Hallo Simone,
so ein kompletter Flugausfall ist ziemlich ärgerlich. Daraufhin habt ihr selbstständig einen Flug gebucht, der euch von Mallorca nach Frankfurt brachte. Da es keinen Anschlussflug gab, musstet ihr den Nachtbus nach Leipzig nehmen.
Deinen Ausführungen kann ich entnehmen, dass sogar eine Flugannullierung des ursprünglichen FLuges vorlag.
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
Dazu könntest du auch folgendes Urteil lesen: EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter: „C-83/10 reise-recht-wiki“).
Was die Entschädigung für die Flugannullierung betrifft, kann ich auf Artikel 5 der FluggastrechteVO verweisen.
Wenn euer FLug von Mallorca nach Berlin wirklich nur 3 Stunden vor dem Start gestrichen wurde, dann steht euch auch ein Anspruch auf eine Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Entfernung zwischen Start und Ziel, ich bin mir jetzt nicht hundertprozent sicher, aber bei der Strecke Mallorca- Berlin müssten das 250 Euro pro Person sein.
Auch kommt in deinem geschilderten Fall ein Ausschluss dieser Zahlung nicht in Betracht, da die angebotenen Ersatzflüge erst 8 oder 10 Tage später hätten stattgefunden.
Was die Kosten für die Ersatztickets betrifft, habe ich folgendes Urteil gefunden, dass dir eventuell weiterhelfen könnte:
Landgericht Köln, 09.04.2013, Az.: 11 S 241/12 (bei Interesse am vollständigen Text, kannst du einfach Landgericht Köln 11 S 241/12 reise-recht-wiki.de googeln)
Hat das Luftfahrtunternehmen den gebuchten Flug annulliert und somit pflichtwidrig die Beförderung verweigert, steht dem Fluggast ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Ersatzflug bei einer anderen Fluggesellschaft aus dem Beförderungsvertrag i.V.m. §§ 281, 280 Abs. 1 BGB zu.
(…)
Denn hiernach schuldet das Luftfahrtunternehmen bei Annullierung des Fluges gemäß Art. 8 Abs. 1 lit. b) oder c) die anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen.
Somit würden dir auch die Kosten für den Bus und für den Flug zustehen.
Diese Ansprüche kannst du geltend machen, indem du eines der vielen Musterformulare im Internet benutzt, und dieses an deine Fluggesellschaft schickst. Fraglich und abhängig von der jeweiligen Airline ist jedoch, ob diese auch ohne weiteres zahlt. Im Zweifel würde ich immer zu einem Fachanwalt für Reiserecht raten.
Schau dir doch auch noch einmal diese Posts im Forum an:
http://www.flugrechte.eu/574/fachanwalt-reiserecht?show=574#q574
http://flugrechte.eu/9463/sch%C3%B6nefeld-annulliert-kostenerstattung-gebuchten-ersatzflug?show=9463#q9463
http://flugrechte.eu/12588/gecancelt-alternative-angebotene-ersatzflug-unzumutbar?show=12588#q12588