3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo zusammen,

wir wollten in den Herbstferien mit Ryanair nach Spanien fliegen. Jetzt wurde uns (3 Monate vor Abflug) mitgeteilt, dass der Hinflug um 2 Tage vorverlegt wurde. In der Mail wurde uns angeboten entweder die neue Abflugzeit zu bestätigen, oder kostenlos zu stornieren.

Der Abflug soll jetzt am letzten Schultag nachmittags sein. "Leider" sind wir jetzt mitten in den Sommerferien und ich weiß nicht, ob am letzten Schultag vor den Herbstferien der Unterricht früher endet.

Falls das so ist, würde ich trotzdem mit dem Ryanair-Flug fliegen. Falls nicht, würde ich ihn gerne stornieren.

Jetzt frage ich mich wie lange die Frist für eine kostenlose Stornierung ist. Gerne würde ich in 4 Wochen in der Schule frage, ob der letzte Schultag vor den Herbstferien voraussichtlich früher endet, so dass wir fliegen können.

Weiß jemand ob es dafür eine definierte Frist gibt?

Vielen Dank!
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Sie haben einen Flug mit Ryanair nach Spanien gebucht. Nun wurde der Flug jedoch um 2 Tage nach vorne verlegt.  Sie fragen nun nach Ihren Ansprüchen. 

In Ihrem Fall kommt eine Annullierung Ihres Fluges in Frage. Dazu folgendes Urteil: 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: „C-83/10 reise-recht-wiki.de“ bei Google eingeben):
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Zum anderen das AG Hannover in folgendem Urteil:

AGHannover, Urteil vom 11.4.2011, (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: „Az. 512 C 15244/10 reise-recht-wiki“ bei Google eingeben):
Wird ein Flug um mehr als 10 Stunden vorverlegt, so entstehen für den betroffenen Fluggast Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung, da eine solche Vorverlegung des Fluges einer Annullierung entspricht. 

Euer Flug wurde um 2 Tage vorverlegt, weshalb die Voraussetzung des AG Hannover gegeben ist und eine Annullierung vorliegt.

Welche Ansprüche ein Reisender aufgrund einer Annullierung hat, ergibt sich aus Artikel 5 der Europäischen Fluggastrechteverordnung:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet (...)

Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, da Sie früher als 2 Wochen über die Änderung informiert wurden. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 c) i) der VO Nr. 261/2004 haben Sie also leider keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung.

Allerdings begründet Artikel 5 der Verordnung noch andere Ansprüche. Hier ist Artikel 8 der Verordnung entscheidend:

 (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
– einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Danach habt Sie einen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung.

Sie können also entweder den Flug stornieren und erhaltet den Preis für die Tickets zurück, dann könnte Sie selbstständig neu buchen. Oder Sie könnten den Ihnen bereits angebotenen Alternativflug wahrnehmen. 

Nun fragen Sie sich, bis wann Sie sich entscheiden müssen. Meines Erachtens gibt es keine feste Frist für den Anspruch aus Art. 8 VO Nr. 261/2004. Sie könnten noch einmal die Fluggesellschaft kontaktieren und fragen, bis wann eine Entscheidung noch möglich ist. 

Weil es sich hierbei allerdings nur um meine persönliche Einschätzung handelt und kein Rechtsrat darstellen soll, empfehle ich jedoch das Einschalten eines Anwalts. 

Beantwortet von (13,530 Punkte)
0 Punkte
...