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Guten Tag,

wir (mein Freund und ich) haben im Januar 2020 (als von Corona noch keine Spur war) eine Reise für November nach Thailand gebucht. Nun sind vom Veranstalter zunächst alle Reisen bis zum 31.10.2020 storniert worden.

Wir sollten ursprünglich am 10.11.2020 von Frankfurt mit Etihad um 21:00 Uhr abends nach Dubai fliegen und dort einen 3 Stündigen Aufenthalt haben, um dann nach Phuket weiter zu fliegen. Jetzt wurden vor einer Woche, was wir zufällig, nicht durch unser Reisebüro und auch nicht durch den Veranstalter erfahren haben, sondern weil wir selber uns bei der Etihad eingeloggt haben, die Flugzeiten geändert. Der Hinflug ab Frankfurt startet am 10.11.2020 schon um 13:35 Uhr (7 Stunden verschoben) und nun sollen wir über Nacht in Dubai eine Aufenthalt von über 10 Stunden haben und am nächsten Tag (11.11.2020) um 09:15 Uhr weiter nach Phuket fliegen.  

Der Rückflug wurde ebenfalls um 5 Stunden verschoben, von Dubai nach Frankfurt sollte es eigentlich über Nacht 2:45 Uhr gehen und startet nun um 07:50 Uhr morgens. Zurück sollten wir ursprünglich einen Aufenthalt in Dubai von 3 Stunden haben, nun sind es 7 Stunden Aufenthalt.

Da wir diese Flugzeiten Änderungen als erheblich und fast unzumutbar ansehen, möchten wir die Reise gerne nach § 651 a BGB Abs. 5 kostenfrei stornieren, waren auch bereits im Reisebüro und haben darum gebeten, wo man uns allerdings mitteilte, dass Flugzeiten Änderungen kein Recht auf kostenfreie Stornierung ermöglichen. Stimmt das?

Wir haben für die Flüge insgesamt 4 Flüge schon Sitzplätze reserviert zum Preis von 146 €, was wir auch gerne zurück erstattet hätten. Für den Veranstalter gelten zu Corona Zeiten derzeit andere Regeln, sodass sie nicht wie zuvor 4 Wochen abbuchen, sondern dies auch 2 Wochen vorher erst veranlassen können und somit auch erst 2 Wochen die Reise stornieren können, der Kunde jedoch hat nicht das Recht, aufgrund der Ausnhame Situation der Pandemie selbst zu entscheiden, ob er die Reise noch antreten möchte oder nicht.

Uns würde interessieren, was wir unternehmen können, wenn der Veranstalter der kostenfreien Stornierung nicht zustimmt. Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe, wir verzweifeln langsam wirklich.

Liebe Grüße Sabrina & Michael  

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