3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Hallo,

Ich weiß meine Frage passt nicht 100%ig in diese Kategorie, jedoch weiß ich nicht welches passender gewesen wäre.

Ende Juli bin ich aus dem Urlaub mit TUIfly zurückgekehrt und dort ist auf dem Weg mein Gepäck hängengeblieben bzw. verloren gegangen. Ich habe es auch sofort bei dem Schalter gemeldet und sie meinten ich kann nach ca. einer Woche noch einmal anrufen und den Status nachfragen. Als ich dann eine Woche später dort anrief, wurde mir gesagt das er immer noch nicht aufgetaucht ist und ich einen detallierten Verlustbericht ausfüllen und hinschicken sollte, damit sie noch einmal gründlich danach suchen können. Nach weiteren 1-2 Wochen wurde mir dann gesagt. dass sie ihn nicht mehr finden können und das mein Fall weiter an das lost-and-found Büro von TUIfly geleitet werden sollte.

Dort habe ich dann letzendlich gesagt bekommen, das ich die Original Unterlagen (Gepäckabschnitt etc.) zuschicken soll und ich eine Entschädigung bekommen werde sobald sie sie erhalten haben und die Lage ermittelt haben. Diese Unterlagen konnte ich jedoch aus privaten Gründen erst Mitte September einschicken und gestern bekam ich einen Brief in welchen Stand das ich eine Entschädigung für meinen verlorenen Koffer in den nächsten paar Tagen erhalten werde.

Bis zu dem Punkt war alles in Ordnung. Jedoch habe ich heute eine Nachricht vom Flughafen erhalten, in welcher mir gesagt wurde, dass mein Koffer aufgetaucht ist und sie ihn mir zuschicken wollen. Habe ich damit meine Ansprüche auf die Entschädigung verloren? Und an wen sollte ich mich nun am besten Wenden? Und bekomme ich dennoch eine Entschädigung, da er immerhin mehr als 2 Monate verloren war und er nahezu all meine Sommer-tauglichen Klamotten enthalten hat + diverse andere Dinge die ich nachkaufen musste?

Gefragt in Gepäckverlust von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

 

Guten Tag, 

zu ihrer Frage gibt es bereits einen anderen Beitrag in diesem Forum. Ich kann Ihnen zunächst empfehlen, dass Sie sich diesen Beitrag mal durchlesen. Hier ist der Link:

 

http://flugrechte.eu/13867/montrealer-abkommen-erhalten-koffer-aufgetaucht-zurückgeben?show=13957#a13957

 

Bezüglich des Beitrags kann ich der Meinung von Cockpit1 nur zu stimmen. Ich denke, dass bei Ihnen allerdings eher der Art. 17 des Montrealer Übereinkommens einschlägig ist:

 

(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.

(3) Hat der Luftfrachtführer den Verlust des aufgegebenen Reisegepäcks anerkannt oder ist das aufgegebene Reisegepäck nach Ablauf von einundzwanzig Tagen seit dem Tag, an dem es hätte eintreffen sollen, nicht eingetroffen, so kann der Reisende die Rechte aus dem Beförderungsvertrag gegen den Luftfrachtführer geltend machen.

Sie meinten, dass das Gepäck über 2 Monate nicht aufgetaucht sei. Deshalb war es doch meines Erachtens nach so, dass ihr Koffer für ein paar Monate verloren war. Daher war es auch vollkommen in Ordnung, dass Sie ihre Rechte geltend gemacht haben, da es nicht vorhersehbar war, dass ihr Koffer noch einmal auftaucht. 

 

Wie auch schon in dem anderen Beitrag erwähnt, gilt der Schadensersatz aus dem Montrealer Übereinkommen gerade dafür den finanziellen Schaden abzudecken, den Sie aufgrund des Verlusts bzw. der Verspätung erlitten haben. Es ist verständlich, dass Sie sich einiges an Kleidungsstücken und Hygieneartikeln nachkaufen mussten. Dafür soll der Ersatz ja auch meines Wissens nach sein. 

 

Der Haftungshöchstbetrag beträgt dabei allerdings 1.131 Sonderziehungsrechte, das entspricht ungefähr 1300 Euro. Dies sollte immer beachtet werden. 

 

Wie bereits erwähnt, fällt mir kein Grund ein, warum Sie das Geld zurück geben sollten, da Sie ja trotzdem einen finanziellen Schaden hatten. Auch wenn es sich lediglich um eine Verspätung eines Gepäckstücks handelt, kommt ein Schadensersatzanspruch in Frage. In einem solchen Fall bekommen Betroffene ihren Koffer natürlich auch wieder, zusätzlich zu dem Geld resultierend aus dem Verspätungsschaden. 

Ich hoffe Sie konnten meine Argumentation nachvollziehen; natürlich kann eine Rechtsberatung nur von einem Fachanwalt durchgeführt werden. Kontaktieren Sie einen solchen im Zweifelsfall.

Beantwortet von (15,270 Punkte)
0 Punkte
...