Unter einem Anerkenntnisurteil versteht man den Fall, dass der Beklagte den Anspruch des Klägers als berechtigt anerkennt. Durch dieses bestätigt der Schuldner, hier die Airline, also, dass Sie einen berechtigten Anspruch auf die Ausgleichszahlungen haben. N. § 288 ZPO ist das Anerkenntnis in einem Zivilprozess also ein Zugeständnis der Partei, dass Ihre vorgetragenen Tatsachen der Wahrheit entsprechen.
Das Anerkenntnisurteil ergeht in solchen Fällen dann von Amts wegen. Die Kosten des Rechtsstreits werden nicht selten der anerkennenden Partei auferlegt. Allerdings gibt es unter gewissen Umständen auch Ausnahmen dieses Grundsatzes. Nach § 93 ZPO kann es sein, dass wen die beklagte Partei eigentlich kein Anlass zur Klageerhebung gegeben hat und sofort das Anerkenntnis zuteilt, die Kosten des Prozess dem Kläger zu fallen. Dies kommt vorliegend auf darauf an, wie sich die Airline vor Klageerhebung verhalten hat.
Um nun an die Forderung zu kommen, muss auch bei einem Anerkenntnisurteil eine Vollstreckungsklausel eingetragen sein.
Vorliegend haben Sie m. M. n. ja ihre Forderung an AirHelp abgetreten, d.h. diese sind nun für den Prozess und alles weitere verantwortlich. Diese müssten sich im Prinzip auch darum kümmern, dass der Titel vollstreckt wird und diese an da Geld kommen. So würde ich das z. B. sehen.
Ich schätze, dass es nun sicherlich nicht schlecht wäre, doch über einen Gang zum Fachanwalt hinsichtlich einer professionellen Beratung nachzudenken, da ich hier auch nur mein grobes Wissen darlegen kann.