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Ich hatte eine Kanzlei für Reiserecht mit unserem Rechtsstreit gegen TUI und Condor eingeschaltet. Die Sachen mit TUI und Condor wurden durch Vergleich zu unserer Zufriedenheit gelöst und wir haben auch schnell unser Geld erhalten. Wir waren jetzt aber verwundert über die Rechnungen, die unsere Rechtsschutzversicherung bzw. die Anwaltskanzlei uns zusendete.

Es kam eine Rechnung von der Kanzlei über 102,52 Euro für den "gesonderten Auftrag der Deckungsanfrage". Ich habe sofort bei der Mitarbeiterin unserer Rechtsschutzversicherung angerufen. Die sagte mir, dass sie so etwas noch nie gesehen habe. Es wäre völlig unüblich, dass Rechtsanwälte die Deckungsanfrage bzw. die Sache mit der Rechtsschutzversicherung extra abrechnen würden. Sie meinte, dass das nicht rechtens ist und wir darüber vorher hätten informiert werden müssen. Das habe ich der Anwaltskanzlei jetzt auch noch mal schriftlich reingereicht. Die senden mir jetzt ein Schreiben zurück, nach dem die "12-seitige Deckungsanfrage gesondert vergütet" werden müsste, was "ganz sicher nicht unüblich" wäre, worauf es jedoch auch nicht ankäme, da dass in Punkt 2. der "Vergütungsvereinbarungen" so vereinbart wäre.

Wir haben tatsächlich Vergütungsvereinbarungen vorliegen. Dort steht in Punkt 2:

Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen der Mandantin und Auftraggeberin und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

 

Wir stehen jetzt zwischen zwei Stühlen. Die Rechtsschutzversicherung sagt, dass das nicht geht und die so was noch nie gehört hätten und die Kanzlei sagt, dass das alles rechtens ist und sogar so schriftlich vereinbart worden wäre.

Wie ist die Rechtslage? Was sagen die Gesetze? Müssen wir die 102,52 Euro für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung extra bezahlen?

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
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46 Antworten

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Wenn ich mit meiner kleinen Tochter vereinbare, dass sie abends die Sendung mit der Maus gucken darf, wenn sie noch etwas am Esstisch sitzen bleibt, bis alle aufgegessen haben, HÄLT SIE SICH IMMER DRAN.

Wenn mein Töchterchen mit ihren Freundinnen vereinbart, dass eine zwei Gummibärchen bekommt, wenn sie ihr dafür das Ponyheft gibt, HÄLT SIE SICH DRAN.

Komisch, dass erwachsene Menschen die Fähigkeit, Versprechungen zu halten so schnell verlernen.
Beantwortet von (6,310 Punkte)
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Der Mitarbeiter ihres Rechtsschutzversicherers könnte ihnen gegenüber seine Meinung ja einmal erläutern. Vielleicht wird er dann auf seinen Irrtum aufmerksam.
Beantwortet von (5,750 Punkte)
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Das Problem liegt glaube ich darin, dass Anwälte als erste die Rechtsberatung erbringen und erst danach abgerechnet wird. Das ist wie in einem riesigen Selbstbedienungsladen. Erstmal durch alle Gänge und alles aus den regalen in den Einkaufswagen und an der Kasse kommt dann die dicke Rechnung.

Es scheinen viel mehr Bürger Probleme mit ihrem Konsumverhalten zu haben, als öffentlich bekannt ist.

Müssten die Leute erstmal direkt Geldscheine auf den Schreibtisch beim Anwalt legen, BEVOR dieser loslegt, würden sich einige vielleicht doch nochmal überlegen, ob sie den Auftrag so bezahlen wollen. Nachher ist man immer schlauer. Das befreit einen aber nicht von Schulden.
Beantwortet von (6,640 Punkte)
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Im Nachhinein ist man immer schlauer. Was zählt ist aber die Abmachung! Und die ist doch glasklar.
Beantwortet von (5,470 Punkte)
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Leute ihr habt echt keine Ahnung! Seid doch froh, dass es überhaupt Anwälte gibt, die solche "Peanuts"- Sachen überhaupt noch übernehmen und euch beraten. In UK oder Amerika findet man keinen Rechtsanwalt, der irgendwelche Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um weniger als 5000 € geht, überhaupt noch ansieht - geschweige übernimmt. In UK heisst so was "small claims cases". Da gibts sogar extra Gerichte für so kleine Sachen unter 5 Tausend = Small claims court

Nehmen wir an, du willst eine Entschädigung von 250 € für eine Flugverspätung durch einen Anwalt eintreiben.

Der Rechtsanwalt verdient bei so ner Geschichte in Deutschland NICHTS. Ein Anwalt bekommt nach Gesetz (BRAGO bzw. RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für so was 83,54 €!!!!!!!! Also für alles, das heisst alle Telefonate, Verhandlungen, Verwalten der Akte, Briefe schreiben, Portokosten, Fahrtkosten, Kopierkosten, etc. Wahrscheinlich kriegt so ein Anwalt bei so einem Fall nicht mal seine Portokosten und Kopierkosten wieder rein, OHNE dass er irgendwas für den Fall verdient hätte.

Natürlich übernimmt kein Anwalt solche Sachen gerne. Daher wird man mit so Kleinkram (also ungefähr alles was weniger als 5000 € Streitwert hat) hinauskomplimentiert. Klar, die Ausreden der Anwälte kennt man: Gerade zu viel zu tun, gerade keine Zeit, kenn mich nicht aus, XY kennt sich besser aus und so weiter und so fort. Die Leute raffen nur nicht, dass das ÜBERSETZT HEIßT: ICH WILL DEN FALL NICHT!

