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Hallo,

eine Freundin hat für sich selbst und mich Flüge gebucht, die wegen des Coronavirus leider von uns storniert werden mussten.

Unser Ziel-Land hat die Grenzen geschlossen und den Zutritt für Europäer verweigert. Wäre man trotzdem hingereist, wäre man umgehend bei Ankunft am Flughafen in Quarantäne gesteckt worden.

Die Flüge selbst wurden von der Airline (Emirates) zwar normal durchgeführt, weil es sich um Flüge innerhalb Afrika handelte, als wir allerdings bei Emirates anriefen und erklärten, dass wir als Deutsche keine Chance hätten, das Land zu betreten, war Emirates kulant genug und ließ zu, dass die Flüge kostenfrei storniert werden. Allerdings wies man uns darauf hin, dass wir uns für eine Rückerstattung des Betrages an unseren Flugvermittler (in dem Fall Travelstart) wenden müssen. Emirates könne lediglich einen Vermerk hierzu machen, dass die kostenfreie Stornierung ihrerseits vorgenommen wurde.

Seither versuchen wir vergeblich Kontakt zu Travelstart aufzunehmen - telefonisch und per Mail. Keine Chance!

Auch die Erfahrungsberichte im Internet lassen keine großen Hoffnungen, dass eine Kontaktaufnahme erfolgreich sein wird.

Eine Reiserücktrittsversicherung hat nur die Person, die die Flüge gebucht hat, nicht aber ich selbst. Eigentlich sollte diese aber auch nicht nötig sein, da die Airline die kostenlose Stornierung zugelassen hat, oder?

Haben wir irgendeine Möglichkeit, uns das Geld zurückzuholen oder müssen wir alles so hinnehmen?

Wir sind dankbar um jeden Rat.

Viele Grüße
Gefragt in Flugannullierung von
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2 Antworten

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Hallo, ich habe das gleiche Problem. Meine Flüge sind mit Finnair storniert worden. Finnair hat mir mitgeteilt, dass die vollen Kosten an Travelstart überwiesen worden. Ich kann Travelstart nicht erreichen. Die Telefonnummer in Deutschland geht gar nicht. Die in Finnland läuft ins Leere und per Mail wird nichts erreicht. Ich bin kurz davor einen Anwalt einzuschalten, weiss aber nicht, ob das Aussicht auf Erfolg hat.
Beantwortet von (160 Punkte)
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Sie haben einen Flug bei Emirates gebucht. Nun mussten Sie diesen aufgrund des Coronaviurs stornieren. Emirates hat sich daraufhin bereit dazu erklärt, die Flugscheinkosten komplett zu erstatten. Allerdings soll die Rückabwicklung über den Reisevermittler Travelstart erfolgen. 

Sie fragen sich nun, ob Sie einen Anspruch gegenüber Travelstart auf die gesamten Flugscheinkosten haben. 

Ihr Vertragspartner ist im vorliegenden Fall die Fluggesellschaft. Travelstart ist lediglich der Reisevermittler. Travelstart hat daher keinen Anspruch darauf, die Flugscheinkosten zu behalten und muss Ihnen daher diese erstatten. Beachten Sie, dass Travelstart auch keine Gebühr für die Rückabwicklung Ihrer Flüge einbehalten darf. Dazu folgende Urteile: 

Landgericht LeipzigUrteil vom 08.04.2014  - 08 O 1784/13 

Reisevermittler darf keine Stornogebühr verlangen.

Ein Reisevermittler darf von seinen Kunden keine Bearbeitungs­gebühren für die Stornierung, die Umbuchung oder den Nichtantritt einer Reise verlangen. Solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen sind unwirksam. 

Landgericht BerlinUrteil vom 03.08.2016  - 15 O 520/15 

Opodo darf kein Entgelt für Erstattung von Steuern und Flughafengebühren verlangen.

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Reisevermittler Opodo von seinen Kunden kein Entgelt dafür verlangen darf, dass er ihre Ansprüche auf Erstattung von Steuern und Gebühren im Auftrag der Fluggesellschaft abwickelt. Die Richter untersagten dem in London ansässigen Unternehmen zudem eine Vertragsklausel, die Kunden zur Zahlung von 50 Euro für die Stornierung von Flügen verpflichtet.

Sie haben meines Erachtens also einen Anspruch auf die Erstattung der gesamten Flugscheinkosten gegen Travelstart. Sollte sich Travelstart weiterhin nicht melden oder sich weigern, empfehle ich jedoch das Einschalten eines Anwalts. 

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