Hallo,
mein Rückflug (Non-Stopp) am 11.01.2022 von Las Palmas nach Memmingen mit Ryanair wurde aus "kommerziellen" Gründen annulliert.
Der Hinflug ist am 4.01.2022, wurde aber nicht annulliert.
Ryanair macht mir das Angebot den Rückflug zu verschieben, was mir nicht möglich ist - oder erstatten zu lassen.
Gleichwertige Flüge sind an diesem Tag nach Memmingen nicht möglich. Rückflüge auf andere Flughäfen wie München oder Stuttgart gibt es, aber nur mit Zwischenstopps, wesentlich längeren Flugzeiten und einer zusätzlichen ca. 2 stündigen Bahnfahrt nach Memmingen.
Meine Fragen:
1. Muss Ryanair mir den Hinflug auch erstatten, da der Rückflug nicht stattfindet oder unzumutbar ist.?
2. Ist eine Entschädigung für den Hinflug möglich, da die Annullierung des Rückfluges erst 13 Tage vor dem Hinflug erfolgt ist?
Vielen Dank!
Robert