Lächerlich wirds dann, wenn hier einige Leute noch meinen, sie könnten wegen ihrer Pipi-Beträge, die sie von der Fluggesellschaft als Entschädigung einfordern wollen, auch noch irgendwelche Anwälte "AUSSUCHEN" crying

Einige tun hier so, als würden Anwälte sich in einem Bieterwettbewerb um so was streiten. Leute, die lachen sich schlapp über euch. Ruf mal bei einer der TOP 100 Kanzleien in Deutschland an. JEDE WETTE, dass keine der Kanzleien solche Sachen annehmen.

Jeder sollte sich hier selbst fragen, weshalb seine Rechtsstreitigkeit eben kein großes Tamtam bei ner Anwaltskanzlei ausgelöst hat und warum sich kein Anwalt meldet. Ganz einfach: Die sind froh, so was nicht übernehmen zu müssen.

Handelsblatt:

Eine Klage lohne sich aber für die meisten Kunden nicht. Für viele Verbraucher, bei denen es um Kleinbeträge gehe oder die keine Rechtschutzversicherung hätten, sei das zu teuer, so Auer-Reinsdorff. 

 

Wer doch einen Anwalt für so was gefunden hat: GLÜCKWUNSCH! Dann sollte man sich aber nicht noch groß beschweren, dass die Kanzlei nicht gleich die ganze Armada der TOP-Anwälte an so eine Sache ransetzt und von morgens bis abends nur den einen Fall im Auge hat. Anwälte verdienen erst bei großen Sachen (ab fünfstelliger Streitwerte). Alles andere ist eher Zeitvertreib oder eben aus Mitleid übernommen.

Beantwortet von (6,510 Punkte)
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@ PomLat: Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Fragesteller hier echt nicht kapiert, worum es geht. Der ist der typische Besserwisser, der es nicht einsehen will. Deshalb bekommt er von mir auch kein Stück Mitleid. Der weiß genau, dass er die Kohle zahlen muss, will sich aber jetzt NACHDEM alle für ihn ihren Kopf hingehalten haben, nichts mehr von irgendwelchem Geld wissen, dass er zahlen soll.

Natürlich verurteilen Gerichte solche Leute ZU RECHT ohne Gnade. Stellt euch mal vor, jeder würde wie der Poster durch die Welt rennen, Sachen benutzen, verbrauchen, zerstören, etc. OHNE DAFÜR EINSTEHEN ZU WOLLEN. Na bravo, da wäre aber übermorgen alles aus.

Die eigentliche Frage ist doch, weshalb solche Leute dann noch nach Suche auf unterstützung lechzend durch die Foren posten, um noch irgendwo einen Dummen zu finden, der sie in ihrer irren Rechtsauffassung bestärkt. Ich schätze, solche Leute bräuchten weniger einen Rechtsanwalt, als eher einen guten Psychiater.
Beantwortet von (8,450 Punkte)
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JEDER RECHTSANWALT kennt solche Geschichten: Rechtsschutzversicherte irren sehr häufig über den Umfang des Versicherungsschutzes. Das beginnt damit, dass diese meinen, der Versicherungsschutz greife "automatisch", wenn man "zum Anwalt geht".

AUTOMATISCH greift schon einmal gar nichts. Das bedeutet, dass für jeden Schadenfall eine gesonderte Schadensanzeige gegenüber der Rechtsschutzversicherung vorgenommen werden muss. Dies ist selbstverständlich Aufgabe des Versicherten und nicht des Rechtsanwalts. Einige Kanzleien bieten diese Dienstleistung als "Bonus" an. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Deckungsanfrage damit automatisch (siehe oben) von jedem Rechtsanwalt kostenfrei einzuholen wäre. Will der Versicherte, dass der Rechtsanwalt die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung einholt, ist dies ein gesondert zu vergütender Auftrag, wie jeder andere auch.

DIES GILT VOR ALLEM, wenn das Entgelt der Tätigkeit der Deckungsanfrage auch noch schriftlich im Vertrag vereinbart wird (wie es offenbar beim Fragesteller der Fall ist). Dann hat sich der Mandant selbstverständlich an den Vereinbarungen festhalten zu lassen.

DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG spiegelt die Empfehlung der Rechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte wider, wie diese solche Honorare vereinbaren sollten.

Zuzugeben ist, dass die Formulierung schon sehr schwer verständlich ist. Das ändert aber nichts daran, dass sie wirksam und verbindlich ist.
Beantwortet von (5,560 Punkte)
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DER WILL NUR SPIELEN smiley

Beantwortet von (6,030 Punkte)
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OK, Du unterschreibst dem Anwalt: ICH ZAHLE 125,72 € für die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Jetzt berechnet Dir der Anwalt statt 125,72 EUR nur 102,52 und Du willst dann plötzlich gar nichts mehr zahlen?

Irgendetwas sagt mir, dass Du Dich vor vereinbarten Kosten drücken willst cool

Beantwortet von (5,420 Punkte)
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cheeky Ja ich bin auch immer wieder überrascht über meine monatliche Telefonrechnung. Die blöde Telekom soll sich ihr Geld von meinem Versicherer holen.

Oh mann, es gibt Leute, die gibts gar nicht!

Beantwortet von (9,170 Punkte)
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