3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Guten Abend,

mein Flug wurde vorgestern von Valencia um 5 Stunden vorverlegt und ich habe von der Lufthansa keine Info erhalten. Leider kurzfristig am Abend zuvor habe ich es beim Online Checkin erfahren. Der Flug wäre um 17:40 und hat dann tatstächlich um 12:40 stattgefunden.
Könnte ich eine Entschädigung erhalten? Oder kann sich da Lufthansa herausreden, da auch andere Flüge wegen dem CoronaVirus gestrichen wurden?

Wo kann ich mich da melden? Gibt es eine direkte Emailadresse bei der Lufthansa

Vielen Dank für eure Hilfe
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
0 Punkte

2 Antworten

0 Punkte

Hallo!

Ihre Frage würde ich wie folgt beantworten:

(1)      Ausgleichszahlung nach der Verordnung 261/2004

Grundsätzlich steht Fluggästen annullierter, erheblich verspäteter oder vorverlegter Flüge ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gem. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) VO 261/2004 bzw. gem. der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 19.10.2007, Az: C-402/07). Je nach dem Zielort in Deutschland könnten Ihnen zwischen 250 und 400 Euro zustehen.

(2)      Exkulpation aufgrund von außergewöhnlichen Umständen

Gem. Art. 5 Abs. 3 Verordnung 261/2004 muss Lufthansa keine Ausgleichszahlung leisten, wenn sie nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch beim Ergreifen von zumutbaren Gegenmaßnahmen nicht verhindern ließen. Die Vermutung liegt sehr nahe, dass die Vorverlegung auf die Situation mit dem Coronavirus zurückgeht. Natürlich muss Lufthansa im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung genau darlegen, warum der Flug vorverlegt wurde. Ebenfalls kann im Voraus nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass Gerichte jetzt „kulant“ gegenüber Fluggesellschaften sein werden. Man kann argumentieren, dass die Ausbreitung des Virus und die damit einhergehenden Einschränkungen und Maßnahmen seit mehreren Wochen schon kein Geheimnis sind und man sich darauf einstellen kann. Insbesondere ist von außergewöhnlichen Umständen nicht auszugehen, wenn andere Fluggesellschaften am selben Flughafen bzw. im selben Luftraum ihre (restlichen) Flüge noch ordentlich organisieren können. Es könnte daher auch verlangt werden, dass die Flüge, die nicht annulliert worden sind, auch gemäß der ursprünglichen Planung stattfinden. Es ist eine mögliche Sichtweise bzw. Argumentationslinie. Wie gesagt, die Ansicht der Gerichte kann nicht mit 100%iger Sicherheit vorausgesagt werden bzw. hängt auch stark von den einzelnen Umständen ab.

Sie können es zunächst versuchen, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Lufthansa zu wenden. Ich habe schnell nachgeschaut, das ist auf der Feedback-Seite der Lufthansa möglich. Es steht Ihnen fernen auch frei, sich an einen Anwalt für Flugrecht zu wenden und den gerichtlichen Weg zu gehen.

Beantwortet von (5,100 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Sie haben einen Flug bei Lufthansa gebucht. Dieser Flug wurde jedoch um 5 Stunden vorverlegt. Sie fragen nun nach Ihren Ansprüchen. 

Mögliche Ansprüche ergeben sich aus der europäischen Fluggastrechteverordung und sind gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. 

Sie könnten gem. Art. 5 VO Nr. 261/2004 einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus Artikel 7 EU-VO haben:

a)    Auf einer Strecke von 1500km oder weniger > 250€

b)   Bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km > 300 €

c)    Bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen > 600 €.

Von diesem Anspruch auf Ausgleichsleistung kann sich die Fluggesellschaft allerdings außerdem befreien, wenn sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände beruft, siehe Art. 5 Abs. 3, VO 261/2004  der EU-VO.

Fraglich ist also, ob das Corona-Virus einen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn der Grund für Verspätung oder Annullierung „außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft” liegt. Die drohende Coronavirus-Pandemie liegt außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften und ist daher ein außergewöhnlicher Umstand. 

Allerdings können sich die Airlines nicht Pauschalreise auf den Virus als “außergewöhnlichen Umstand” berufen. Streicht eine Fluggesellschaft einen Flug, kann die Stornierung nicht automatisch und pauschal auf Coronavirus zurückgeführt werden. Dass aufgrund des Ausbruchs des Viruses die Reiselust signifikant niedriger ist und deshalb nicht ausgebuchte Flüge annulliert werden, basiert auf wirtschaftlichen Überlegungen und könnte eine Entschädigungszahlung begründen. 

Das bedeutet, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann anzunehmen ist, wenn die Fluggesellschaft den Flug aufgrund des Viruses annullieren musste, nicht aber dann, wenn sich die Flüge aus rein wirtschaftlichen Gründen einfach nicht mehr lohnen. 

Da die Situation jedoch sehr komplex ist und im Moment ein Ausnahmezustand herrscht, sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie nicht lieber einen Anwalt für Reiserecht hinzuziehen wollen.

Beantwortet von (20,610 Punkte)
0 Punkte
...