3,741 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,821 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein fachanwalt-gepäckrecht flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung montrealer-übereinkommen-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo!

Wir würden am Freitag 16.11.2018 mit vueling (VY6689) von Wien nach Rom fliegen und haben nun beim online Check-in gesehen, dass der Flug der eigentlich um 10:35 Uhr von Wien starten sollte mit einer Ankunft um 12:10 Uhr in Rom , plötzlich um 22:25 startet, mit Ankunft um 23:59 in Rom! Selbe Flugnummer und der frühe Flug existiert nicht mehr!

Wir wurden aber weder von Opodo, über die der Flug gebucht wurde, noch von Vueling davon in Kenntnis gesetzt! Ganz im Gegenteil Opodo hat von der Änderung anscheinend noch gar keinen Wind bekommen, da wir dort immer noch für den nicht vorhandenen Flug einchecken könnten!

Vueling hat uns nun angeboten den Flug zu stornieren und die 80€, die dieser für 2 Personen gekostet hat zu erstatten! Natürlich haben wir, da wir ja nur einen Kurztrip übers Wochenende geplant haben, den Flug storniert, weil wir durch die geänderten Flugzeiten einen kompletten Tag (Nachmittag) verlieren würden! Die 80€ Entschädigung haben wir aber noch nicht angenommen!

Wir haben nun einen anderen Flug, mit einer anderen Fluggesellschaft gebucht, der aber für 2 Personen nun 160€ kostet, dh 80€ mehr Kosten! Und zusätzlich auch noch 25€ Zusatzkosten für ein Taxi Richtung Flughafen, da der neue Flug um 06:10 Uhr von Wien abhebt, und wir ja erheblich früher am Flughafen sein müssen, aber zu dieser Zeit noch kein öffentlicher Verkehr in Wien fährt!

Dh also 105€ Mehrkosten, nur weil Vueling eine erheblich Flugzeitenverschiebung vorgenommen hat!

Da ich aber nicht einsehe, dass wir wegen der Flugzeitenverschiebung von Vueling, die uns ja nicht mal darüber informiert haben, mehr Kosten tragen müssen, damit wir doch noch mehr Zeit für unseren Städtetrip haben, wollte ich fragen, an wem ich mich da wenden kann und wir nicht auf unseren Kosten sitzen bleiben, da es ja offensichtlich nicht unsere Schuld ist!

Stornoversicherung hatten wir auch schon im Vorhinein abgeschlossen!

Vielen Dank, Benedikt
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (120 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Tag Benedikt, 

leider waren Sie und ihre Begleitperson von einer Änderung der Flugzeiten betroffen. Nunmehr soll der betroffene Flug um 22:25 Uhr starten und nicht wie ursprünglich geplant um 10:35 Uhr. Da Sie lediglich eine Kurzreise geplant haben, passt dies natürlich nicht in ihren Zeitablauf hinein. 

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Ich denke, dass Sie eine Nur-Flug-Verbindung gebucht haben. Deshalb sollten wohl die rechtlichen Möglichkeiten der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2005 herangezogen werden. Ich kann mir vorstellen, dass es sich bei dieser Fallkonstellation um eine Annullierung i. S. d. Art. 2 lit. l) der Verordnung handeln könnte, d.h. dass es sich um eine Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war, handelte. 

Daher ist wohl Art. 5 der Verordnung einschlägig, der die Möglichkeiten im Fall einer vorliegenden Annullierung aufzählt. Dies wären zum einen Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der VO und zum anderen die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 und Art. 9 der VO. 

Gehen wir zunächst mal auf die Ausgleichsleistungen ein. Diese sind oft von besonderen Interesse, da diese eine Pauschale Entschädigungszahlung beinhalten. Je nach Strecke zwischen Ankunfts- und Zielort (gemessen anhand der Großkreismethode, nicht Luftline) ergibt sich eine unterschiedliche Höhe der Pauschale: 

- 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger, 

- 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

- 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen. 

Bei einer Strecke Rom-Wien sollte dann wohl die erste Alternative einschlägig sein. Demnach würde eine Entschädigungssumme für zwei Personen in Höhe von 500 Euro anfallen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Diese sind zum einen die rechtzeitige Information über die Verlegung oder das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands. Ersteres kann meiner Meinung nach schon allein deshalb nicht in Frage kommen, da Sie ja überhaupt keine Mitteilung seitens Vueling erhalten haben und von selbst auf die Verlegung gestoßen sind. Die zweite Alternative kommt meines Erachtens nach keine Anwendung, da mir bislang kein Fall bekannt war, in dem das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands noch zwei Tage nachlaufen würde.

Sollte also keine von diesen Ausnahmen hier zutreffen, dann wäre Vueling von der Entschädigungspflicht auch nicht befreit. 

AG Bremen, Urt. v. 27.07.15, Az.: 25 C 41/15 (einfach unter Reise-Recht-Wiki.de zu finden)

Die Änderung der Flugzeit um mehrere Stunden stellt eine Annullierung mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung dar, aus der sich Ersatzansprüche ergeben können. Bei der rechtzeitigen Benachrichtigung über die Änderung von Flugzeiten entfallen Ersatzansprüche des Passagiers.

Trägt Vueling die Mehrkosten?

Diese Teilfrage lässt sich eher beantworten, wenn man einen Blick auf Art. 8 der Verordnung wirft. Demnach besteht für betroffene Flugreisende eine Wahlmöglichkeit, und zwar zwischen einer Alternativbeförderung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt oder der Rückerstattung der Flugscheinkosten. Eine anderweitige Beförderung kam für Sie nicht in Frage. Somit bleibt letztere Möglichkeit, d.h. die Kostenrückerstattung. Dies wurde Ihnen seitens Vueling in Höhe der 80 Euro angeboten. Nunmehr übersteigen die Kosten für den neu gebuchten Flug allerding die Kosten des alten. Daher würden Sie gerne die zusätzlichen Kosten ebenfalls zurückverlangen. Dazu folgendes Urteil: 

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.03.2011, Az 2-24 S 1/11 (zu finden über die Google-Suche „2-24 S 1/11 reise-recht-wiki“)

Neben den Ansprüchen auf eine Ausgleichszahlung kann auch ein Anspruch auf weitergehender Schadensersatz bestehen. Dies betrifft jeden Schaden, der direkt durch die Annullierung hervorgerufen wird, beispielsweise zusätzliche Flugkosten für einen Alternativflug.

 

Ob dies allerdings auch auf die Taxikosten zutrifft, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Deshalb wäre es im Endeffekt auch ratsam einen Fachanwalt zu befragen, wenn es um detaillierte Fragen speziell zu ihren Angelegenheit geht. 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
0 Punkte
...