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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Juli fliege ich mit Eurowings nach Berlin um einen Kongress mit Fortbildung zu besuchen, welcher mit Kosten verbunden ist. Nun wurde mein Rückflug von Eurowings von 18:45 Berlin-Tegel auf  15:20 vorverlegt, was mit Reise zum Flughafen usw. bedeutet, dass ich die Fortbildung streichen müsste. Ich hatte keine Option zur Stornierung gebucht.

Welche Rechte habe ich? Auch da ich dann zeitnah einen anderen Flug buchen müsste?

Ich danke Ihnen und mit freundlichen Grüßen
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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Ihr Flug von Berlin mit Eurowings im Juli wurde um ca 3 Stunden vorverlegt. Sie fragen nun nach Ihren Ansprüchen. Als Anspruchsgrundlage kommt die Europäische Fluggastrechte Verordnung in Betracht. 

Für mögliche Ansprüche müsste jedoch eine Annullierung oder große Verspätung vorliegen. Eine große Verspätung liegt in Ihrem Fall eindeutig nicht vor, da der Flug ja vorverlegt wurde. Daher müsste die Vorverlegung eine Annullierung begründen. Dazu folgendes Urteil: 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Entscheidend ist also, ob die ursprüngliche Planung des Fluges vollständig aufgegeben wurde. Ein Indiz dafür ist beispielsweise eine neue Flugnummer. 

Bei einer Vorverlegung wird eine Annullierung in der Regel bei einer Verschiebung von 9-10 Stunden je nach Einzelfall angenommen:  

AG Düsseldorf, Urt. v. 14.08.2014, Az: 231 C 1544/14 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 231 C 1544/14 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Die Klägerin verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastverordnung, wegen der Vorverlegung ihres gebuchten Fluges nach Fuerteventura. Dieser wurde insgesamt 9 Stunden vorverlegt.

Das Amtgericht Düsseldorf spricht der Klägerin den geltend gemachten Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 5, 7 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu. Bei der Vorverlegung handele es sich um eine Flugannullierung im Sinne der Fluggastverordnung, da die ursprüngliche Planung des Fluges vollständig aufgeben wurde.

AG Hannover, Urt. v. 11.04.2011, Az: 512 C 15244/10 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 512 C 15244/10 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Wird der Abflug eines Flugzeugs um mehr als zehn Stunden vorverlegt, so gleicht es einer Annullierung.

Da Ihr Flug "nur" um 3 Stunden vorverlegt wurde, befürchte ich, dass keine Annullierung vorliegt und Sie daher leider auch keine Ansprüche aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung haben. 

Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es für Sie sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.

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Guten Tag

Eurowings hat Ihren Rückflug von 18:45 auf 15:20 vorverlegt. Nun fragen sie nach ihren Rechten gegenüber Eurowings.

In Ihrem Fall könnte die EU-Fluggastrechteverordnung als Anspruchsgrundlage dienen. Diese umfasst allerdings keine Vorverlegenden von Flügen, sondern lediglich Annullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderungen

Unter manchen Bedingungen können aber auch Vorverlegungen von Flügen als Annullierungen betrachtet, werden, wonach das von Ihnen geplante Vorhaben möglich werden könnte. 

In Ihrem Fall wurde der Flug um 3 Stunden und 25 Minuten vorverlegt. Ob diese Zeit ausreichend ist, um den Flug als annulliert betrachten zu können, soll durch folgende Urteile geklärt werden:

AG Hannover, Urteil vom 21.4. 2011, Az. 512 C 15244/10

Eine Vorverlegung des Fluges kann als Annullierung des ursprünglichen Fluges behandelt werden, wenn die Vorverlegung mindestens 10 Stunden beträgt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.5.2013, Az. I-6 U 123/12 

Geringere Verschiebungen sind als hinnehmbar anzusehen. Eine Verschiebung des Fluges von 4 bis 8 Stunden wird in jedem Fall als zulässig angesehen.

Da die Vorverlegung in Ihrem Fall die 10 Stunden leider nicht überschreitet und sich zudem nicht in dem 4-8 Stunden Zeitfenster befindet, denke ich, dass die Vorverlegung Ihres Rückfluges durch Eurowings leider keine Annullierung darstellt und Sie den Flug gemäß Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung  leider nicht kostenlos umbuchen können.

Da ich in diesem Beitrag jedoch nur meine persönliche Rechtsmeinung schildern kann, wäre es vielleicht von Vorteil zusätzlich einen Anwalt um Rat zu bitten.

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