Hallo,
eine Frage habe ich nicht. Ich möchte hier nur jeden ermuntern, sich nicht durch Reiseveranstalter vera...schen zu lassen.
Ich hatte im Februar eine Reise gebucht, für 24.05.19 Abflugzeit 12:45. Am 04.05.19 bekomme ich die Mitteilung, der Flug wird umgebucht auf 20:05 Uhr abends. Dies habe ich sowohl mündlich wie auch schriftlich abgelehnt.Dann bekomme ich vom Reisebüro folgende Mitteilung:
Sehr geehrte Frau XY,
wie bereits am Samstag, den 04.05.2019 mitgeteilt, habe ich schriftlich bei Ihrem Reiseveranstalter um Klärung und Rückbuchung gebeten. Ich habe auch auf die besonderen Umstände hingewiesen.
Leider wurde uns vom Veranstalter mitgeteilt, dass eine Rückbuchung nicht möglich ist.
Es wird lediglich eine Ermäßigung von € 30,00 pro Person angeboten.
Ich habe heute um 11.00 Uhr erneut mit Frau ... –Flugservice
schauinsland-reisen gmbh
Stresemannstr. 80
47051 Duisburg
Tel: +49 203 99405-380
flugservice@schauinsland-reisen.de
gesprochen und Frau ... teilte mir erneut mit, dass keine Rückbuchung möglich sei. Sie hatte auch mit Sun Express gesprochen und die Fluggesellschaft lehnte dies auch ab.
Natürlich steht es Ihnen frei die Reise zu stornieren, allerdings zu den in den Reisebedingungen angegebenen Bedingungen.
Wenn Sie heute stornieren, wäre die Gebühr 40 % des Reisepreises. Je näher Sie dem Reisedatum kommen, desto höher werden die Gebühren (Laut AGB)
Auch hier habe ich versucht eine kostenfreie Stornierung zu bekommen, allerdings ohne Erfolg.
Um den Reisevertrag zu stornieren, müssten Sie bei uns vorbeikommen und die Stornierung und unterschreiben.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen keinen besseren Bescheid geben können.
Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung, damit wir entsprechend reagieren können.
Mit freundlichen Grüßen
...
Ich habe daraufhin folgende email an Schauinsland geschrieben:
Guten Tag,
wie eben tel. besprochen übersende ich die Reservierungsbestätigung von SunExpress.
Ich werde die Reise nicht antreten für den Fall, dass die Uhrzeit sich auf 20 Uhr verschiebt. Es ist für mich nicht zumutbar mit einem schwerbehinderten Kind in der Nacht zu fliegen und erst weit nach Mitternacht im Hotel anzukommen.
Eine Stornogebühr werde ich auch nicht zahlen für eine Reise, die ich so nicht gebucht habe. Stattdessen werde ich Schadenersatz verlangen, weil Schauinsland Reisen den Vertrag nicht einhält. Das können Sie gerne an die zuständige Stell weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
XY
90 min. später rief mich das Reisebüro an und bestätigte mir den Flug für 12:45 Uhr.
Danke dem Forum, weil ich mir einiges an Wissen hier am WE eingelesen habe.
Monan