3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Vor kurzem hat Ryanair uns eine Flugzeitenverschiebung per Mail durchgegeben bei der sich der Abflugtermin in Stuttgart von 06:05 Uhr auf 04:05 Uhr geändert wurde. Wäre eigentlich kein Problem nur dürfen Flüge in Stuttgart aufgrund des Nachtflugverbots frühestens ab 06:00 Uhr starten. Die Hotline konnte hier auch nicht weiterhelfen - es wurde uns lediglich mitgeteilt wir könnten den Flug ja stornieren. Was ist hier jetzt zu tun ?
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo, Dirk!

Soweit ich der Homepage des Stuttgarter Flughafens Glauben schenken darf, hat der Flughafen kein Nachtflugverbot, sondern eine Nachtflugbeschränkung. Ausweislich der Homepage dürfen keine zivilen Luftfahrzeuge mit Jetantrieb in den Nachtstunden starten. Das dürfte heißen, dass zivile Luftfahrzeuge mit einem anderen Antrieb oder nicht-zivile Luftfahrzeuge mit Jetantrieb sehr wohl abfliegen dürfen. Mit welchen Flugzeugen Ryanair vornehmlich fliegt entzieht sich leider meiner Kenntnis. Es wäre mir aber auch schleierhaft, wie sie um 4 Uhr fliegen wöllten, wenn sie gar nicht starten dürften.

Insofern denke ich, dass Sie diesbezüglich nichts tun können bzw. sollen.

Ansonsten könnten Sie natürlich den Flug regulär stornieren, wie Ihnen bereits von der Hotline mitgeteilt wurde. Dies würde bedeuten, dass Sie regulär nach Ihrem gebuchten Tarif stornieren, was zu Stornogebühren führen kann.

Eine Stornierung mit anschließender Vollerstattung des Flugpreises nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. a) Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 wird, meines Erachtens, schwierig durchzusetzen sein. Eine Flugzeitenverschiebung von zwei Stunden wird ist nur bei einer Entfernung von 1.500 km oder weniger relevant. Bei einer größeren Distanz muss auch die Flugzeitenverlegung größer sein.

Sollte die Distanz Ihres Fluges 1.500 km oder weniger betragen und der Abflug sich aufgrund der Nachtflugbeschränkung wider Erwarten um 2 Stunden verzögern, könnten Sie einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro pro Person sowie ggf. Unterstützungs- und Betreuungsleistungen nach Art. 8 u. 9 EG-Verordnung Nr. 261/2004 haben. In einer solchen Konstellation könnte sich Ryanair auch nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Ein Nachtflugverbot kann zwar als ein außergewöhnlicher Umstand betrachtet werden, ist es aber meist nicht (AG Frankfurt, Urt. v. 08.02.2013, Az: 30 C 2290/12 (47)). Und bei einer bewussten Verlegung der Abflugzeit in die Stunden, in denen ein Verbot oder auch eine Beschränkung gilt, um dann nicht pünktlich abfliegen zu können, wird sich keine Fluggesellschaft der Welt mit außergewöhnlichen Umständen exkulpieren können.

Insofern denke ich, dass Sie nichts weiter tun sollen, weil ich nicht glaube, dass Ryanair den Flug bewusst in das  Zeitfenster verlegen würde, in dem das Flugzeug gar nicht starten darf.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein bisschen weiterhelfen konnte!

Beantwortet von (5,020 Punkte)
0 Punkte
...