichts. Auch erhielt er keine e-Mail vom Hotel.

Wir finden allerdings, dass sich die jeweiligen Reiseveranstalter vorher ordentlich und ausreichend über die Urlaubsorte die sie vermitteln, informieren sollten und ob es denn vor Ort irgendwelche ernst zu nehmenden Probleme gibt. Das hat unser Reiseveranstalter anscheinend nicht gemacht. Unsere Erkrankung liegt doch eindeutig in seinem Verantwortungsbreich, oder nicht?

Wir verlangen eine Reisepreisminderung, da er sowohl seine Informationspflicht verletzt hat und auch eben ein Reisemangel vorlag!
Gefragt in Reisevertragsrecht von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo, 

das klingt natürlich nach einer sehr unangenehmen Erfahrung. 

1 – Welche Ansprüche könnten in Frage kommen?

Da es sich um eine gebuchte Pauschalreise handelt, sollten Sie am Besten mal einen Blick in das deutsche Pauschalreiserecht werfen. Dieses findet seine Regelungen in den §§ 651 a ff. BGB. 

Wenn ein Mangel an einer Reise vorliegt, so könnten verschiedene Gewährleistungsrechte greifen. Diese sind dann in den §651 i III BGB aufgelistet. Also müsste das verschmutzte Wasser zunächst einen Reisemangel darstellen. 

Ist dies der Fall, so könnten Sie eventuell im Nachhinein einen Anspruch auf eine Reisepreisminderung geltend machen. Ein solcher Anspruch würde sich aus § 651 m I BGB ergeben: 

„Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis. 2Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. 3DieMinderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.“

2 – Liegt es in dem Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters?

Die zweite Frage steht mit der ersten unmittelbar im Einklang. Um beide Fragen nun effizient beantworten zu könne, ist es meiner Meinung nach unerlässlich, auf aktuelle Rechtsprechung zurückzugreifen:

LG Köln, Urt. v. 24.08.2015, Az.: 20 56/15 (ganz einfach im Volltext zu finden wenn man folgendes googelt: „reise-recht-wiki 20 56/15“)

Hier kam es zu einer Verschmutzung des Meerwassers aufgrund eines Defekts an einer Kläranlage. Dadurch wurden ebenfalls Magen-Darm-Erkrankungen verursacht. Für die Beurteilung eines Reisemangels kommt es nach Ansicht des Gerichts nicht darauf an, ob die Ursache für die Beeinträchtigung der geschuldeten Leistung aus dem Einflussbereich des Veranstalters stammt. Den Betroffenen wurde hier eine Reisepreisminderung von 100% für die betroffenen Tage zugesprochen. Das LG sprach den betroffenen Personen darüber hinaus auch Schmerzensgeld zu, da der sich nicht genügend über die dortige Lage informiert hat und somit seine vertragliche Nebenpflicht verletzt hat.

AG Köln, Urt. v. 07.09.2015, Az.: 142 C 80/15 (ganz einfach im Volltext zu finden wenn man folgendes googelt: „reise-recht-wiki 20 56/15“)

Hier buchte eine Reisende eine Reise in die Türkei.Die Klägerin wusste vor Reiseantritt von Problemen der Kläranlage in dem Ort. Deshalb rief sie 4 Tage vor Beginn der Reise bei der Beklagten an, ob das Problem behoben wurden sei. Dies bejahte Sie. Die Klägerin konnte in diesem Fall allerdings nicht ausreichend begründen, dass die Erkrankungen auf unzureichende Hygiene und Sauberkeit des Hotels zurückzuführen sind. Es kommt von Seiten der Reisenden zu keiner Darstellung der Ursache der Beschwerden.Daher muss ein Reiseveranstalter nicht für Sachen einstehen, auf welche er keinen Einfluss hat. Eine Informationspflicht besteht für den Reiseveranstalter nicht, wenn mögliche Risiken vor Reiseantritt nicht bekannt sind.

3 – Tipps?

Wie Sie sehen, kann eine Bewertung ganz unterschiedlich ausfallen. Es kommt darauf an, welche Gegebenheiten vor Ort vorlagen. Deshalb könnte es ggf. vorteilhaft sein, einen Fachanwalt aufzusuchen. Schauen Sie sich auch gerne in weiteren Forenbeiträgen um. 

Beantwortet von (15,270 Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
...