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Ich hatte eine Kanzlei für Reiserecht mit unserem Rechtsstreit gegen TUI und Condor eingeschaltet. Die Sachen mit TUI und Condor wurden durch Vergleich zu unserer Zufriedenheit gelöst und wir haben auch schnell unser Geld erhalten. Wir waren jetzt aber verwundert über die Rechnungen, die unsere Rechtsschutzversicherung bzw. die Anwaltskanzlei uns zusendete.

Es kam eine Rechnung von der Kanzlei über 102,52 Euro für den "gesonderten Auftrag der Deckungsanfrage". Ich habe sofort bei der Mitarbeiterin unserer Rechtsschutzversicherung angerufen. Die sagte mir, dass sie so etwas noch nie gesehen habe. Es wäre völlig unüblich, dass Rechtsanwälte die Deckungsanfrage bzw. die Sache mit der Rechtsschutzversicherung extra abrechnen würden. Sie meinte, dass das nicht rechtens ist und wir darüber vorher hätten informiert werden müssen. Das habe ich der Anwaltskanzlei jetzt auch noch mal schriftlich reingereicht. Die senden mir jetzt ein Schreiben zurück, nach dem die "12-seitige Deckungsanfrage gesondert vergütet" werden müsste, was "ganz sicher nicht unüblich" wäre, worauf es jedoch auch nicht ankäme, da dass in Punkt 2. der "Vergütungsvereinbarungen" so vereinbart wäre.

Wir haben tatsächlich Vergütungsvereinbarungen vorliegen. Dort steht in Punkt 2:

Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen der Mandantin und Auftraggeberin und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

 

Wir stehen jetzt zwischen zwei Stühlen. Die Rechtsschutzversicherung sagt, dass das nicht geht und die so was noch nie gehört hätten und die Kanzlei sagt, dass das alles rechtens ist und sogar so schriftlich vereinbart worden wäre.

Wie ist die Rechtslage? Was sagen die Gesetze? Müssen wir die 102,52 Euro für die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung extra bezahlen?

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
+69 Punkte

46 Antworten

+2 Punkte

Liebe Grüße S.H.K.:

 

"We are very good lawyers for our own mistakes, but very good judges for the mistakes of others"

Beantwortet von (2,990 Punkte)
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Es gibt eine in Gesäßhöhe liegende Einsenkung an deinem Körper. Nimm jetzt einfach den rechten Daumen deiner hand und führe ihn dorthin. Dann stecktst du ihn dort schön rein.

Und danach bitte alle deine Mitmenschen nicht mit deinen Problemchen und Wehwehwechen nerven.
Beantwortet von (8,200 Punkte)
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Gibt es für diese Menschen nur schwarz und weiß? Nur böse und gut?
 
Ich kann mir vorstellen, dass ein Leben mit einer solchen Einstellung zu Mitmenschen sehr anstrengend, kräftezehrend
und frustrierend sein muss. Friede erlangt man manchmal nur, wenn man loslassen kann.
 
Es ist an der Zeit, sich die Hände zu reichen und friedlich miteinander zu leben, anstelle immer neuer Streitigkeiten
und Ärger zu initiieren.
 
Ruhen Sie einmal für ein paar Minuten und reflektieren, was sie da von sich geben.
Beantwortet von (6,920 Punkte)
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Jeder Anwalt kennt diese "Kunden". Der Ball muss rollen. Da freut sich der nächste Kollege über den nächsten Auftrag. Es gibt Menschen, die nie einsehen. Die sehen sich selbst jedoch als Menschen, die nie aufgeben. Ansichtssache.

Schon in der Bibel steht geschrieben:

Undank ist der Welt Lohn (2. Korinther 12,11-18)

Beantwortet von (3,240 Punkte)
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Typisch deutsche streitsüchtige Querkopf-Frage.

Was ICH nicht will, DARF und KANN nicht sein. Klar, Du willst Deine Rechnung nicht bezahlen. Wer will das schon!? Rechnungen zu zahlen war auch nie mein liebstes Hobby. Aber ich tue es. Ich lasse mich doch nicht auf so ein Niveau herab, indem ich nicht mehr zu meinem Wort stehe.

Egal, ob Friseur, Putzfrau, Handwerker oder Rechtsanwalt. Du lässt Dich bedienen und musst deren Dienstleistungen zahlen, wo ist das Problem? Nur weil Du nicht verstehst, oder sollten wir besser sagen: im Nachhinein nicht verstehen willst und Dich taub, blind, DUMM stellst??, bist Du doch nicht von Deiner Zahlungspflicht befreit.

Du hast vorher mit Deinem Rechtsanwalt einen Kostenvoranschlag ausgehandelt und unterschrieben. Ja, sei doch froh, damit wusste jeder schon beim Handschlag (Vertrag), was am Ende zu bezahlen ist.

Ich kann verstehen, dass man über Rechtsanwaltsgebühren manchmal erschrocken ist, weil die bei Kleinigkeiten echt hoch sein können. Gerade bei kleinen Sachen und wenig Aufwand für den Anwalt (z.B. nur 2 kurze Briefe vom Anwalt) können die Anwaltskosten von einigen Tausend Euro schonmal ziemlich unverhältnismäßig sein. Aber die Anwaltsgebühren stehen ja im Gesetz. Die denkt der Anwalt sich ja nicht aus. Gesetz ist Gesetz. Dann musst Du eben anders wählen und hoffen, dass man die Anwaltsrechnungsgesetze ändert.

Aber einfach rumzuheulen und sich von der Zahlungspflicht drücken zu wollen, ist einfach nur einfältig und peinlich.
Beantwortet von (2,070 Punkte)
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Denk mal darüber nach:

Wir sind gute Verteidiger unserer eigenen Fehler, 

und noch bessere Richter über die Fehler anderer.

Beantwortet von (2,070 Punkte)
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